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Standortentwicklungsgesetz: Kritik auf breiter Front

Vernichtende Urteile von Umweltdachverband und Land Vorarlberg – Tirol hält sich bedeckt.

Am 17. August endet die Begutachtungsfrist für den Entwurf des neuen Standortentwicklungsgesetzes der Bundesregierung, der seit Wochen für Diskussionen sorgt. Der Umweltdachverband sieht in der Vorlage ein „Standortzerstörungsgesetz“ das hohe Umweltrisiken berge und auch wirtschaftlich ein Schuss ins eigene Knie sei: „Die Genehmigungen, die das geplante Gesetz durch einen gesetzlichen Automatismus beschleunigen soll, werden in vielen Fällen nicht haltbar sein und erst recht zu langwierigen Rechtsprozessen und öffentlichen Querelen führen. Statt schlanker Prozesse bedeutet dies einen Bärendienst für Unternehmen und Gerichte“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes. Worum geht es im Kern? Künftig sollen speziell Großvorhaben als „standortrelevant“ eingestuft werden können, wenn ihre Verwirklichung von besonderem Interesse für die Republik Österreich ist. Wann das der Fall ist, bestimmt die Regierung. Per Verordnung erhalten solche Projekte bestimmte Durchführungsprivilegien, die ihre Verhinderung, etwa durch die Einsprüche Betroffener, stark erschweren. Vom „größten Gesetzesunfug der 2. Republik“ spricht nicht nur der Umweltdachverband. Aber auch eine Reihe anderer Institutionen und das Land Vorarlberg fällen ein in Summe vernichtendes Urteil. In der Vorarlberger Stellungnahme werden formale Fehler bemängelt, auch der Umstand, dass das Spektrum potenzieller Projekte kaum abschätzbar sei und in die Vollzugskompetenz des Landes eingegriffen werde. Vor allem aber werde europäisches Recht im Bereich der UVP-Richtlinie ausgehebelt. Der Entwurf sieht nämlich vor, dass ein Projekt, dessen Umweltverträglichkeitsprüfung länger als ein Jahr dauert, automatisch genehmigt wird. „Diese Regelung kann nur so verstanden werden, dass der Eintritt der ex lege Genehmigung selbst vor der mündlichen Verhandlung und vor dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens möglich ist. Nachdem der Entwurf auch nicht voraussetzt, dass die Frist jedenfalls erst ab Vorliegen der vollständigen (d.h. nicht mehr verbesserungsbedürftigen) Einreichunterlagen zu laufen beginnt, wäre sogar denkbar, dass der Konsenswerber durch Verzögerung der Verbesserung seiner Unterlagen den Fristablauf abwartet und die automatische Genehmigung erwirken könnte. Dies ist in mehrfacher Hinsicht unionsrechtswidrig“, urteilen die Rechtsexperten des Landes Vorarlberg und legen noch eins drauf. Weil auch das Recht auf Beschwerden massiv eingeschränkt werden soll, sehen die Kritiker aus dem Ländle sowohl die Verfassung als auch die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt und bezweifeln „angesichts der zu erwartenden Rechtsunsicherheiten, dass mit den vorgeschlagenen Regelungen das intendierte Ziel einer deutlichen Verfahrensbeschleunigung erreicht werden kann.“ Das Land Tirol hat bislang keine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf abgegeben. Florian Kurzthaler, Leiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des Landes, erklärt gegenüber dolomitenstadt.at: „Derzeit wird der Entwurf des Standort-Entwicklungsgesetzes von unseren Experten im Haus im Detail analysiert. Im Anschluss daran wird die weitere Vorgehensweise bzgl. einer möglichen Stellungnahme abgestimmt.“
Gerhard Pirkner ist Herausgeber und Chefredakteur von „Dolomitenstadt“. Der promovierte Politologe und Kommunikationswissenschafter arbeitete Jahrzehnte als Kommunikationsberater in Salzburg, Wien und München, bevor er mit seiner Familie im Jahr 2000 nach Lienz zurückkehrte und dort 2010 „Dolomitenstadt“ ins Leben rief.

Ein Posting

Anna Maria Kerber
vor 6 Jahren

Die Regierung ist bereit, die demokratische Mitbestimmung von Bürgern und Kommunen auszuhebeln, um alleine über Großprojekte entscheiden zu können. Denn mit einer automatischen Genehmigung von Projekten nach einem Jahr - und damit einer Aushebelung der UVP - wäre, im Nachhinein gesehen, auch ein Atomkraftwerk Zwentendorf möglich gewesen. Aktuell geht es wohl um Kraftwerke, Deponien, große Industrieanlagen und Straßen,... Was, wenn z. B. unsere straßenbaufreundliche Regierung (Verkehrsminister Hofer dachte an eine 3. Spur an der Inntaltrasse, Teststrecke 140km/h, Beibehaltung des Dieselprivilegs) plötzlich befindet, dass der Ausbau der Alemagna der Bauwirtschaft gut täte?

Während uns der Klimawandel regelrecht auf die "Haut brennt", wären kluge Maßnahmen zur Minderung gefragt, damit uns die Folgekosten nicht erdrücken. Umweltanliegen auszubremsen, kann in diesem Sinn auch nicht wirtschaftlich sein. Der Anschlag auf Bürgerrechte ist an sich schon zu verurteilen, aber gerade jetzt besonders dreist und verantwortungslos.

Wenn dieses Gesetz wirklich durchginge, wäre es schlecht um unsere Demokratie bestellt.

 
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