Die Stipendien erhalten SchülerInnen von der fünften bis zur achten Schulstufe, die aus zwingenden Gründen in einem Internat untergebracht sind, sowie sozial bedürftige SchülerInnen der neunten Schulstufe einer mittleren, berufsbildenden oder höheren allgemeinbildenden Schule. Von den Geldern profitieren zudem SchülerInnen der zehnten Schulstufe sowie Studierende, die keinen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung seitens des Bundes haben oder bei denen dieser Zuschuss nicht ausreicht, um die gewünschte Ausbildung absolvieren zu können. Die Einreichfrist endet am 31. Mai 2018.
Hier die Links zur Informationsseite des Landes und zum Download des Antragsformulars.
Die Landesgedächtnisstiftung wurde anlässlich des Gedenkjahres 1959 gegründet. Im Jahr 2011 folgte eine Verlängerung der Stiftungstätigkeit bis zum Jahr 2034. Die dafür benötigten Gelder werden je zur Hälfte von den Tiroler Gemeinden und vom Land Tirol aufgebracht.
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