Ich gebe es zu: Die größte Skateboarderin bin ich nicht gerade, eher bin ich froh, wenn ich eine wackelige Runde um den Block unbeschadet überstanden habe. Umso mehr bewundere ich jene, die sich auf den rollenden Brettern nicht nur elegant fortbewegen können, sondern noch dazu locker-flockig den einen oder anderen spektakulären Stunt performen.
Wer also gerne auf dem Skateboard steht oder es lernen möchte, sollte den heutigen Tag in vollen Zügen genießen. Heute, am 21. Juni, ist nämlich der „Geh-Skateboarden-Tag“. Wie der gefeiert wird, ist doch wohl klar, oder? Viel Spaß! :)
Übrigens: Skaten ist nicht die einzige Sportart, die heute ihren Ehrentag feiert. Auch Surfer und Yoga-Begeisterte können sich freuen: Heute ist außerdem der Internationale Tag des Surfens und Weltyogatag.
Es gibt bekanntlich für (fast) alles einen „Tag“, für Wichtiges, wie den Weltfrieden und für scheinbar Unwichtiges, wie die Apfeltasche. Wir illustrieren einige dieser Tagesthemen und nennen die Rubrik: „Was für ein Tag!“
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Ich bin vor kurzem am linken Iselweg von der netten Polizei aufgehalten worden, weil ich mit meinem Longboard hier nicht fahren darf. Anscheinend darf nirgends damit gefahren werde, einzige Ausnahme ist der Skaterpark beim Stadion. Im Konsument wurde aber vor kurzem ein Artikel veröffentlicht der eben das Gegenteil behauptet. Laut diesem Artikel darf man auf Gehwegen, in Wohn- und Spielstraßen, Fußgängerzonen und Parks sehr wohl skaten solang man weder den Verkehr noch Fußgänger gefährdet. (Da ich nur gemütlich dahinrolle glaube ich nicht das ich für Fußgänger gefährlich bin.)
Kann mir vielleicht wer verraten was nun stimmt?
Und warum belehrt mich die Polizei beim Vorbeifahren aus dem Auto heraus das ich im Parkbereich nicht fahren darf, zeitgleich aber selbst gemütlich den kompletten linken Iselweg (Fußgängerzone) weiter abfährt?
Link zum Artikel im Konsument:
https://www.konsument.at/scooter052017
und noch ein Artikel von HELP.gv.at:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/378/Seite.3780000.html
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Ich bin vor kurzem am linken Iselweg von der netten Polizei aufgehalten worden, weil ich mit meinem Longboard hier nicht fahren darf. Anscheinend darf nirgends damit gefahren werde, einzige Ausnahme ist der Skaterpark beim Stadion. Im Konsument wurde aber vor kurzem ein Artikel veröffentlicht der eben das Gegenteil behauptet. Laut diesem Artikel darf man auf Gehwegen, in Wohn- und Spielstraßen, Fußgängerzonen und Parks sehr wohl skaten solang man weder den Verkehr noch Fußgänger gefährdet. (Da ich nur gemütlich dahinrolle glaube ich nicht das ich für Fußgänger gefährlich bin.)
Kann mir vielleicht wer verraten was nun stimmt?
Und warum belehrt mich die Polizei beim Vorbeifahren aus dem Auto heraus das ich im Parkbereich nicht fahren darf, zeitgleich aber selbst gemütlich den kompletten linken Iselweg (Fußgängerzone) weiter abfährt?
Link zum Artikel im Konsument: https://www.konsument.at/scooter052017
und noch ein Artikel von HELP.gv.at: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/378/Seite.3780000.html
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