Im Artikel "Hellweger als Überraschungsgast" vom 11. April 2016, zitierte Dolomitenstadt Frau Blanik, dass der Parkplatz vermutlich gebührenfrei bliebe. Ich habe diesen Parkplatz bis gestern auch kostenlos genützt. Die Überraschung meinerseits war heute (Anmerkung: Das Mail von Frau Oberdorfer traf am 13. Oktober in der Redaktion ein.) jedoch relativ groß, als ich um 11.00 Uhr nach meiner Arbeit zum Parkplatz kam und eine Organstrafverfügung über 14,50 Euro hinter meinem Scheibenwischer vorfand.
Ich war jedoch nicht die Einzige. Reihenweise Zettel waren bei unzähligen Autos zu sehen. Zur Ursachenforschung: Ein Minischild (neu) steht nun bei der Einfahrt zum Parkplatz und weist darauf hin, dass nur mehr 90 Minuten gebührenfrei geparkt werden darf. Gut, ich habe nicht auf das Schild geachtet und bin nun selber schuld, wie auch alle anderen “Parksünder“. Was mich aber dazu veranlasst hat, an Sie zu schreiben und was ich persönlich als Abzocke empfinde, ist das Verhalten vom “Parksheriff“ am Nachmittag: gleicher Parkplatz – brav die Uhr hinter der Windschutzscheibe deponiert und ab zu einem Arzttermin mit meinem Kind und meinem frisch operierten Vater.
Unglücklicherweise musste ich länger warten und konnte auch wegen meinem Kind nicht weg. Die 90 Minuten waren fast um, also schickte ich meinen Vater schnell ein Ticket lösen. Er wollte dann auch beim Auto auf mich warten. In der Zeit, wo er dort wartete, sah er den Kontrolleur MEHRMALS aus seinem Auto steigen, Strafzettel austeilen, ins Auto steigen, warten und wieder aussteigen und wieder Strafzettel verteilen. Auch in der Ordination machte ich die anderen Patienten darauf aufmerksam, dass der Parkplatz nicht mehr unbegrenzt gebührenfrei war – niemand von ihnen hatte das neue Schild bemerkt. Ich finde so ein Vorgehen – zuerst kostenloser Parkplatz, dann plötzlich nicht mehr und dann nur durch ein kleines Hinweisschild gekennzeichnet eine absolute Abzocke. Die Stadtgemeinde hat sich jedoch heute ein goldenes Näschen verdient. Vielleicht können Sie auf Ihrem Nachrichtenportal auch andere unaufmerksame Parker auf diese neue Regelung aufmerksam machen! Vielen Dank!!
Marina Oberdorfer
Wir haben nachgefragt: Die Ausweisung einer gebührenfreien Kurzparkzone auf dem Grundstück "Kaufhaus Lienz" wurde in der Gemeinderatssitzung am 30. August 2016 beschlossen. Die maximale Parkdauer von 90 Minuten ist mit der Aufstellung der Verkehrstafeln in Kraft getreten: Deshalb gilt von Montag bis Freitag, 8.00 bis 19.00 Uhr und Samstag, 8.00 bis 13.00 Uhr Park-Uhren-Pflicht und eine Parkdauer von maximal 90 Minuten! - Die Redaktion.
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Ich bin bei dieser ganzen Sache eher überrascht, dass die Gebührenpflicht jetzt wieder aufgehoben wurde. Warum hat man dies nicht einfach belassen, denn diese ganze (absolut verspätete) Umgestaltung des Mühlenareals hat der Stadt ja eine Stange Geld gekostet. Somit käme zumindest wieder ein kleiner Anteil der Kosten zurück. Dies mit Strafen zu versuchen, ist halt auch ein Weg, aber nicht so wirklich der bürgerfreundlichste....
bist du dir sicher, dass die stadt die strafgelder einstreift, oder die gebühren kassiert?
