Was hält Roy Knaus vom Zwischenbericht zum Heli-Unfall?
Der Unternehmer sieht sich bestätigt und korrigiert die Berechnungen der Untersucher.
Wenig Freude hatte der Hubschrauber-Unternehmer Roy Knaus mit der Berichterstattung über den kürzlich vom Verkehrsministerium veröffentlichten Zwischenbericht zum Unfall eines Helikopters seiner Flotte nahe der Erzherzog-Johann-Hütte am Fuß des Großglockners. Der Untersuchungsbericht kann auf der Website des Ministeriums eingesehen werden.
In einer emotionalen Reaktion auf eine zuerst vom Kurier veröffentlichte Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse bezweifelt Knaus nicht nur die Expertise des berichtenden Kurier-Journalisten, sondern auch die Berechnungen der Untersuchungsstelle des Ministeriums in Zusammenhang mit der „maximalen Schwebeleistung“ des 1800 PS starken Helikopters vom Typ MD 902 Explorer. Dieses Kriterium ist insofern entscheidend, weil der Frage nachgegangen wird, ob eher ein technisches Gebrechen oder ein Pilotenfehler für den – zum Glück glimpflich ausgegangenen – Unfall verantwortlich war.
Knaus im Detail: „Im Bericht wird die tatsächliche Masse des Hubschraubers mit 2.521 kg angegeben, was leicht falsch ist, weil übersehen wurde, die nicht ausfliegbare Treibstoffmenge zu berücksichtigen, was 2.530 kg ergibt. Aufgrund der Temperaturaufzeichnung bei der Stüdlhütte um 20:15 Uhr mit 13,4 Grad lässt sich errechnen, dass die Temperatur auf der Absturzstelle in 3.420 Metern ca. 9,4 Grad betragen hat. Die maximale Schwebeleistung außerhalb des Bodeneffektes der MD902 beträgt unter diesen Bedingungen 2.508 kg, was weniger als 2.530 kg ist.“
Deshalb komme er persönlich zu dem Schluss, „dass das schwebend Einsteigen – wo kurzfristig das Gewicht des Patienten mit dem Aufstieg auf die Kufe das kurze Kippen des Hubschraubers und somit einen negativen Effekt auf den Auftrieb des Rotors verursacht hat – die Drehbewegung mit ausgelöst hat. Und das neben dem Effekt, dass die Schwebeleistung gemäß Flughandbuch (2.508 kg) nicht ausreichend für die Masse von 2.530 kg war.“
Im Zwischenbericht – und den darauf bezogenen Medienberichten – findet auch eine abgelaufene Wartungsfrist des Helikopters und eine technische Auffälligkeit im Heckrohr des Fluggerätes Erwähnung. Auch dazu haben wir den Unternehmer persönlich befragt. Hier unsere Fragen und die Antworten von Roy Knaus:
1. Welche Erkenntnisse hat der Zwischenbericht des Verkehrsministeriums für Sie als Eigentümer des Hubschraubers gebracht? War alles wie erwartet, oder gab es „Überraschungen“?
Eine Überraschung war die vom Werk falsch montierte Verkleidung, die aber letztendlich keinen Einfluss hatte.
2. Wie erklären Sie sich, dass die Wartungsfrist des Helikopters übersehen werden konnte? Auch wenn das nichts mit dem Unfall zu tun hat, ist es eher kein positives Signal. Wer ist dafür in Ihrem Unternehmen verantwortlich?
Dafür ist die Wartungsplanung unseres Unternehmens verantwortlich und hier war eine falsche Toleranz von 30 Tagen hinterlegt. Diese Wartung war ab 7. August geplant wo eine Ersatzmaschine für den M4 vorgesehen war. Wir haben den Fehler ca. eine Woche nach dem Unfall selbst gefunden und die Behörde informiert.
3. Wie relevant ist denn aus Ihrer fachlichen Sicht die Sache mit den Klebestellen der Upper Inlet Ramp und der Lower Inlet Ramp im Heckrohr? Das Thema wird im Zwischenbericht ausführlich behandelt, inklusive Vermerk, dass die Teile auch an das Wehrwissenschaftliche Institut für Werk- und Betriebsstoffe der deutschen Bundeswehr zur Untersuchung weitergereicht wurden. Ist das ein üblicher Vorgang?
Der Vorgang ist normal. Das war nicht relevant.
4. Wie geht die ganze Causa denn aus Ihrer Sicht weiter und was wäre Ihr zusammenfassendes Statement dazu?
In ein paar Jahren wird es einen Bericht geben, der die kleinen Fehler vom Zwischenbericht korrigiert und meine Aussagen vom letzten Jahr bestätigt. Es wird eine Empfehlung geben, dass Hütten ordentliche Landeplätze haben sollen.
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