Virgen versorgt öffentliche Gebäude mit Solarstrom
In der Iseltaler Gemeinde wurden vor Kurzem drei weitere Photovoltaikanlagen installiert.
Bereits vor zehn Jahren hat Virgen als "e5-Gemeinde" gemeinsam mit der Tiwag auf dem Dach des Schulgebäudes eine in ein europäisches Untersuchungs- und Überwachungsprojekt eingebundene Photovoltaikanlage errichtet. Diese liefert jährlich rund 6.000 Kilowattstunden Ökostrom. Insgesamt gibt es in Virgen rund 2.000 Quadratmeter an Photovoltaikanlagen, die geschätzt 320.000 Kilowattstunden Strom jährlich erzeugen.
Im Rahmen der Erstellung des Ressourcenbewirtschaftungsprogrammes der Gemeinde Virgen wurde ein Ranking der Top-100-Dächer erstellt, die sich am besten für Solaranlagen jeder Art und daher auch für Photovoltaikanlagen eigenen würden. Darunter waren auch Dächer von Gebäuden im Gemeindeeigentum. Nach Berechnungen und Kalkulationen, in welcher Form Photovoltaikanlagen auf diesen Gemeindebauten errichtet werden könnten, ob diese wirtschaftlich sinnvoll sind und ob und wie sich der erzeugte Strom bestmöglich selbst verwerten lässt, wurden drei Gebäude gefunden. Im Mai 2017 beschloss der Gemeinderat, auf dem Gemeindehaus, auf dem Bauhof und dem Schwimmbadgebäude – in Zusammenarbeit mit den Innsbrucker Kommunalbetrieben und heimischen Unternehmern –Photovoltaikanlagen zu errichten.
In den letzten Wochen wurden die Anlagen installiert: Auf dem Gemeindeamtsgebäude eine Anlage mit 14 kWp (Kilowatt peak) Kollektorfläche, auf dem Bauhof eine mit 30 kWp und auf dem Schwimmbadgebäude entstanden ungefähr 17 kWp Photovoltaik-Fläche. Damit werden in Virgen pro Jahr ungefähr 71.500 Kilowattstunden Ökostrom für die Versorgung der öffentlichen Gebäude und Anlagen erzeugt. Nicht benötigter Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist.
5 Postings
Die Wirtschaftlichkeit dieser 3 Anlagen kann ein PV Lehrling nach dem 2.Lehrjahr locker ausrechnen. Wenn der ÖMAG Vertrag heuer abgeschlossen wurde, gibt es 7,91 cent die kWh auf 14 Jahre. Daumen mal Pi >> 60.000 kWh/Jahr werden eingespeist >> 66.000€ 10.000 kWh/ Jahr Eigenverbrauch 20 cent >> 2000€ Ersparnis/Jahr Meine Schätzkosten für die Errichtung >> 70.000€ Ist die Gemeinde ehrlich, dann zahlt sie noch die 1,5 cent/kWh an das Finanzamt (Stromsteuer) >> schmälert natürlich den Ertrag ! Hätte der Hr. Bürgermeister die Iselkraftwerk Planungskosten in PV Panele investiert, dann wär jedes Dach in Virgen mit PV- Panelen belegt !
... ich sehe in dieser energiegewinnung den alleinigen vorteil, dass man nun die gleichzeitig verfügbare energie aus wasserkraft zur speicherung in unseren stauseen verwenden kann, um sie dann zur richtigen zeit am richtigen ort als spitzenenergie zu vertretbaren kosten verfügbar zu haben. alles andere ist geschwafel. um die virger solarenergie noch optimaler und naturverträglicher zu nutzen, wäre zumindest ein wasser-tagesspeicher, oder noch besser, ein wasser-wochenspeicher ideal. das spart auch transportverluste.
Wenn ich mich nicht irre hat man bei hat man bei erneuerbarer Energie eine Stromsteuer-Freimenge von 25.000 kWh (für den Eigenbedarf) und die Energie die an Wiederverkäufer geliefert wird (darunter fällt wohl die ÖMAG) wird nicht besteuert, also würde bei dem Projekt (lt. deiner Schätzung) eh nichts anfallen.
lt. FINDOK 2.2.3. Elektrizitätsabgabe Die Lieferungen und der Verbrauch (selbst erzeugter) elektrischer Energie unterliegen grundsätzlich der Elektrizitätsabgabe (§ 1 Abs. 1 Z 1 und Z 2 ElAbgG). Soweit der Überschusseinspeiser den von ihm erzeugten Strom in das öffentliche Netz und damit an ein "Elektrizitätsunternehmen" iSd § 7 Z 11 ElWOG 2010, BGBl. I Nr. 110/2010, liefert, sind die Lieferungen nicht steuerbar (§ 1 Abs. 1 Z 1 ElAbgG). Der Verbrauch von selbst erzeugtem Strom ist bis zum Erreichen einer Freigrenze von 5.000 kWh pro Jahr steuerfrei, ab Überschreiten dieser Freigrenze unterliegt der gesamte selbst erzeugte und (privat und/oder erwerbswirtschaftlich) verbrauchte Strom der Elektrizitätsabgabe (§ 2 Z 1 ElAbgG). Die Abgabe beträgt 0,015 Euro je kWh und wird auf die jeweils selbst verbrauchte Menge elektrischer Energie erhoben. Schuldner der Elektrizitätsabgabe für den selbst erzeugten und verbrauchten Strom ist der Überschusseinspeiser; das Vorliegen der Unternehmereigenschaft iSd § 2 UStG 1994 ist nicht Voraussetzung, um Schuldner der Elektrizitätsabgabe zu werden. Die Elektrizitätsabgabe ist monatsweise selbst zu berechnen und bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monates (Fälligkeitstag) an das für die Umsatzsteuer zuständige Finanzamt zu entrichten (§ 5 Abs. 1 und Abs. 5 ElAbgG). Wird zusätzlich noch Strom für den eigenen Bedarf aus dem öffentlichen Netz bezogen, unterliegt die Lieferung durch ein Elektrizitätsunternehmen an den Betreiber der Photovoltaikanlage (Überschusseinspeiser) ebenfalls der Elektrizitätsabgabe und ist nicht nach § 2 ElAbgG befreit; die Verrechnung der Elektrizitätsabgabe erfolgt hier durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen.
Da gibt es aber eine Novelle aus dem Jahr 2014 in der steht:
Mit BGBl. I Nr. 64/2014 wurde ein neuer Freibetrag für selbst hergestellte und selbst verbrauchte elektrische Energie aus erneuerbaren Primärenergieträgern in Höhe von 25.000 kWh/Jahr beschlossen. Unter die Stromerzeugung aus erneuerbaren Primärenergieträgern fällt auch die Erzeugung mittels Photovoltaikanlagen.
Eine Inanspruchnahme des Freibetrages von 25.000 kWh/Jahr ist nur dann möglich, wenn die selbst verbrauchte Menge elektrischer Energie gemessen wird. Von diesem Grundsatz kann nur dann abgegangen werden, wenn die tatsächlich mögliche maximale Erzeugungsmenge (einschließlich der ins Netz eingespeisten Menge) der Anlage pro Jahr die Grenze von 25.000 kWh nicht übersteigt.
usw.
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