Weil dieser Obulus in schlechteren Lagen schwerer zu erwirtschaften ist als auf den hoch frequentierten und dauerbespielten Innenstadtflächen, staffelt die Stadt künftig die Mieten. Für Gastgärten auf dem Hauptplatz, in der Andrä-Kranz-Gasse, auf dem Johannesplatz und in der Rosengasse bleiben die Sätze unverändert, sie gelten als A-Lagen und zugleich Bemessungsgrundlage mit 100 Prozent. Nur 70 Prozent zahlen Gastronomen in B-Lagen, beispielsweise in der Messinggasse und der Zwergergasse oder auf dem Egger-Lienz-Platz. C- und D-Lagen sind Schweizergasse, Mühlgasse und auch der Michaelsplatz. Hier wird den Wirten nur 40 Prozent der Platzmiete berechnet.
Diese Sätze gelten nicht nur für Kaffeehaustische, sondern auch für andere Nutzungen des öffentlichen Raumes, etwa die Platzierung von Warentischen oder Werbedisplays. Stehen diese verkaufsfördernden Utensilien allerdings an der Hauswand vor dem Geschäft und sind maximal 40 Zentimeter breit, wird nichts berechnet.
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