Wer WhatsApp nutzt, stimmt dem zu. Das gilt aber nicht stellvertretend für alle Menschen, die man im Adressbuch des eigenen Handys gespeichert hat. Es werden auch welche darunter sein, die den Dienst gar nicht nutzen und die haben der Weitergabe ihres Namens, ihrer Telefonnummer, Mailadresse etc. durch WhatsApp sicher nicht zugestimmt.
Im privaten Bereich wird das einfach hingenommen, doch bei der Verwendung von WhatsApp als Kommunikationsplattform in Firmen können rechtliche Probleme auftauchen, vor denen die Wirtschaftskammer warnt. Die Datenweitergabe ist nämlich laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nur in der EU rechtlich gedeckt, nicht in Drittstaaten außerhalb der Union. Kommuniziert ein Unternehmen mit seinen Kunden über WhatsApp, müsste es also jede Kontaktperson fragen, ob sie einer Weitergabe ihrer Adressdaten an den amerikanischen Messengerdienst zustimmt. Der Betroffene hätte dann nicht nur die Möglichkeit, abzulehnen, sondern auch eine Löschung zu fordern, was graue Theorie ist, weil WhatsApp dafür keine technische Lösung anbietet.
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