Matreier Finanzkrise: Details zum Urteil des LVwG
Zahlenjongleur Andreas Köll bekommt für seine Kunststücke keinen Applaus.
Die Matreier Haushaltsrechnung ist kompliziert, kreativ – und wurde am 16. August vor dem Landesverwaltungsgericht in Innsbruck in ihre Bestandteile zerpflückt. Das Gericht unter dem Vorsitz von LVwG-Vizepräsident Albin Larcher hatte zu entscheiden, ob Matrei weitere Darlehen aufnehmen darf. Was oft geschrieben wurde liegt mit dem Urteilsspruch (Link anklicken und im anonymisierten Originaltext downloaden) transparent auf dem Tisch: Entwirrt man die Zahlenknäuel und ordnet man die Kategorien, so offenbart sich ein Albtraum für jeden Schuldner und dessen Gläubiger: Die laufenden Einnahmen der Gemeinde Matrei reichen offenbar nicht mehr aus, um die laufenden Ausgaben abzudecken. Und so rechnet das Landesverwaltungsgericht:
11.672.400 Euro an fortlaufenden Einnahmen im Jahr 2015 stehen laut Urteil fortlaufende Gesamtausgaben in der Höhe von 10.534.000 Euro gegenüber. Wichtig ist der Begriff „fortlaufend“. Wer Daueraufträge zu bedienen und Kredite abzustottern hat, weiß was gemeint ist. Auf den ersten Blick bleibt ein positiver Saldo von 1.138.400 Euro. Dieser Betrag stellt das maximale finanzielle Investitionsvolumen der Gemeinde Matrei dar. Das ist auch der maximale finanzielle Rahmen, der zur Abgeltung des jährlichen Schuldendienstes zur Verfügung steht.
Das Landesverwaltungsgericht rechnet aber weiter und schreibt: „Bei der Berechnung des jährlichen Schuldendienstes weichen einzelne Angaben aus dem Rechnungsabschluss der Gemeinde von den jeweils aufsichtsbehördlich genehmigten Darlehensverträgen erheblich ab.“ Mit Stand 31. Dezember 2014 habe die Gemeinde insgesamt 90 Darlehen aufgenommen, die sich auf 21.359.010,80 Euro summierten. Anhand des Schuldendienstnachweises im Rechnungsabschluss 2015 sei erkennbar, dass:
• bei 50 Darlehen lediglich die Zinsen mit 213.120,47 Euro (ohne Tilgung) abgestattet wurden.
• bei 29 Darlehen die Zinsen sowie die Hälfte der vereinbarten Tilgungen in der Höhe von 69.052,29 Euro zurückbezahlt wurden.
• und nur bei elf Darlehen die festgelegten Annuitäten mit insgesamt 300.674,04 Euro bezahlt wurden.
Korrekt berechnet ergebe sich deshalb laut LVwG ein jährlicher Schuldendienst von 1.320.100 Euro, um 181.700 Euro mehr, als das gesamte verfügbare Investitionsvolumen der Gemeinde Matrei. Doch die Hiobsbotschaften gehen weiter. Die Girokonten seien um 2,4 Millionen überzogen, das bedeute weitere 96.000 Euro an Schuldendienst. Am Ende stehe ein „negativer Ertragsüberschuss“ von 277.700 Euro. Und da sei die runde Million Euro, die die Sozialabteilung des Landes von Matrei einfordert, noch gar nicht berücksichtigt. Fazit: Weitere Darlehen in der Höhe von insgesamt 900.000 Euro werden nicht genehmigt, der Matreier Einspruch gegen diese Entscheidung der BH Lienz wird vom LVwG abgewiesen.
Manch anonymer Poster hat auf dolomitenstadt.at mit detaillierten Erläuterungen versucht, diese (eigentlich schon länger bekannte) Rechnung als falsch zu entlarven. Richter Albin Larcher hörte offenbar die selben Argumente in der mündlichen Verhandlung. Das Urteil geht nämlich ganz bewusst und detailliert auch auf die Gegenargumente des Matreier Bürgermeisters Andreas Köll ein. Die Krux bei der Köllschen Rechnung ist demnach wohl die Vermischung von strukturellen Problemen und punktuellen Lösungsansätzen. Selbst wenn, was das Gericht bezweifelt, aus Anlagenverkäufen und anderen kurzfristig lukrierten Quellen Millionen fließen, sind das Einmalzahlungen, die nichts am Strukturproblem der Tauerngemeinde ändern. Im Klartext: Wer laufend mehr Schulden tilgen muss, als er an geregelten Einnahmen hat, ist auch dann pleite, wenn ab und zu ein warmer Regen für kurzfristige Entspannung sorgt.
