Einnahmenrekord für TVB Osttirol im Jahr 2014
Höhere Aufenthaltsabgaben und mehr Pflichtbeiträge bringen Einnahmeplus.
So viel Geld aus Nächtigungsabgaben und Pflichtbeiträgen wie noch nie nahm im vergangenen Jahr der Tourismusverband Osttirol (TVB-O) ein. Zusammen mit den Zweitwohnsitzpauschalen und Rest- und Strafzahlungen aus den Vorjahren kommt der Verband auf Einnahmen von 7.832.034 Euro, und nimmt damit um rund 330.000 Euro mehr ein als 2013.
Der Löwenanteil der Einnahmen von knapp über fünf Millionen Euro wird einmal mehr aus den Pflichtbeiträgen gestellt. Wie schon in den vergangenen Jahren stammen diese vor allem aus dem Bereich des Lienzer Talbodens, der 61% der Pflichtbeiträge erwirtschaftete, gefolgt von der Ferienregion Hochpustertal mit 17%, der Nationalparkregion mit 15% und der kleinsten Ferienregion Defereggental mit 8%. Alle Regionen bis auf das Defereggental legten bei den Pflichtbeiträgen zu.
„Für 2015“, sagt TVB-Obmann Franz Theurl, “ist mit einer weiteren Einnahmensteigerung bei den Pflichtbeiträgen zu rechnen, da die Grundzahl gestiegen ist.“ Die Grundzahl wird vom Land Tirol berechnet und beruht auf den Tiroler Binnenumsätzen aus dem Jahr 2013.
Bei den Aufenthaltsabgaben tragen gestiegene Nächtigungszahlen in der Nationalparkregion und dem Hochpustertal, sowie Abgabenerhöhungen zur Einnahmensteigerung bei. Wobei nicht jede Nächtigung automatisch abgabenpflichtig ist. Besonders in der Nationalparkregion führen relativ stabil nur rund 72 % der Nächtigungen zur Zahlung der dort auf zwei Euro festgesetzten Abgabe. Der Grund dafür liegt in der hohen Zahl an Jugend- und Schülergruppen in dieser Region. Nächtigungen auf Schutzhütten sind ebenfalls abgabenbefreit. Insgesamt waren 2014 von den über 1,9 Millionen Nächtigungen über 440.000 nicht abgabenpflichtig.
Eine Sonderstellung nimmt der Lienzer Talboden ein, in dem die Nächtigungszahlen seit 2011 kontinuierlich zurückgingen, es aber dennoch zu Mehreinnahmen bei den Nächtigungsabgaben kam. Dies liegt an den Kurtaxenerhöhungen 2012 und 2014. Diese Erhöhungen hatten auch eine Steigerung bei den Einnahmen aus der Zweitwohnsitzpauschale zur Folge. So kam es in der Folge der ersten Erhöhung 2012 zu einem Plus von fast 30.000 Euro und nach der zweiten zu einem Zuwachs von knapp 32.000 Euro gegenüber den Vorjahreseinnahmen.
Da die Nächtigungsabgabe verbandsweit mit Beginn 2015 auf zwei Euro festgesetzt wurde, ist bei annähernd gleichen Nächtigungszahlen für die Jahresrechnung 2015 ein weiterer Einnahmen-Rekord vorprogrammiert. Ob dann das relativ stabile Verhältnis von zwei Drittel Pflichtbeiträge zu einem Drittel Aufenthaltsabgabe verändert sein wird, wird sich zeigen.
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