Zweites Bachelorstudium in Lienz: Pflege wird akademisch
Tiroler Gesundheits- und Krankenpflegeschulen werden bald Studienstandorte.
Im Juli beschloss der Nationalrat eine Bildungsreform im Pflegebereich. Künftig gibt es für angehende Gesundheits- und KrankenpflegerInnen drei Ausbildungsmöglichkeiten: Pflegeassistenz (einjährig), Pflegefachassistenz (zweijährig) und eine universitäre Bachelor-Ausbildung (dreijährig). Am Mittwoch, 23. November, wurden bei einer Tagung der „Tiroler Gesundheitsplattform“ die Weichen für die Umsetzung der Reform auf Landesebene gestellt. In diesem Gremium sind neben dem Land Tirol auch Bund, Sozialversicherungsträger, Städtebund, Gemeindeverband, Krankenanstaltenträger, Patientenvertretung und Ärztekammer vertreten.
Landeshauptmann Günther Platter informierte über das Ergebnis der Sitzung: „An den Standorten des Ausbildungszentrum West in Innsbruck und Hall sowie an den fünf bestehenden Gesundheits- und Krankenpflegeschulen der Bezirkskrankenhäuser in Kufstein, Lienz, Reutte, Schwaz und Zams werden dislozierte Studienstandorte von fh gesundheit und UMIT für die zukünftige Bachelorausbildung installiert. Darüber hinaus werden an allen diesen Schulen PflegeassistentInnen und PflegefachassistentInnen ausgebildet.“
Das bedeutet, dass nach dem Studiengang für Mechatronik bald ein weiteres Bachelorstudium in Osttirol möglich sein wird. Träger dieses Studiums wird die Innsbrucker fh gesundheit sein. Die ersten Studienstandorte in Innsbruck und Schwaz starten im Herbst 2018. Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg verweist auf die Vorteile: „Auf diese Weise entstehen zwischen Zams und Lienz in Tirol insgesamt über 300 Studienplätze für die sechssemestrige Pflege-Bachelorausbildung. Überdies bedeutet die Neuausrichtung der Pflegeberufe für den gehobenen Dienst die Möglichkeit zur vertieften Qualifikation in Verbindung mit einer Kompetenzerweiterung für die Bereiche der medizinischen Diagnostik und Therapie.“
2 Postings
Mich würde interessieren, in welche Kategorie die bereit ausgebildeten Pflegehelfer und Diplomierten Kräfte fallen? Gibt’s da eine Regelung?
in dem oben genannten Gremium sind alle möglichen Vertreter "enthalten", interessanterweise auch die Ärzte, die ja nicht Vorgesetzte der Krankenschwestern und und Krankenpfleger sind und noch so einige Institutionen. Aber wer hat die Pflegepersonen vertreten?
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