Müssen Schett & Co. mehr als 500.000 Euro hinblättern?
OGH nimmt im Streit um Tiroler Parteienförderung drei Impuls-Abgeordnete in die Pflicht.
Unmittelbar nach der letzten Landtagswahl 2013 in Tirol gab es in der Gruppierung „Vorwärts Tirol“ einen Streit um die Sitze im Landesparlament, der zur Spaltung führte. „Vorwärts“ – getragen von Anna Hosp, Christine Oppitz-Plörer und Hansjörg Peer – verschwand politisch in der Versenkung, die drei Landtagsmandatare Josef Schett, Hans Lindenberger und Maria Zwölfer behielten ihre Sessel und gründeten „Impuls Tirol“.
Hinter den Kulissen wütete aber weiterhin ein erbittert geführter Rechtsstreit um Mittel aus der Parteienförderung. Dieses Geld muss in Tirol von den Mitgliedern eines Landtagsclubs beantragt werden und wäre der Vorwärts-Gruppierung zugute gekommen. Die Impuls-Mandatare beantragten es aber nicht und wurden in dieser Entscheidung durch zwei Gutachten des Landes bestätigt. An eine Gruppe ohne Mandatare müsse keine Förderung aufgezahlt werden. Falsch, urteilt jetzt das Oberste Gericht als letzte Instanz. Die Förderung stehe „Vorwärts Tirol“ zu. Sie hätte allein für das Jahr 2016 insgesamt 570.700 Euro betragen.
Der OGH fordert in einem rechtskräftigen Urteil die drei Impuls-Abgeordneten auf, binnen 14 Tagen dieses Geld zu bezahlen und auch 80.000 Euro an Anwaltskosten zu übernehmen, berichten heute die
Tiroler Tageszeitung und der
Standard übereinstimmend. Während in ersten Reaktionen die Impuls-Mandatare offenbar darauf hoffen, dass der Betrag, der ja für diesen Zweck reserviert sei, nun eben vom Land Tirol an Vorwärts rückwirkend ausbezahlt werde, klingen erste Stellungnahmen aus der Landesregierung eher vorsichtig und die politischen Mitbewerber in der Opposition wetzen bereits die Messer.
So forderten heute sowohl die FPÖ, die Liste Fritz als auch die SPÖ, dass das Land die Summe nicht übernimmt, sondern die Impuls-Mandatare die Konsequenzen selbst tragen sollten. „Vorwärts hat vier Mandate im Landtag gewonnen und daher steht dieser Partei für die gesamte Legislaturperiode die Parteienförderung zu,“ meint zu dieser Causa etwa SPÖ-Landesvorsitzende Elisabeth Blanik. Diese Rechtsauffassung habe auch der Verfassungsdienst im Landhaus vertreten.
„Eigentlich ist der Verfassungsdienst sonst immer die oberste Instanz in Rechtsfragen, aber das passte der ÖVP diesmal nicht in den Kram“, erinnert sich Blanik. Und so habe man über Landtagsentschließungen und externe Gutachten erreicht, dass an Vorwärts die Parteienförderung für 2016 und 2017 nicht ausbezahlt wurde. „Die Willfährigkeit von Impuls, die bei diesem Spielchen gerne mitgetan haben, rächt sich jetzt. Lindenberger und Co. werden die Zeche zahlen“, mutmaßt die Lienzer Bürgermeisterin. Ihre Meinung: „Da die Antragstellung nicht rechtzeitig erfolgt ist, ist das Geld verfallen.“ Blanik hält für ausgeschlossen, dass das Land einspringt. „Das wäre rechtswidrig!“
Ein Statement der direkt Betroffenen Impuls-Mandatare steht noch aus.
2 Postings
Eine unangenehme Situation für die 3 "Impulsler"! Woher das Geld nehmen? Eine Pleite bahnt sich an, wenn nicht das Land Tirol einspringt! Dumm gelaufen!!!
Das Land Tirol verwaltet im wesentlichen die Steuergelder seiner Bürger. Deshalb ist es angebracht, mit diesen Geldern sorgsam umzugehen.
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