Für Haushaltsinsider, Kommunalmathematiker und Zahlenfreaks ist hier das komplette – anonymisierte – LVwG-Urteil zum Download!
27 Postings
Für den gelernten Österreicher ist der Ausgang klar. Die Gemeinde wird pleite gehen oder knapp an der Pleite vorbeischrammen. Die Gemeinde wird alle unnötigen und auch ein paar nötige Leistungen einschränken oder streichen müssen. Die Gebühren werden erhöht werden -in jedem Fall werden die Bürger die ganze Suppe auslöffeln müssen, den nur sie tragen das Risiko (sie haben es ja auch gewählt,wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf) Dem Bürgermeister wird (sicher!!) nichts passieren, deswegen kämpft er ja auch ohne Furcht und Tadel. Das Land wird von Allem nichts gewußt haben und jegliche Verantwortung ablehen. Der Lh wird sich entrüstet zeigen. Am 6.Dez wird in Matrei der Krampus kommen-auch sicher!
@zeze zedere: Ihrem Vokabular zufolge sind Sie wohl ein Pädagoge oder Sozialarbeiter! "Chill deine Basis"?? hahaha
@motinga: Unsa Bgm. hot nou nia selba geposchtet! Woll, i moan sougor oamol, oba mit sein vollen Num, des woaß i genau...
@othmar: Desweign bische a in Exil, weile De schumsch...Wonn isch da Cäsar mit oana Kutsche „in den Rauterplotz“ eingfoahrn und wer „verkleidet“ sich in Motre als Klaubauf? Nummantofle gibs jedenfolls af Motre nou olm koane und unsere Kleibeife wissent gonz genau, wen se des zi vadonkn homb: Dia oda da „Olga 1“ sicha it, fix it...!
@Mottinger: ich habe in Metaphern geschrieben! Würden Sie der römischen Geschichte nur annähernd mächtig sein, wäre Ihnen sofort der Name Caligula in den Sinn gekommen! Zu Punkt zwei: Ein gewisser Herr K. war am 05. Dezbember als Klaubauf unterwegs und trug ein Schild eben mit besagter Aufschrift mit sich! Wollte wohl auf recht primitive Arte und Weise darauf hinweisen, dass in Matrei andere Sitten gelten??!
Chill mal deine Basis, othmar!
krise hin oda krise hea. oba i frog mi echt wie viel pseudonyme AK do hot!!!! ( ok an da Länge und an die Zohln zi kenn isch des koa kunst!! also Anda post in zukunft unta Anda oft passts wenigstens
Ich, als ExilMatreier bzw. Wochenendbesucher, schäme mich für unseren BGM! Nichts als "um den heißen Brei herumreden" bzw. den Versuch, die Bürger zu täuschen! Bei jedem Auftritt, z.B. bei einem kleinen Renovierungsfest einer kleinen Kapelle, fragt man sich als Zuhörer der BGM-Worte, wie kann sich ein einst gestandener Politiker selbst so defamieren! Nächste Woche wird er dann wieder, wie einst Cäsar, mit einer Kutsche in den Rauterplatz einfahren und mich würde es nicht wundern, wenn er am 6. Dezember als Klaubauf verkleidet wieder mit einem Taferl mit der Aufschrift "Olga 1" "seine Bürger" zum fremdschämen bringt!
