Demokratieplattform hält Olympia-Befragung für unfair
200 Unterstützungserklärungen könnten eine Beschwerde beim VfGH ermöglichen.
Die NGO-Plattform „mehr demokratie!“ tritt für eine Stärkung der Direkten Demokratie ein, hält aber die Tiroler Volksbefragung zu Olympia für einen Missbrauch dieses Prinzips. „Wir erheben daher unsere Stimme gegen die Unfairness und Unausgewogenheit, mit der die Tiroler Landesregierung diese Volksbefragung organisiert. Es wird deutlich sichtbar, dass Direkte Demokratie in den Händen von Machthabenden nicht gut aufgehoben ist,“ erklärte Bundessprecher Erwin Leitner am 18. September bei einem Pressegespräch in Wien, das live auf Facebook gestreamt wurde.
Die Initiative will eine Verfassungsbeschwerde erheben. Marlon Possard, Landessprecher von „mehr demokratie!“ für das Bundesland Tirol assistiert: „Wir wollen als mündige Bürgerinnen und Bürger behandelt und ernst genommen werden. Wir haben einen Rechtsanspruch auf eine manipulationsfreie Fragestellung. Wir machen daher eine Massen-VfGH-Beschwerde gegen die manipulative Volksbefragung. Alle Tirolerinnen und Tiroler, die mit dieser suggestiven Fragestellung nicht einverstanden sind, können ihren Unmut ausdrücken und diese Verfassungsbeschwerde unterstützen.“
Diese VfGH-Beschwerde benötigt 200 Unterstützungen. Possard: „Wir fordern die Tirolerinnen und Tiroler auf, eine Unterstützungserklärung für diese Anfechtung auf ihrem Gemeindeamt zu unterschreiben und sich damit unserem Protest gegen die manipulative Fragestellung anzuschließen.“
Zur rechtlichen Absicherung dieses Vorhabens war der Rechtsanwalt und Unidozent Wolfgang List bei der Pressekonferenz im Café Prückel anwesend. Er verwies auf § 44 des Tiroler Landesgesetzes über Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen, wonach die Frage und Zusatzfrage u.a. eindeutig, ohne wertende Zusätze und möglichst knapp zu fassen sei. „Die gegenständliche Fragestellung ist aber unklar und suggestiv verfasst. Die Suggestion ergibt sich aus der gehäuften Verwendung von positiv besetzten Ausdrücken, die zur Beantwortung der Frage nicht notwendig sind.“ Es werde der Eindruck vermittelt, dass die Zustimmung zur Anbotslegung die ‚richtige‘ Antwort sei.
Eine Anfechtungsbefugnis über das Ergebnis der Volksbefragung ist zwar im Tiroler Landesgesetz nicht vorgesehen, ergibt sich laut Wolfgang List aber aus der Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes. In einem vergleichbaren Fall habe der VfGH zur Wiener Volksbefragung im Jahr 2013 entschieden, dass das Recht auf eine Anfechtung eines Volksbefragungsergebnisses durch den Gesetzgeber tatsächlich ermöglicht werden müsse, allerdings nicht durch Einzelpersonen.
Die Anfechtungsbefugnis könnte aber Unterstützergruppen haben, wie sie für Volksbefragungen auf Bundesebene in § 16 Volksbefragungsgesetz vorgesehen sind. Darin werden – ähnlich wie für kandidierende Parteien – Unterstützungserklärungen verlangt, die auf dem Gemeindeamt zu leisten sind und amtlich bestätigt werden. Für Tirol sind 200 Unterstützungserklärungen vorgesehen, die bis spätestens 13. Oktober bei der Plattform einlangen sollten, da die VfGH-Beschwerde unmittelbar am Tag nach der Volksbefragung eingereicht werden soll.
Hier das Formular der Unterstützungserklärung.
Und hier die Anleitung zur amtlichen Beglaubigung.
Ein Posting
Ich finde die Befragung ln Ordnung das ist gelebte Demokratie.
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