Keine Schlamperei bei Präsidentenwahl in Osttirol
Im Beweisverfahren des VfGH sind keine Zeugen aus dem Bezirk geladen.
Derzeit läuft beim Verfassungsgerichtshof in Wien das aufwändige Beweisverfahren in der Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl zwischen Norbert Hofer und Alexander van der Bellen. Heute wurden Zeugen aus den Bezirken Wien-Umgebung, Landeck und Hermagor befragt. DerStandard.at berichtet darüber mit einem Liveticker. 90 Zeugen sind insgesamt vorgeladen, die seit gestern vor den Verfassungsrichtern über die Vorgänge in einzelnen Bezirkswahlbehörden aussagen. Das Höchstgericht hat im größten Beweisverfahren seiner Geschichte vier Verhandlungstage anberaumt.
Aus dem Bezirk Lienz sind keine Zeugen vorgeladen. FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer hat in einer mehr als 150 Seiten starken Wahlanfechtung 94 Bezirkswahlbehörden im Visier, jene in Osttirol ist nicht auf seiner Liste, wie Bezirkshauptfrau Olga Reisner und der Leiter der Abteilung Verfassungsdienst im Amt der Tiroler Landesregierung, Christian Ranacher bestätigen. Ranacher wollte im laufenden Verfahren keine Einschätzung abgeben und Olga Reisner unterstrich: "Wir waren auf die Einhaltung formaler Kriterien gebrieft und haben entsprechend sorgfältig darauf geachtet."
Obwohl alle Indizien auf Schlamperei und nicht auf Wahlmanipulation hindeuten, findet Innenminister Wolfgang Sobotka die Vorgänge „mehr als beschämend“. Nach dem Beweisverfahren wird der VfGH entscheiden ob, wie und in welchem Umfang diese Schlamperei zu sanieren ist. Die Wahl könnte als Ganzes wiederholt werden, es könnten nur einzelne Sprengel noch einmal wählen oder Teile des Ergebnisses einfach noch einmal ausgezählt werden.
Ein Faktum macht eine Wiederholung lediglich in einzelnen Sprengeln eher unwahrscheinlich: bei der Bundespräsidentenwahl werden die Wahlkarten in jenem Stimmbezirk gezählt, in dem sie abgegeben werden. Jemand aus Hermagor, der zum Beispiel in Salzburg-Stadt seine Wahlkarte abgab, wurde dort gezählt. Würde jetzt nur Hermagor noch einmal wählen und dieser Wähler ginge diesmal zu Hause an die Urne, hätte er zwei Stimmen abgegeben, weil die Salzburger Stimme ja noch immer Bestandteil des Ergebnisses wäre.
Lienz hat Erfahrung mit Wahlanfechtungen und erlebte durch eine solche auch einen politischen Machtwechsel, der bis in die jüngste Zeit nachwirkt. Bei der Gemeinderatswahl 2010 wurden in der Bezirkshauptstadt Wahlkarten auf telefonische Anfrage ausgegeben. Das ist nicht erlaubt. Weil der damalige Sieger der Bürgermeisterwahl, Hannes Hibler, nur um 14 Stimmen vor seiner Konkurrentin Elisabeth Blanik lag, hob der VfGH nach Anfechtung durch die SPÖ das Ergebnis auf und ließ Anfang 2011 die Wahl wiederholen. Blanik wurde mit großem Vorsprung Bürgermeisterin.
2 Postings
@ Da Hofa Danke für die Info. Allen "ehrenamtlichen" ein DANKE.
Im Beweisverfahren des VfGH sind keine Zeugen aus dem Bezirk geladen.
Das sagt aber nicht , dass alles mit rechten Dingen zugegangen sein muss.
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