Es ist mittlerweile eine Schande wie in unserem Land Politik gemacht wird! Wie versucht wird, auf dem Rücken der Matreier Bürger und ihrem Bürgermeister ein Exempel zu statuieren. Wie Matrei und somit unser ganzer Bezirk von den Medien durch den Dreck gezogen wird. Das ist ein unhaltbarer Zustand! Schaut euch Matrei an,eine starke moderne Gemeinde .Niemand hat sich persönlich bereichert ! Matrei hat in den letzten jahrhunderten Feuer Naturkatastrophen und anderes überstanden, auch diese Episode wird Matrei Meistern
Mir kommt vor, dass man bei der Pro-Kopf-Verschuldung Äpfel mit Birnen vergleicht. Es ist schon ein Unterschied, ob eine kleine Gemeinde, die keine nennenswerten direkten Steuereinnahmen (insbesondere Kommunalsteuer) erzielt und dennoch eine gewisse Infrastruktur wie Schule, Kindergarten, Straßen finanzieren muss eine hohe Pro-Kopf-Verschuldung hat oder eine Gemeinde, in der durch viele Ganzjahresbetriebe die Steuer-Einnahmen relativ hoch und prognostizierbar sind. Auch erhält eine kleine Gemeinde ja einen niedrigeren Pro-Kopf-Betrag aus den Bundesabgaben. Man mag zu Matrei und seinem Bürgermeister stehen, wie man will, aber es wurde und wird eindeutig über die Verhältnisse gelebt und ein Loch aufgerissen um das andere zu stopfen. Natürlich hat sich das in vielen Jahren stetig verschlimmert, aber dieser Krug geht schon ziemlich lange bis zum Brunnen….
Naja DORIS - wenn schon im Titel des Artikels das Wort Urteil verwendet wird, wird es wohl auch in einem Posting erduldbar sein.
DENN - ob Urteil oder Erkenntnis, an den Fakten ändert diese Wortklauberei überhaupt nichts.
ABER - eines zieht sich wie ein roter Faden durch diese Geschichte. Mit Wortklaubereien und diversen kreativen Argumentationsspielchen wird seit Jahren versucht, von dem Faktum - erdrückende Schuldenlast - abzulenken.
Diese Vorgangsweise hat sicherlich ihren Teil zum desaströsen Status Quo beigetragen.
Eh klar, Atomsix, dass sie von einem „Urteil“ und nicht von einem Erkenntnis oder von einer Entscheidung eines Landesverwaltungsgerichtes sprechen. Eine „Verurteilung“ hätten sie wohl gerne, am besten für den Matreier Bürgermeister, den sie auf demokratischem Wege noch nie besiegen konnten? Wenn jemand „seinen Sessel räumen“ müsste, dann wäre dies wohl laut TGO der gesamte Gemeinderat und dann würden höchstwahrscheinlich - wie nicht das erste Mal in Österreich - vor allem jene Kräfte in Neuwahlen von den WählerInnen „abgestraft“ werden, die „das Ganze“ wieder einmal „angezettelt“ haben: vielleicht gehören auch sie dazu?
Ich habe das Urteil jetzt gelesen - und es lässt tief blicken ... Es sieht tatsächlich nicht gut aus fürs Marktle. Im Grunde ist die Gemeinde zahlungsunfähig. Die Jahresrechnung steht auf tönernen Füßen. Es war ein Leichtes für den Richter, dieses schöngefärbte Konstrukt zu zerpflücken. Jeder, der sich im Gemeindehaushaltswesen ein bisschen auskennt, erkennt früher oder später interessante Kuriositäten. Bedenklich ist jedenfalls die Verbuchung der "Besitzfestigung Agrargemeinschaften" im Ausmaß von ca. 700.000 Euro unter fortlaufende Einnahmen. Dazu konnte der Bgm. offensichtlich keine schlüssige Erklärung abgeben. Hart ist auch die teils ausgesetzte Tilgung der Darlehen. Hier kommen jedoch auch die einst an den Abwasserverband ausgelagerten Schulden ins Spiel. Wenn schon die "offiziellen" Darlehen nicht ausreichend bedient werden können. Wie sieht es dann wohl mit den (Schulden-)Beiträgen an den Abwasserverband bzw. mit den Beiträgen an anderere Gemeindeverbände aus ... Alles in Allem stellt dies - ohne Hilfe von oben - eine kaum lösbare Aufgabe für die Gemeinde dar. Es bleibt daher abzuwarten, ob Köll diese Hilfe zuteil wird oder ob er seinen Sessel räumen muss.
@ Osttiroler Der Matreier Bürgermeister war meiner Meinung nach sogar gesetzlich dazu verpflichtet, alles erdenklich Mögliche zur Fertigstellung dieses Kanales mit Kläranlage zu unternehmen und eine gesicherte Finanzierung darzustellen!