Ein Minischild..??? Entspricht der StVO !!! Warum dann Mini?? .........niemand von ihnen hatte das neue Schild bemerkt.......
Sollte man da nicht einmal einen Optiker aufsuchen ?? Liebe Frau Oberdorfer, ihnen und den anderen "wenigsehenden" ist leider nicht zu helfen. Viele andere, neu aufgestellten Schilder werden nicht angekündigt und werden auch "über Nacht" augestellt und haben somit ihre Gültigkeit. Sollte das nicht so sein ( Gesetzeskonform ), wird die Frau BMIn halt in den Stadtsäckel langen müssen.
Prinzipiell wäre ja nichts gegen den nach 90 Minuten gebührenpflichtigen Parkplatz einzuwenden, denke die derzeitige Lösung kommt der Messinggasse doch sehr zu Gute.
Unglücklich ist sicherlich eher die verwirrende Kommunikation seitens der Stadtgemeinde. Zuerst der Spruch des generellen Gratisparkplatzes, dann fehlerhafte Ausschilderung bzw. Bodenkenzeichnung. Dass dies verwirrt, war abzusehen.
Was aber rund um die Messinggasse stört, sind eher die (legalen) Parkplätze direkt vor der Musikschule (mangelnde Sicht aus Fahrtrichtung Defreggerstraße mit 2 Zebrastreifen) bzw. weiter gen Osten die meist illegal parkenden Autos (trotz neuem Parkplatz) vor dem Eingang zur Messinggasse (meist Freitags beim Stadtmarkt).
Aprops Defreggerstraße: Wem ist denn die neue Gehsteigführung Kreuzung Defregger / Klösterle eingefallen.? Eigentlich eh schon zuvor ein Nadelöhr durch das vorstehende Haus. Durch die derzeitige "Lösung" (die wohl aufgrund der Sicherheit für Fußgänger "entwickelt" wurde), die zu einer Verengung geführt hat, dass sich viele ungeübtere Fahrer gar nicht mehr trauen in die Defregger einzufahren, wenn dort ein Auto steht (gar nicht zu sprechen von Bussen bzw. LKWs). Dazu noch die neuen Löcher vor der Pfarrbrücke und in der Schlossgasse.
Schildbürgertum im wahrsten Sinne des Wortes.
die neue einfahrt beim klösterle in die schlossgasse is meiner meinung nach auch a reine geldverschwenderei. die sicht hinauf in die schloßgasse is zwar ein wenig erleichtert, jedoch das einfahren in richtung stadt bei gegenverkehr richtung schlossgasse ohne den gehsteig zu streifen nahezu unmöglich .... da wird sich so mancher bedanken wenn seine alufelgen über die gehsteigkante schrammen ...
Lieber 336: es ist allgemein bekannt und logisch, dass die 90 Grad Kreuzungseinfahrt wegen der besseren Übersicht sicherer ist, als ein spitzer Winkel. Die Verkehrsplaner haben daher richtig entschieden. Vor allem auch wegen des stark frequentierten Fussgeherverkehrs in Schulnaehe. Denk mal nach und pobier nach links zu schauen, wenn du spitz in eine Querstraße einfährst und den Vorrangverkehr abwarten musst. Verrenk dir den Hals aber nicht!
senf - i fahr jetzt seit i den führerschein hab - und des is shcon a halbe ewigkeit - fast täglich über diese kreuzung .... und hab mein hals imma noch da, wo er auch hinghört ;). ich geh aber nach deinem posting davon aus, dass du wohl weniger nach links geblickt hast, denn du beschreibst des ja fast als körperverletzung ... irgendwie ... naja is halt meine meinung. man hätte dieses eck auch ohne weiteres a bissl brechen können - aber es is nur meine persönliche meinung ... mit der du hoffentlich keine schlaflosen nächte verbringst :D
336:keine sorge, ewiggestrige, die immer und überall alles kritisieren, bereiten mir keine schlaflosen nächte. Im gegensatz zu dir sorge mich nicht um alufelgen, sondern um die sicherheit anderer verkehrsteilnehmer und halte die verkehrsexperten in diesem fall für recht kompetent. zugegeben, ein wenig sorge mach ich mir um die menschen, die mit der mitleidmasche die doch wohl sehr geringe, aber zu recht vorgeschriebene parkstrafe öffentlich beeinspruchen und als raubrittertum darstellen. alles klar?
