Gleichgeschlechtliche Paare dürfen heiraten!
Auch gleichgeschlechtliche Paare können in Österreich künftig heiraten. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2017 jene gesetzlichen Regelungen aufgehoben, die diesen Paaren den Zugang zur Ehe bisher verwehren. Der Gerichtshof begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 in Kraft. Gleichzeitig steht die eingetragene Partnerschaft nun auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen, als zusätzliche Variante neben der Ehe.
Details zur Ausgestaltung dieser Regelung findet man auf der Website des Verfassungsgerichtshofes.
Ein Posting
endlich - es wurde auch zeit! nur traurig, dass eine entscheidung des verfassungsgerichtshofes dafür nötig war.
Sie müssen angemeldet sein, um ein Posting zu verfassen.
Anmelden oder Registrieren