Rückblick in den Dezember 2015: Der damals noch als Mandatar für die Liste „Impuls Tirol“ tätige Landtagsabgeordnete Sepp Schett lädt zu einem Pressetermin in das Grandhotel Lienz und macht auf eine interessante Entwicklung aufmerksam: Eine 25 Prozent-Beteiligung der Osttiroler Investment Gesellschaft (OIG) mit einem Volumen von sechs Millionen Euro sei in den Büchern der OIG auf Null abgeschrieben worden und werde damit zu einem sogenannten „verlorenen Zuschuss“ oder auch einer verdeckten Förderung für den Liftkaiser Heinz Schultz und dessen Familie.
Ich war bei der Pressekonferenz dabei und rief im Anschluss sowohl den obersten Tiroler Tourismusbeamten Gerhard Föger als auch Karl Poppeller an, Bürgermeister von Ainet, Vorstand der Felbertauern AG und Geschäftsführer der OIG. Beide stellten Schetts Behauptung entrüstet in Abrede. Von einem Geschenk an Schultz könne keine Rede sein. Im Gegenteil. Karl Poppeller erklärte mir wortreich, dass die Beteiligung an der Kalser Bergbahn für die OIG am Ende vielleicht sogar ein Geschäft für die Osttiroler Investment GmbH werden könne. Man habe zwar – das war 2015! – die Anteile von sechs auf drei Millionen Euro abgewertet, das aber nur vor dem Hintergrund, dass die Schultz-Bergbahn trotz positivem Cash-Flow in Summe Verluste mache, weil das Unternehmen seine Anlageninvestitionen eben sehr schnell abschreibe. Anders ausgedrückt: Obwohl die Bergbahn bereits damals Geld abwarf, war die OIG schon drei Millionen los.
Drei Jahre später ist der Tiroler Tageszeitung zu entnehmen, dass die OIG ihren Viertelanteil an den Kalser Bergbahnen verkauft hat. Nun ist es also soweit. Mit dem Hinweis auf die Datenschutz-Grundverordnung der EU – aus meiner Sicht ein Blödsinn, diese Verordnung wird hier einfach vorgeschoben und hat einen völlig anderen Sinn – wird den Medien eine Auskunft über die Höhe des Verkaufspreises verweigert. Die Recherchen des TT-Kollegen Max Strozzi deuten darauf hin, dass Sepp Schett 2015 vollkommen richtig lag und nur etwas zu früh mit seiner Einschätzung in die Medien ging: der Sechs-Millionen-Zuschuss könnte komplett weg sein, kassiert von einem großen Liftunternehmen, das für dieses Projekt auch noch andere Fördertöpfe anzapfte.
Unter dem Strich muss man zunächst die Frage stellen, ob das mit den damaligen Förderrichtlinien der Europäischen Union und des Landes Tirol konform ging? Denn die OIG-Beteiligung wurde nicht als Förderung gewertet, sondern als Beteiligung. Falls sich herausstellen sollte, dass die Schultz Gruppe nun lediglich einen symbolischen Beitrag für einen Viertelanteil an der Kalser Bergbahn zahlt, sind die sechs Millionen Euro aus dem OIG-Topf tatsächlich ein Geschenk und damit – mit einem anderen Mascherl – eine Förderung. Dafür gab es damals wie heute aber prozentuelle Höchstwerte, gemessen am gesamten Investitionsvolumen.
Wenn sich die zuständige Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf vorsorglich schon einmal mit dem Argument der „Umwegrentabilität“ wappnet, also auf einen regionalwirtschaftlichen Effekt hinweist, ist das ein starkes Indiz für einen verlorenen Zuschuss! In jedem Fall sind alle Akteure, von der Landesregierung über den OIG-Aufsichtsrat bis zur Geschäftsführung der OIG der Osttiroler Bevölkerung gegenüber in der Pflicht, über den Einsatz der Mauteinnahmen der Felbertauernstraße – sie speisen den Topf der OIG – auch öffentlich und transparent zu informieren. Keine Datenschutzgrundverordnung der Welt kann die seltsame Geheimniskrämerei über den Kaufpreis der Bergbahnanteile rechtfertigen. Wenn öffentliches Geld an ein Privatunternehmen verteilt wurde, wird die Öffentlichkeit wohl auch erfahren dürfen, um welche Summen es bei diesem Deal ging.
8 Postings
6 Millionen verloren, wozu gibt es einen Aufsichtsrat? Sind die auf allen Augen blind? Es ist wieder einmal öffentliches Geld (gehört praktisch uns allen), das hier "verschenkt" wird. Und dann hat man die Frechheit mit fadenscheinigen Herleitungen eine Offenlegung abzulehnen. Mit solchen Geschenken ist es leicht Liftkaiser zu sein. Das hat mit Unternehmertum nichts zu tun. Die Beteiligung sollte zurückgefordert werden, Immobilien zur Deckung sind ja wohl da.
... Rückforderung in Ostkalabrien - das wäre echt wagemutig
Die unsinnige Datenschutzverordnung gilt nur für personenbezogene Daten. Jetzt haben manche, neben Amtsgeheimnis und Firmengeheimnis, halt noch ein falsches Argument, warum manche Dinge nicht an die Öffentlichkeit kommen sollen.
... so isser halt, der Heinzi
seine Investitionen, die Wertschöpfung für den Bezirk sowie die geschaffenen Arbeitsplätze rechtfertigen o.g. Vorgangsweise, vorausgesetzt, diese trifft überhaupt zu
Förderungsmissbrauch ist grundsätzlich mit nichts zu rechtfertigen!
@lokal: nein, diese vorgehensweise ist nicht so salopp gerechtfertigt. dann könnte jeder unternehmer tun und lassen, was er will.
es gibt einen rechtsrahmen, in diesem hat sich jeder zu bewegen - auch eine schultz gruppe. wenn es ungerechtfertigte überschreitungen gibt, hat das die zuständige behörde zu untersuchen und zu ggf zu exekutieren.
osttirol sollte mit investoren bestmöglich kooperieren, aber nicht in korruption verfallen.
Eigentlich müsste man auch sagen: So sind sie halt, gewisse Osttiroler Politiker und Funktionäre.
Sie müssen angemeldet sein, um ein Posting zu verfassen.
Anmelden oder Registrieren