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Rauchen mit Kindern im Auto seit 1. Mai verboten

Anzeigen ohne Anhaltung des Fahrzeugs möglich – In Taxis darf weiter gepafft werden.

Während die türkisblaue Bundesregierung gegen massiven Widerstand von Gesundheitsexperten und trotz breiter Unterstützung für ein Nichtraucher-Volksbegehren das bereits beschlossene Rauchverbot in Lokalen kippte, ist seit 1. Mai ein anderes Rauchverbot in Kraft: Sitzen in einem Auto Kinder bzw. Jugendliche unter 18 Jahren, darf nicht geraucht werden.

Im Mai wird kontrolliert, ab 1. Juni werde gestraft, lassen Gesundheits- und Innenministerium verlautbaren. Die Bezirksverwaltungsbehörden sind angehalten, die nötigen Maßnahmen zu Einhebung der Strafen zu setzen. 50 Euro soll vorerst ein Organmandat kosten, gleich viel wie die Missachtung des Handyverbotes am Steuer. In weiterer Folge könnten die Strafen auf 100 Euro angehoben werden, im Wiederholungsfall auf bis zu 1.000 Euro.

Kinder im Nebel – das ist in heimischen Privatautos künftig verboten und kann auch „im Vorbeifahren“ bestraft werden. Illustration: Sigrid Unterwurzacher

Grundsätzlich begrüße man die Intention, Kinder im Kfz zu schützen, in der derzeitigen Form werde das Gesetz allerdings kaum vollziehbar sein, gibt der ÖAMTC zu bedenken. Eine Anzeige ist nämlich auch im Vorbeifahren möglich. „Schon wenn eine andere Person als der Fahrzeuglenker raucht, wird es problematisch, weil deren Daten im Rahmen einer Lenkerauskunft nicht bekanntgegeben werden müssen. Praktisch unmöglich wird ein Vollzug des Gesetzes auch, wenn sich mehrere Jugendliche rund um das Alter des Fahrers im Auto befinden und vielleicht sogar die einzige Person unter 18 selbst raucht", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.

Um das Gesetz vollziehbar zu machen, sollte die Bestimmung aus Sicht des ÖAMTC als Anhaltedelikt gestaltet sein, d.h. dass Strafen nur möglich sind, wenn ein Polizist ein Fahrzeug im Rahmen einer Amtshandlung anhält und den strafbaren Sachverhalt feststellt. Alles andere widerspreche der Systematik, die es bisher bei Strafen im Verkehrsrecht gibt, z. B. bei Gurtpflicht und Handyverbot. Grundsätzlich zeige sich, dass auch bei der Entstehung eines Gesetzes gut gemeint oft das Gegenteil von gut gemacht sei. „Ein ordentlicher Gesetzesvorschlag mit Begutachtung wäre wohl einem übereilten Initiativantrag vorzuziehen gewesen", sagt der ÖAMTC-Jurist.

Ausgenommen von diesem Verbot sind übrigens Taxis, weil sie der gewerblichen Personenbeförderung dienen. Dort müssen sich Kinder den Rauch durch andere Mitfahrer gefallen lassen – oder auf das nächste Taxi warten.

Gerhard Pirkner ist Herausgeber und Chefredakteur von „Dolomitenstadt“. Der promovierte Politologe und Kommunikationswissenschafter arbeitete Jahrzehnte als Kommunikationsberater in Salzburg, Wien und München, bevor er mit seiner Familie im Jahr 2000 nach Lienz zurückkehrte und dort 2010 „Dolomitenstadt“ ins Leben rief.

Ein Posting

Lienzner7
vor 7 Jahren

Viel viel höhere Strafen! ...auch beim Handy am Steuer.

 
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