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Die Verfassungsrichter haben entschieden. Die Bundespräsidenten-Stichwahl wird in ganz Österreich wiederholt. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger (Mitte) verkündet der Spruch des Höchstgerichtes. Fotos: Expa/Gruber

Die Verfassungsrichter haben entschieden. Die Bundespräsidenten-Stichwahl wird in ganz Österreich wiederholt. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger (Mitte) verkündet der Spruch des Höchstgerichtes. Fotos: Expa/Gruber

Bundespräsidenten-Stichwahl wird wiederholt

Landeshauptman Platter: „Wahlergebnisse müssen über jeden Zweifel erhaben sein“.

Am Freitag, 1. Juli, traf der österreichische Verfassungsgerichtshof die Entscheidung, dass die Bundespräsidenten-Stichwahl im gesamten Bundesgebiet wiederholt werden muss. Die Höchstrichter begründen ihr Urteil damit, dass in 14 Bezirken die Wahlkarten außerhalb einer Sitzung der Bezirkswahlbehörde geöffnet wurden. Das sei gegen die Rechtsvorschriften. Gerhart Holzinger, der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, betonte in seiner Begründung aber auch ausdrücklich, dass kein einziger Zeuge Manipulationen wahrgenommen habe. Diese Entscheidung sei zu respektieren und umzusetzen, meint dazu der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter, "auch wenn es kein gutes Bild abgibt, dass eine Wahl wiederholt werden muss. Es geht dabei schließlich um das Fundament unserer Demokratie. Wahlergebnisse müssen über jeden Zweifel erhaben sein. Wenn der geringste Verdacht auftaucht, dass dies nicht der Fall ist, muss dieser Schritt gesetzt werden. Das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler, dass mit ihrer Stimme korrekt umgegangen wird, muss in jedem Fall erhalten bleiben.“
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Günther Platter fordert eine Reform der bestehenden Wahlgesetze. Foto: Expa/Gruber
Festzuhalten sei aber auch, dass es keinen Hinweis auf Wahlmanipulation bzw. Wahlbetrug gegeben habe, so der Landeshauptmann. „Es wäre auch falsch, Schuldzuweisungen an die WahlbeisitzerInnen zu machen. Diese Menschen stellen sich ehrenamtlich und engagiert in den Dienst der Demokratie und das Funktionieren der Wahlabläufe und leisten unverzichtbare Arbeit.“ Wenn die Vorgänge bei der jetzt aufgehobenen Stichwahl eines gezeigt hätten, dann dass es notwendig sei, dass sich das Parlament in Wien mit einer Reform der bestehenden Wahlgesetze auseinandersetzen müsse, so Platter abschließend.

8 Postings

unholdenbank
vor 8 Jahren

Jetzt geht es also richtig los. Eine Gruppe, deren Vertereter die Republik schon mal als Mißgeburt bezeichnet haben, haben sich ein demokratisches Mäntelchen umgehängt. Das Einschlagen auf die "Demokratie" war ja schon vor einigen Jahrzehnten eine bewährte Methode, diese zu schwächen, um sie schließlich abzuschaffen. Ich war lange Jahre Wahlbeisitzer. Das ist jetzt vorbei. Ich mag mir nicht von einer Gruppierung, die nicht mal in der Lage war, genügend Beisitzer aufzubringen, Unredlichkeit und Ähnliches vorwerfen lassen. Besonders, da diese wenigen, die gekommen sind, unterschrieben haben und hintennach Betrug geschrien haben. Es ist traurig, dass sich solche politische Spielchen immer wiederholen. Mir graut vor der Zukunft mit dieser taktisch zwar gut eingestellten, aber doch brandgefährlichen Gruppe. Gott schütze Österreich.

 
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Bessawissa
vor 8 Jahren

Die Zweifel, dass bei der Stimmenauszählung zur BP-Wahl "geschummelt" wurde (es sollen über 77 000 Stimmen betroffen gewesen sein), wurden zwischenzeitlich von kompetenter Seite ausgeräumt. Auch unser Herr Bundespräsident stellte sich an die Seite der 50 000 Mitglieder der Wahlkommissionen. Wenn jene, die ihren Beitrag zum demokratischen Geschehen bei vielen Wahlen - freiwillig - geleistet haben und noch leisten werden, ins schiefe Licht gerückt werden, kann es sein, dass sich immer weniger Mitbürger bereit finden, eine Tätigkeit in einer Wahlkommission zu übernehmen. Eine "Zwangsrekrutierung" lehne ich, weil nicht durchführbar, ab.

Ein anderes Thema: Obzwar BP Fischer und der Präsident des VfGH Holzinger erklärt haben, nichts spreche aus rechtlicher Sicht gegen die weitere Tätigkeit des FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer als Dritter Nationallratspräsident, melde ich massive Bedenken an, weil sie dem freiheitlichen Wahlwerber auf Grund seines Amtes mediale Vorteile verschafft, die sein Gegenkandidat Alexander van der Bellen nicht hat. Eine Kostprobe sah man beim gemeinsamen Auftritt der drei Nationalratspräsidenten nach der Urteilsvverkündung. Herr Hofer soll daher sofort seine Tätigkeit als Dritter Präsident des Nationalrats während des Wahlkampfs, auch wegen Befangenheit, ruhend stellen, damit "Waffengleichheit" zwischen den BP-Kandidaten herrscht. Als Kandidat der "Anti-Priviliegien-Partei" FPÖ eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Dies würde auch seiner Glaubwürdigkeit nützlich sein. Die drei Monate ohne Präsidentensalär wird er überstehen.