du musst mitlesen senf - bei mir steht mehrmals, dass es meine meinung ist - und die lass ich mir nicht nehmen, auch nicht von dir ;) .... ich lass dir deine nämlich auch - schon gemerkt?
Der Kaufhaus-Parkplatz ist eben eine gebührenfreie Kurzparkzone - wie eben andere auch! Bei Überschreitung von 1 1/2 Stunden Parkzeit ist eben mit Strafe zu rechnen! Wozu die ganze Aufregung? - Nichtwissen schützt vor Strafe nicht!
Anton, du hast recht. Ich bin über die Großzügigkeit des Gratisparkens auf diesem Areal ohnehin überrascht! Man sollte den Parkplatz einen Namen geben, damit er sich von den kostenpflichtigen besser unterscheidet. Vielleicht Elisabethpark? Hm.
Was heisst hier Überraschung ????? wenn ich Verkehrsvorschriften nicht beachte muss ich mit einer Strafe rechnen. Das lernt man eigentlich beim Führerschein. Folgedessen ist es keine Überraschung sondern eine logische Folge.
Was ich lustig finde ist, dass auf einen gebührenfeien Parkplatz auf Privatgrund (Gehört ja nun einer Gesellschaft) die Gemeindebediensteten auf Allgemeinkosten Parkzeit kontrollieren. Wie ist dies rechtlich möglich, dass wenn alle korrekt Parkscheibe verwenden, hat die Stadt keinerlei Einnahmen nur Ausgaben. Ist hier rechtlich alles in Ordnung - würde eventuell bei einer Strafe einen Rechtsanwalt fragen. Weiters steht außen auf der tafel max. 90 min. Innen auf der Tafel steht nur gebührenfrei, dies hat auch schon zu Missverständnissen geführt.
....wenn ich die Geschwindigkeitsbeschränkung übersehen habe und zu schnell gefahren bin muss ich bezahlen! Oft werden neue Verkehrsschilder angebracht wenn ich sie übersehe muss ich mit einer Strafe rechnen bzw habe ich mit konsequenzen zu rechnen.... usw... wo liegt das Problem? ...da zahlt man nur einmal !! Der "Parksheriff"macht nur seine Pflicht! wir können froh sein dass wir so einen tollen Parkplatz haben.
Interessant wär's zu wissen - wo manche Verkehrsteilnehmer ihren Führerschein ablegten ?? Allein die blaue Markierung (Linie) ist Kennzeichnung für eine Kurzparkzone !! Im Verkehr - besonders im Straßenverkehr - "Augen auf " .... sonst ist auf einmal der "Helmi" (Parksheriff) da !!!!! Und irgendwer muß ja schlussendlich auch die Umwandlung der Müllhalde in einen schönen Parkplatz bezahlen. - Danke ihr "Falschparker" !!
Ich habe meinen Führerschein ganz korrekt über eine Fahrschule erworben - vielen Dank der Nachfrage. Aber um kurz auf Ihr Kommentar einzugehen - ich habe kein Problem damit fürs Parken zu zahlen - habe ich auch schon vorher gemacht und soweit ich weiß, besteht die Kennzeichnung für eine Kurzparkzone (blaue Linie) schon seit Juli! (Nur erst gebührenpflichtig seit 13.10.2016) - Vordergründig schrieb ich diesen Leserbrief aber darum, weil die neue Beschilderung eben (fast) keinem aufgefallen war und eine FLUT an Strafverfügungen an den Windschutzscheiben klebten! Auch an den Folgetagen waren noch Autos ohne Parkuhr auf diesem Parkplatz zu finden. Wenn Sie mein Kommentar bis zum Schluss gelesen hätten, dann wäre Ihnen sicher aufgefallen, dass ich andere darauf aufmerksam machen möchte!!
