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Das "Pulverfass" im eigenen Keller? Die Entsorgung nicht verwendeter Feuerwerkskörper ist gar nicht so einfach. Foto: iStock

Das "Pulverfass" im eigenen Keller? Die Entsorgung nicht verwendeter Feuerwerkskörper ist gar nicht so einfach. Foto: iStock

Ungebrauchte Feuerwerkskörper entsorgen — und wo?

Offizielle Möglichkeiten gibt es nicht. Wir empfehlen: „ertränken“ oder verschenken!

Silvester ist vorbei und aufgrund der strengeren Auflagen in den vergangenen Jahren, bedingt durch die Trockenheit, dürften mittlerweile einige Böller ihr Dasein in dunklen Kellern fristen. Doch was, wenn man die nicht verwendeten Feuerwerkskörper entsorgen will?

Bereits zum zweiten Mal in Folge lag zum Jahreswechsel kein Schnee, weshalb die Bezirkshauptmannschaft Lienz wenige Tage vor Silvester mitteilte, dass das Abfeuern von Pyrotechnik in Waldnähe verboten sei. Da Osttirol reich an Wäldern ist, dürfte es  gar nicht so einfach gewesen sein, eine geeignete Stelle „zum Schießen“ zu finden. Was aber, wenn man sich dagegen entschieden hat, sein zuvor erworbenes Feuerwerk abzufeuern? Nicht jeder wird sich mit dem Gedanken anfreunden können, bis zum nächsten Jahr ein Schwarzpulver-Magazin im Keller anzulegen. Eine kurze Unachtsamkeit reicht, um den Funken buchstäblich ins Pulverfass zu werfen.

Wer also nicht lagern will, fasst vielleicht den Entschluss, seine Böller „einfach“ zu entsorgen. Diese zündende Idee entwickelt sich durch Nachfragen bei diversen Behörden zügig zu einer echten Herausforderung. Die zuständigen Abteilungen der Bezirkshauptmannschaft Lienz antworten nicht wirklich befriedigend auf die Frage: „Wohin mit funktionstüchtigen Raketen?“ Laut Karl Lamp, tätig in der Abteilung „Grundverkehr und Gesundheitsrecht“ der BH Lienz, konnten übrig gebliebene, nicht verwendete Feuerwerkskörper früher noch an der nächsten Polizeidienststelle abgegeben werden. Diese Möglichkeit bestehe mittlerweile aber nicht mehr.

Markus Knitel, von der Sicherheits- und Verwaltungsrechtlichen Abteilung der Landespolizeidirektion Tirol, verweist tatsächlich auf Tipps aus dem Internet. „Der Gesetzgeber schreibt bezüglich der Entsorgung von funktionstüchtigen Feuerwerkskörpern nichts Konkretes vor.“ Vertraut man den Anweisungen diverser Internetplattformen, sollten die übrig gebliebenen Raketen und Böller „ertränkt“ werden.

Das Prozedere wird in mehrere Schritte unterteilt. Zunächst sollten die Feuerwerkskörper über mehrere Stunden in einem geeigneten Behältnis mit Wasser aufgeweicht werden. Diese Flüssigkeit wird anschließend samt Inhalt in einen wasserdichten Plastiksack umgefüllt, aus dem dann die überschüssige Luft herausgedrückt wird. Wer auf Nummer sicher gehen will, mischt noch ein wenig Sand oder Erde dazu. Diesen Plastiksack kann man dann als Restmüll entsorgen. Auch Blindgänger können so „entschärft“ werden.

Wem diese Vorgehensweise zu aufwändig ist, dem bleiben zumindest in Osttirol wohl nur zwei Alternativen. Eine Möglichkeit ist wie gehabt die Lagerung. Dabei sollten die Feuerwerkskörper am besten im Keller und dort in einer Truhe, unzugänglich für Kinder und Jugendliche, aufbewahrt werden. Wie lange funktionieren die Dinger eigentlich? Noch so eine ungeklärte Frage. Zwar weisen pyrotechnische Erzeugnisse selten ein Haltbarkeitsdatum auf, bei kühler und trockener Lagerung sei laut Markus Knitel die Funktionsfähigkeit aber „auch nach einigen Jahren noch gegeben“.

Wer sich auch mit dieser Methode nicht anfreunden kann, dem bleibt noch ein Funken Hoffnung. Man könnte ja auch darüber nachdenken, seine Raketen einfach einem Nachbarn oder Freunden zu schenken! Ob sich bei einem solchen Durcheinander der Kauf von Pyrotechnik noch rentiert, muss jeder für sich entscheiden.

Ein Posting

chiller336
vor 8 Jahren

ich muss echt grinsen. zum einen gilt ein feuerwerksverbot wegen trockenheit und waldbrandgefahr, das aber die wenigsten juckt - es wurde sogar unterhalb vom zettersfeld mitten im wald geschossen - aber es werden trotzdem raketen und knallkörper im talboden verkauft AUSGENOMMEN LIDL, die meine hochachtung dafür haben.

zum anderen kommt jetzt dieser beitrag, wo es um entsorgung (!) von feuerwerkskörpern geht. ich bin mir natürlich sicher, dass eventuell noch vorhandene feuerwerkskörper in wasser ertränkt bzw auf sonst irgendeine art und weise entsorgt werden. ... ausser wie auch am 2. jänner noch zu sehen und zu hören in die luft geschossen werden. soviel zu rechtsvorschriften. und verordnungen.

 
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