„Inklusion ist vor allem eine Frage der Haltung. Das Teilhabe-Gesetz drückt den politischen Willen aus, die Rechte von Menschen mit Behinderungen ernst zu nehmen und bestehende Barrieren weiter abzubauen“, stellt Georg Willeit, Geschäftsführer der Lebenshilfe Tirol, in einer ersten Stellungnahme fest. „Das wird schon allein in der Sprache und im Titel des Gesetzes – Teilhabe – deutlich. Schließlich prägt Sprache entscheidend das Denken, die Haltung und folglich den Umgang miteinander“, so Willeit weiter. Während das bisher bestehende Rehabilitations-Gesetz ein vorwiegend medizinisches Verständnis zu Behinderungen ausdrücke, verdeutliche und stärke das Teilhabe-Gesetz die soziale und gesellschaftliche Dimension und Verantwortung.
Hier einige Eckpunkte des neuen Gesetzes:
- Persönliches Budget: Mehr Selbstbestimmung durch das Persönliche Budget, damit Menschen selbst entscheiden können, wie sie unterstützt werden wollen.
- Selbstbestimmung: Große Einrichtungen werden durch kleinere WGs abgelöst, damit Menschen mit Behinderung selbst bestimmen können, wo und wie sie leben wollen.
- „mobil vor stationär“: Zur Förderung der Selbstbestimmung werden mobile Leistungen gegenüber stationären Lösungen vorgezogen.
- Peer-Beratung: Menschen mit Behinderung beraten Menschen mit Behinderung.
- Gleichheit: Gleiche Leistungen für Menschen mit Behinderung sind gleich zu entlohnen.
Ein Posting
Mann weiss noch nicht wss ganz genau was im Gesetz steht.Deswegen kann noch nicht sagen ob es ein gutes Gesetz ist.
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