Gebührenpflichtig ist der Parkplatz eben weiterhin nicht. Allerdings ist die maximale Parkdauer einzuhalten und bei einer signifikanten Überschreitung ist mit einer - übrigens im nationalen und internationalen Vergleich recht günstigen - Strafe zu rechnen. Dass Sie diese veränderte Situation publik machen wollen um auch andere Autofahrer darauf aufmerksam zu machen zeugt von Ihrer sozialen Einstellung - ein herzliches Danke von mir und ich denke auch von vielen anderen Autofahrern dafür! Der Stadtgemeinde Lienz und den angestellten Kontrollorganen wegen der ordnungsgemäßen und oft sehr kulanten Überwachung Abzocke oder gar, wie weiter unten, Raubrittertum vorzuwerfen ist meiner Meinung nach eine unfaire Verzerrung der Realität: Nur wer zum Zeitpunkt des Vergehens nicht in der Lage war dieses zu erkennen handelt ohne Schuld. Bei Vorsatz oder auch Fahrlässigkeit (in dem Fall eben das Übersehen der neu aufgestellten Hinweistafeln) liegt die Schuld also beim Lenker des parkenden Fahrzeugs. Damit ist die Strafe ein zwar unangenehmes, aber offensichtlich notwendiges Mittel um die geordnete Nutzung des knappen Parkraumes zu gewährleisten.
Und um am Ende auch noch etwas menschlicher zu sein: Auch mir wäre es oft lieber, wenn ich parken könnte wo ich will und solange ich will. Und sollte ich denn deshalb einmal die bezahlte oder maximal erlaubte Parkzeit überschreiten tue ich das immer im Bewusstsein, dass ich mich über die vielleicht auf mich wartende Organstrafverfügung nicht beschweren darf.
das wort raubrittertum nenne ich in dem zusammenhang, daß im artikel oben beschrieben wurde, wie parkaufsichtsorgane offensichtlich in ihrem auto warten bis neue parker kommen und dann strafzettel ausstellen - und zwar mehrfach wie oben zu lesen
ich weiss - man sollte lesen, ABER wenn man sich, wie im fall der frau oberdorfer nach monaten auch noch drauf verlässt, dass der parkplatz gebührenfrei zur benützung steht, dann ist das doch sehr ärgerlich. gemeinderatssitzungen zu besuchen zählt sicher nicht zu den freizeitvergnügen von vielen menschen, und jetzt nur darauf zu spekulieren, dass wer neuer kommt, der vielleicht auch keinen parkzettl ins auto legt, um den dann wirlkich abzuzocken, legt mir das wort raubritter auf die zunge. ganz abgesehen von dem allen sollte die parker auch wissen, dass laut tiroler parkraumverordnung 10 minuten freies (gratis) parken zulässig ist
10 Minuten Gratisparken: Das ist mWn. nicht korrekt. Wurde soweit ich weiß 2006 geändert, in Lienz ist es noch geduldet. Zu bezahlen ist in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone ab dem Abstellen des Fahrzeugs, Ausnahme Aus-/Einsteigen und Ladetätigkeit. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000185
.........nach monaten auch noch drauf verlässt, dass der parkplatz gebührenfrei zur benützung steht,................ Er ist auch jetzt noch GEBÜHRENFREI, eben mit der Einschränkung auf 90 Minuten. Was versteht Frau Oberdorfer da nicht. Über 90 Minuten Parkdauer kostet auch keine GEBÜHREN , sondern eine STRAFE wegen Nichteinhaltung der Parkordnung.
verzeihung bergfex - ich hab mich wohl falsch ausgedrückt
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