Weniger Bürokratie für kleinere Zimmervermieter
Häuser mit maximal 30 Gästebetten nach der Gewerbeordnung künftig genehmigungsfrei.
Künftig sollen private Beherbergungsbetriebe mit einer Betriebsfläche von bis zu 600 m² und maximal 30 Gästebetten nach der Gewerbeordnung genehmigungsfrei sein. Bisher galten zehn Gästebetten als Freistellungsgrenze. Das wurde diese Woche im Ministerrat beschlossen. In Tirol sind rund 7.000 Betriebe von dieser Regelung betroffen. Regierung und Wirtschaftsvertreter sehen darin einen Bürokratieabbau, der kleineren Zimmervermietern das Leben erleichtert und durch den Wegfall tausender gewerberechtlicher Verfahren auch Verwaltungskosten einspart.
In die Genehmigungsfreistellungsverordnung fallen auch gastronomische Betriebe, die sich innerhalb einer Eisenbahnanlage, eines Flugplatzes, einer Krankenanstalt oder einer bereits genehmigten Betriebsanlage wie einem Einkaufszentrum befinden.
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