Wasserrecht: Umweltverbände dürfen künftig mitreden
WWF plant nach EuGH-Urteil Intervention beim Kraftwerksprojekt Kalserbach.
In einem richtungsweisenden Urteil gibt der Europäische Gerichtshof den Umweltorganisationen ab sofort weitgehende Rechte in Wasserrechtsverfahren. Bisher durften Naturschützer nur bei einigen wenigen Großprojekten an Österreichs Flüssen und Bächen mitreden, nämlich solchen, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.
„Jahrelang haben wir um den Zugang zu Verfahren und Gerichten im Wasserrecht gekämpft. Jetzt beginnt eine neue Ära im Schutz unserer Gewässer und einzigartigen Natur“, erklärt Christoph Walder, Naturschutz-Leiter des WWF Österreich. „Mit diesem Urteil bekommen wir erstmals Zugang zur großen Masse der Verfahren im Wasserrecht. Bislang hatten diese Verfahren ohne starke Stimme der Umwelt stattgefunden.“ Der WWF werde „sorgfältig aufgrund klarer Kriterien“ auswählen, in welchen Verfahren er sich engagiere. „Für naturverträgliche, solide geplante Projekte wird sich nichts ändern, außer dass endlich Rechtssicherheit herrscht.“
Bei manchen Projekten wolle man aber aktiv eingreifen. „Wir sehen durch das Urteil auch die Möglichkeit gegeben, bestimmte umstrittene Verfahren neu aufzurollen oder in laufende einzutreten, in welchen uns bisher die Parteirechte verweigert worden sind“, erklärt Walder und zählt neben Kraftwerksprojekten an der Schwarzen Sulm (Steiermark) und in Tumpen (Nordtirol) auch den Kalserbach in Osttirol auf.
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