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Bundespräsidentenwahl: Wahlkarten rechtzeitig beantragen

Wer am Tag der Bundespräsidentenwahl, Sonntag 24. April 2016, zum Beispiel im Ausland ist und deshalb nicht im eigenen Wahlsprengel seine Stimme abgeben kann, sollte bis spätestens 20. April schriftlich (im Postweg, per Fax, per E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde) eine Wahlkarte beantragen. Persönlich abholen kann man Wahlkarten bis zum 22. April. Anders als bei den übrigen Wahlen kann man bei der Bundespräsidentenwahl auch gleich eine Wahlkarte für die Stichwahl beantragen. Sobald feststeht, welche beiden KandidatInnen zum finalen Rennen um die Hofburg antreten, wird dann diese zweite Karte übermittelt. ->

Grundsätzlich kann eine Wahlkarte in jedem Wahllokal während der Öffnungszeiten abgegeben werden, oder auch bei der Bezirkswahlbehörde am Wahltag bis 17 Uhr abgegeben werden. Meist werden Wahlkarten zur Briefwahl verwendet. Im Ausland ist es die einzige Möglichkeit, eine Stimme abzugeben. Die Wahlkarte muss bis 24. April 2016, 17 Uhr, bei der auf der Rückseite der Wahlkarte angeführten Bezirkswahlbehörde einlangen. Kalkuliert man den Postweg ein, dann bleibt für Briefwähler aus fernen Ländern nicht mehr allzu viel Zeit. Die Kosten für das Porto trägt der Bund.

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