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Landtagswahl: So wählt man gültig mit Wahlkarte

Kurz vor den Landtagswahlen ruft die Landeswahlbehörde eine Neuerung in Erinnerung: Wahlkarten, die bereits zur Stimmabgabe verwendet, verschlossen und unterschrieben sind, können nur mehr in dem Wahllokal, in dessen Wählerverzeichnis man eingetragen ist, und nicht wie früher landesweit abgegeben werden.

Insgesamt gibt es vier Möglichkeiten, mit der Wahlkarte die Stimme abzugeben: Briefwahl per Post an die Gemeinde, Briefwahl mit Abgabe bei der Gemeinde bis zum Freitag vor dem Wahltag, 14 Uhr, Abgabe der verschlossenen und unterschriebenen Wahlkarte am Wahltag im eigenen Wahllokal oder Urnenwahl im eigenen Wahllokal, wenn die Wahlkarte noch nicht unterschrieben und verschlossen ist. Alle Informationen zur gültigen Stimmabgabe mittels Wahlkarte.

2 Postings

miraculix
vor 7 Jahren

Die Bedenken, das die Anonymität nicht mehr gewährleistet ist, sind unbegründet. Der Wahlkarte wird zwar das "blaue Kuvert" entnommen, der amtliche Stimmzettel bleibt aber in diesem Kuvert und wird in diesem blauen Kuvert, das mit den im Wahllokal verwendeten Kuverts identisch ist, in die verschlossen Wahlurne geworfen.

Nach der Schließung des Wahllokals werden dann die im Wahllokal abgegebenen Stimmen und die an die Gemeinde geschickten Wahlkarten gemeinsam aus der Urne entnommen und gemeinsam ausgezählt.

Durch die neue Regelung wird die Anonymität der abgegebenen Stimmen sicher gewährleistet. Zusätzlich können alle abgegebenen Stimmen der jeweiligen Gemeinde zugeordnet werden. Das war bisher bei den Wahlkarten unmöglich, weil diese ja in der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft ausgezählt wurden. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass es nicht mehr zu nachträglichen Verschiebungen von Mandaten durch die spätere Auszählung der Wahlkarten kommen kann.

 
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Der Graukofler
vor 7 Jahren

Wo bleibt hier die Anonymität? Der Stimmzettel wird in ein blaues Kuvert gesteckt, welches nicht einmal verschlossen werden kann. Das blaue Kuvert kommt in ein großes Kuvert, der sogenannten Wahlkarte, diese wird unterschrieben und zugeklebt und an die Wohnsitzgemeinde gesendet. Ich vermute, dass die Wahlkommission die Wahlkarte öffnet und den Stimmzettel herausnimmt. Somit ist bekannt, welcher Wähler welche politische Partei gewählt hat. Wahlgeheimnis ade!

 
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