 
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Blumenhund
vor 8 Jahren

... letztens erklärte mir ein "Linkspopulist" Manipulation (falls es solche gegeben hätte???) wäre demokratiepolitisch absolut in Ordnung, wenn man damit die "Rechtspopulisten" verhindern könne ... ... auch Päpste haben erklärt, dass die Lüge durchaus legitim sei, um den "wahren" Glauben zum Durchbruch zu verhelfen ... Es gibt einen korrekten Richterspruch und in beiden Lagern Menschen die damit nicht umgehen können. Das sind die wahren Totengräber unserer Gesellschaft.

 
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Vlad Tepes
vor 8 Jahren

Natürlich gehören Wahlen korrekt und gesetzeskonform durchgeführt, dennoch frage ich mich, warum die Rechtspopulisten, die sich hier das Deckmäntelchen der Rechtschaffenheit umhängen, in der Vergangenheit keine Wahlen so medienwirksam beeinsprucht haben. War ja schließlich nicht die erste, die nach diesem Prozedere durchgeführt wurde... ach ja - sind ja Populisten - ich hoffe nur, dass uns dieser Verein erspart bleibt!

 
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satyr
vor 8 Jahren

Es scheint so daß wieder einmal hochbezahlte Beamte für eine peinliche Panne und krasse Unkenntnis oder Fahrlässigkeit ohne Verantwortung davonkommen. Dieselben Beamten sind aber beim Bürger sehr schnell mit hohen Strafen zur Hand. Würde vorschlagen daß der Dienstherr die Bezüge der Betroffenen vom Tage der vergeigten Wahl bis zu ihrer Wiederholung vorerst einmal nicht auszahlt. Wird sicherlich rechtlich nicht halten, wäre aber ein Signal daß auch in diesem Bereich Verantwortung und Sachkenntnis eingefordert und Schlendrian nicht toleriert wird. Übrigens hat jeder im Radio viele Male gehört daß die Briefwahlstimmen erst am Montag ab 09.00 Uhr ausgezählt werden dürfen. Unkenntnis der Rechtslage ist also als Entschuldigung ausgeschlossen.

 
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gruenxi
vor 8 Jahren

@iseline: stimme zu, weise aber darauf hin, dass lt.Hr.Holzinger es nicht schwierig ist, eine Wahl gesetzeskonform durchzuführen. Als langjähriges Mitglied einer Wahlkommission kann ich dies bestätigen. Für mich stellt sich auch die Frage, ob für die Kosten der Wiederholungswahl (lt.Innenministerium 10 Mio Euro) zumindest teilweise die Beamten aufkommen müssen. Denn durch Schlamperei und Missachtung der Gesetze wurde diese Wiederwahl notwendig. Bei Schlamperei, Gesetzesmissachtung in der Privatwirtschaft wird ja auch der Verursacher für finanzielle Kosten herangezogen.

 
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iseline
vor 8 Jahren

Auch von "ehrenamtlich" tätigen Wahlbeisitzern wäre zu erwarten, dass sie ein Protokoll auf seine Richtigkeit überprüfen, bevor sie es unterzeichnen. Dass einige Bezirkshauptleute - als ausgebildete Juristen - die Wahl nicht korrekt abwickeln wollten, ist eigentlich kaum zu fassen. Insofern macht es sich LH Platter sehr leicht, wenn er die Probleme einfach auf das Wahlgesetz schiebt. Man soll auch nicht übersehen, dass der Großteil der Bezirke, auch Lienz, zeigte, dass die Wahl sehr wohl ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Es muss wohl unterschiedliche Auffassungen von der Wichtigkeit demokratischer Werte geben.

Zu hoffen ist, dass mit einer Neuwahl ein so zentrales Recht wie das Wahlrecht von allen ernst genommen wird.

 
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Bessawissa
vor 8 Jahren

Der VfGH hat schnell und präzise geurteilt. Bis auf eine Punkt, der mir nicht gefällt. In den ersten Reaktionen zum Urteil wurde von Parteienvertretern geschickt ins Spiel gebracht, dass bei der Auszählung der Briefwahlstimmen vielleicht doch nicht alles mit "rechten Dingen" zugegangen ist. Das hieße, dass in den BHs Stimmzettel ausgetauscht wurden. Aus meiner Sicht hätte man die Nachzählung der in den BHs, nach der Ausgabe an die Briefkartenwähler verbleibenden, nicht gebrauchten, Stimmzettel anordnen müssen. Damit wäre jeder Zweifel ausgeräumt und die Bezirkswahlbehörden reingewaschen. So bleibt ein Zweifel, wer weiß....................???

 
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