Jetzt fehlen offenbar 900.000 Euro und wenn das Höchstgericht nicht zum Schluss kommt, dass die Förderungen deutlich höher sind, als die Darlehensrückzahlungen, dann steht alles. Wer wird dann für den Schaden von mindestens 1,5 Millionen Euro an Förderungen aufkommen, die ja nur dann fließen, wenn der Kanal rechtzeitig innerhalb der Funktionsfertigstellungsfrist tatsächlich fertiggebaut werden kann? Und das geht höchstwahrscheinlich nicht ohne gesicherte Gesamtfinanzierung, sprich, ausreichend Geld!
Meiner Meinung nach hat Andreas Köll bisher nicht nur alles versucht, sondern auch alles richtig gemacht, außer, es gäbe entsprechende Alternativen zu diesen bestens geförderten Kanalisations-Darlehen? Wer wird aber andernfalls bezahlen, wenn die gesamte Millionenförderung verloren geht und diverse Haftungsfolgen oder Regressansprüche drohen? Gibt es da z.B. eine Amtshaftung für jene Stellen, die eine optimale Förderung verzögert, verhindert, oder gar unmöglich gemacht haben? Viele Fragen, die entweder nur das Höchstgericht oder der Steuerzahler beantworten können: Mir sagen anerkannte Juristen jedenfalls, dass zumindest der Matreier Bürgermeister nicht in eine solche Amtshaftung kommen kann, da er alles versucht hat, wozu er (sogar) gesetzlich verpflichtet war...
Und außerdem hat er nichts gestohlen, es geht immer nur um Kanaldarlehen!
jede überschätzung der finanziellenn möglichkeiten wie in dem fall matrei - wo natürlich der BGM hauptverantwortlich ist - sehe ich persönlich ganz klar als grob fahrlässig, denn das thema kanal ist offensichtlich nur eines von vielen, also sollte man sich jetzt nicht nur auf die (noch) nicht fertiggestellte kanalanbindung versteifen
Ob alle Banken ihr Geld bekommen ist mir eigentlich egal, die ganzen heimischen Firmen die dem Anda vertraut haben tun mit leid...
Bin schon mal froh, wenn nicht immer 40 Millionen Euro stehen: Es sind also 21,3 Millionen und nicht immer diese Falschmeldungen! Ist ja auch schon was...Andere Osttiroler Gemeinden haben eine wesentlich höhere Pro-Kopf-Verschuldung als Matrei, stehen aber fast nie in den Medien, wie und von wem kommt das nur?
wieso werden immer andere verschuldete gemeinden zum vergleich herangezogen? die summe machts einfach und es ist kein kleiner unterschied, ob eine gemeinde 21,3 mio offene rückzahlungssummen hat oder nur hausnummer 2 oder 3. wenn schon kaum mehr die verzinsung bezahlt werden kann, dann sollte einem das zu denken geben und die sogenannte pro kopf verschuldung is ein ausdruck der gerne in den mund genommen wird. schon mal dran gedacht wie hoch die pro kopf verschuldung generell in österreich ist??
Die Freude sei dir gegönnt, aber die ausgelagerten Millionen scheinen in der Statistik nicht auf und dann .........
Es gibt 2 Gemeinden mit höherer Pro Kopfverschuldung in Osttirol als Matrei (4.489,-) -> Kals (7.001) und Lavant (4.534,-). Bei der absoluten Verschuldung liegt Matrei mit 21,x Mio weit voran – an zweiter Stelle ist da Lienz mit ca. 13,x.Mio. Wobei Matrei noch ca. 14 Mio an Haftungen ausweist – da liegt Kals mit ca. 2,4 Mio an zweiter Stelle. Zahlen von 2015 … https://gis.tirol.gv.at/ogd/verwaltung_politik/Finanzstatistik_2015.xlsx ...
*haha* die „stimme nicht zu“ sind gut. Ihr stimmt den offiziellen Zahlen nicht zu? Der Reihenfolge? Oder was dann? Ihr könnt ja selbst auswerten, die Zahlen sind weder auf meinem Mist gewachsen noch sind sie ein Gerücht. Das sind die Fakten für das Jahr 2015 und sollten nur die Aussaugen von Mottinger mit Zahlen belegen.
Danke für die Veröffentlichung des LVwG Urteils. Es ist interessant die Begründung des LVwg und die Argumentation der Gemeinde zu vergleichen. Und für mich ist es klar, ich bin auf Seiten des LVwG. Irgendwelche gewünschte/erwartete/nicht garantierte Geldzuflüsse in der Zukunft können und dürfen auf die aktuelle Entscheidung keinen Einfluss haben. Die aktuelle Finanzlage ist angespannt und zusätzliche Kredite aus dieser Sicht zu bewerten. Wenn Matrei in naher/ferner Zukunft dann doch Millionen lukriert – ist gut für Matrei, aber auch sonst nichts. Genauso die Gutachten zu den gewünschten Krediten – dass mehr Geld eingenommen als für den Kredit gezahlt werden muss, kann eintreffen aber auch nicht. (fragt nur mal Frankenkreditnehmer, die waren sich auch sicher). Das Gericht hat auf Basis der aktuellen Fakten und Rechtslage entschieden. Die nächste Instanz wird spannend (das wird dann sicher ein richtungsweisendes Urteil). Und von den im Urteil kritisierten Verbuchungen will ich gar nicht reden (Kreditraten ins nächste Jahr verschieben und fürs Vergangene verbuchen z.B.), da bin ich zu wenig „Buchhalter“.
Sie dürften bisher noch nicht viel mit einem stark geförderten Kanalbau zu tun gehabt haben, oder? Bis vor kurzer Zeit waren alle Bundesförderungen (aus dem alten Umwelt-Wasserwirtschaftsfonds /UWWF und dem neuem Umweltförderungsgesetz des Bundes /UFG) noch zwingend an Darlehensaufnahmen gebunden, da es nur Annuitätenzuschüsse gab!
Jetzt erhält jede Gemeinde einen Fördervertrag mit einem möglichen Einmal-Zuschuss während der Bauphase und einem Zuschussplan mit laufenden Zuschüssen auf bis zu 25 Jahre, also die gesamte Darlehenslaufzeit: Voraussetzung ist natürlich, dass das betreffende Bauvorhaben rechtzeitig - innerhalb der Fertigstellungsfrist - auch fertig wird, weshalb es u.a. zur Gänze ausfinanziert sein muss! Diese vertraglich sichergestellten, laufenden Zuschüsse zu den Darlehensannuitäten, sind im Falle Matrei noch relativ hoch: Der Förderbarwert von 41 % der förderfähigen Herstellungskosten, wird bis zu 1,7 Millionen Euro betragen und der Förderbarwertzins über 3%.
Das bedeutet - anhand der, von einer österreichweit anerkannten Sachverständigen berechneten Tilgungspläne aus dem Darlehensvertrag - versus Zuschusspläne aus dem Fördervertrag - dass die jährlichen UFG-Förderungen höher sind als die, von der Gemeinde zu bezahlenden Darlehensrückzahlungsraten! Eine Nichtinanspruchnahme dieser Förderung wäre nicht nur grob fahrlässig, sondern würde der Gemeinde sogar einen wesentlich größeren Schaden zufügen, als dies eine analog betrachtete Darlehensaufnahme jemals bewirken könnte! Das hat nichts mit „gewünschten/erwarteten oder nicht garantierten Geldzuflüssen“, im Sinne einer „nicht gesicherten Prognoserechnung“ zu tun und schon gar nichts mit „Schweizer Franken-Krediten“ (die Matrei übrigens nie aufgenommen hat...), sondern mit, aus einem Fördervertrag laufend garantierten Einnahmen!
Wäre schön, wenn Sie (und das Höchstgericht?) diese beweisbaren Ausführungen nachvollziehen könnten...
@Justizia___Wäre nicht das erste Mal, dass in Wien vom Verfassungsgerichtshof oder Verwaltungsgerichtshof „Tiroler Entscheidungen“ aufgehoben worden sind; darüber wurde oft genug berichtet, schauen wir mal...Würde mich daher nicht so weit vorwagen, wie dolomitenstadt at. oder einzelne poster
Sehr geehrter Herr Dr. Pirkner!
Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Tirol ist in einem Rechtsstaat so lange zur Kenntnis zu nehmen, solange keine höchstinstanzliche vorliegt: Obwohl der entscheidende Richter den Versagungsbescheid der BH Lienz für die Aufnahme von drei Kanalisations-Darlehen zur Fertigstellung des letzten größeren Bauabschnittes im „Matreier Tauernhaus“ und im „Innergschlöß“ bestätigt hat, hat er eine sogenannte ordentliche Revision (Beschwerde) an den Verwaltungsgerichtshof zur Klärung möglicherweise höchstgerichtlich zu klärender Rechtsfragen zugelassen! Zuvor stünde der Gemeinde auch die Möglichkeit einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu. Der Gemeinderat hat deren Möglichkeit zur Einbringung bereits beschlossen.
Daher wird jedenfalls noch höchstgerichtlich geklärt werden, ob der Rechtsanspruch der Gemeinde zutrifft, diese Darlehensaufnahmen per se genehmigt zu bekommen, wenn d e r e n (!) Aufnahme kein unverhältnismäßig hohes Wagnis oder keine unverhältnis hohen Belastungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pflichtaufgaben der Gemeinde erwarten lassen...Und nur um die Klärung dieser Fragen und nichts anderes geht es dabei aus rechtlicher Sicht der Gemeinde!
Ob das vorgelegte, gerichtlich beeidete Sachverständigengutachten, welches - gemeinsam mit Aussagen der Bundesförderstelle KPC - belegt, dass diese Kanal-Darlehen die Gemeinde ÜBERHAUPT NICHT BELASTEN , da die, über die Darlehenslaufzeiten gewährten Annuitätenzuschüsse aus dem Umweltförderungsgesetz (mit bis zu 1,7 Mio. Euro) deutlich höher sind, als die jährlichen Darlehensraten der Gemeinde zu den drei Darlehen von 0,6 bzw. 0,2 und 0,1 Millionen Euro, dann kann das noch eine ganz spannende Angelegenheit werden! Und ob der Richter am LVwG diese Umstände, Gutachten und angebotenen Zeugenaussagen in seiner Entscheidung überhaupt oder ausreichend berücksichtigt hat, kann jede/r Leser/in durch Studium dieser, dankenswerterweise auf dolomitenstadt publizierten Entscheidung selbst „beurteilen“.
Mit voreiligen Schlussfolgerungen aus einer, noch nicht höchstgerichtlich überprüften Entscheidung, sollte man daher sehr vorsichtig sein, zumal „strukturelle Finanzprobleme“ in Osttirol nicht nur Matrei, sondern auch zahlreiche andere Gemeinden noch weit mehr betreffen...
tja das bedeutet auf jeden fall nix gutes ... kein neues geld ... bleibt die frage ob bestehende baustellen (kanal etc) jetzt stillstehn oder doch irgendwie fertiggewurstelt werden. is schon schlimm genug, wenn andere leute dem gemeindechef vorrechnen müssen, wies wirklich ausschaut. aber das wird natürlich von den befürwortern wieder nur als farce abgetan werden .... wie ich schon mal geschrieben hab: willkommen in der realität
@chiller336: Genau das ist die Frage: Derzeit steht alles im Matreier Tauernhaus und hat z.B. die Felbertauernstraße mit all ihren Betriebsanlagen noch überhaupt keine gesetzliche Abwasserentsorgung!
Nachdem schon durch den Felssturz alles um zwei Jahre verzögert worden ist und die BH Lienz eineinhalb Jahre für ihre Ablehnung gebraucht hat, ist jetzt die Bezirkshauptfrau am Zug: Als Mitglied des Aufsichtsrates der FAG teilweise zuständige Wasserrechtsbehörde und ganz zuständige Gewerbebehörde, wird sie sicher alle Gewerbebetriebe im Matreier Tauerntal auffordern müssen, so rasch wie möglich eine geordnete Abwasserreinigung - den Gesetzen entsprechend - herzustellen! Eigentlich müsste sie ja als Aufsichtsbehörde auch die Gemeinde auffordern, ihren gesetzlichen Pflichtaufgaben im Kanalbereich umgehend nachzukommen und das begonnene Vorhaben ohne finanziellen Schaden für die Bevölkerung fertigzustellen. Aber da beißt sich die Katze jetzt wohl in den Schwanz, bei so vielen Kompetenzen und Interessenskollisionen...
Was bedeutet das jetzt?
Matrei ist zahlungsunfähig und sperrt zu, oder darf der Schuldenberg jetzt ganz offiziell wachsen?
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