Verfassungsgericht weist Kölls Iseleinspruch ab
Laut ORF-Tirol gibt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) der Bundeswasserbauverwaltung recht, die gegen den Willen des Matreier Bürgermeisters Andreas Köll die Isel renaturieren und ein Naherholungsgebiet errichten will. Die Isel soll demnach bei Matrei-Seblas einen Nebenarm erhalten, eine Aussichtsplattform und Stege sollen errichtet werden. Köll legte Beschwerden nach dem Wasserrechtsgesetz und dem Naturschutzgesetz gegen die Aufweitungspläne ein – und wurde vom Landesverwaltungsgericht am 20. März in allen Punkten abgewiesen.
Also legte der Matreier Bürgermeister beim VfGH in Wien Revision ein, die jetzt ebenfalls abgewiesen wurde.
Das Projekt könnte also umgesetzt werden, allerdings gibt es zwei weitere Stolpersteine. Köll hatte bereits Anfang des Jahres im Osttiroler Regionsmanagement verhindert,
dass dieses Projekt für die Förderung aus EU-Leader-Mitteln nominiert wird. Eine hundertprozentige Finanzierung stand zu diesem Zeitpunkt bereits. Mehr als 100.000 Euro hätte die EU zu dem 400.000-Euro-Projekt beigesteuert, das Wasserbauexperte Walter Hopfgartner vom Baubezirksamt ausgearbeitet hat.
Die Maßnahmen an der Isel würden neben hochwassertechnisch positiven Auswirkungen primär Naturschutzcharakter haben und werden auch von Fischereivertretern stark unterstützt. Drei Viertel der Baukosten würde das Land übernehmen. Weil die Frist für EU-Leaderprojekte ausgelaufen ist, wackelt aber die Finanzierung. Außerdem will Köll, der derzeit zu fast allen Landesprojekten auf Konfrontationskurs fährt, die Genehmigung für die Bauarbeiten verweigern.
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Mit welch rührendem Einfühlungsvermögen sich „Virgentalerin“ Gedanken macht, wohin allfällige Besucher an der Isel schauen würden: ständig ausgerechnet halb flussabwärts auf das ihrer Meinung nach schrecklich anzusehende Gewerbegebiet? Und wie sie sich so große Sorgen macht wegen Muren und Lawinen, da ja genau bei Gewittern mit Starkregen oder bei massiven Neuschneefällen sich Besucher und Kinder zum Spielen dorthin zur Isel begeben werden. Papier ist geduldig und mancher Gutachter einem Auftraggeber sehr entgegenkommend; wann in den letzten hundert Jahren sind wirklich Muren und Lawinen an der fraglichen Stelle bis zur Isel vorgedrungen?
Betrübliche Tatsache dieser Blockadepolitik Kölls ist jedenfalls, dass ein baureifes Projekt abgewürgt wurde, welches auch ohne Aussichtsplattform gebaut werden könnte und für Ökologie und Fischerei an der Isel von Vorteil gewesen wäre. Und das schon bereitgestellte Geld ist auch weg: Wirtschaftsförderung auf Matreier Art?
@ Bergfex, Holymoly und Erich: Bitte beim Thema bleiben, wofür dankt ihr eigentlich dolomitenstadt in diesem Zusammenhang? Seid ihr wirklich der Meinung, dass man touristische Einrichtungen (z.B. Besucher-und Aussichtsplattformen) ausgerechnet direkt unter einem 380-KV-Strommasten mit schönem Blick auf eine Brechanlage und Schotterhäufen im Gewerbe-und Industriegebiet anlegen muss, oder dass es dafür im gesamten Iselverlauf in Matrei nicht doch wesentlich geeignetere Standorte gäbe? Und seid ihr - was noch viel schlimmer wäre - wirklich der Meinung, dass man sogar Kinderspieleinrichtungen in einer - durch WLV-Gutachten festgestellten Lawinen-und Wildbachgefahrenzone ROT (was im Ereignisfalle Lebensgefahr bedeuten kann!) errichten darf? Das kann doch nicht wahr sein? Und das mit dem Pleitegeier wird über Matrei schon seit 50 Jahren behauptet - ohne jeden Wahrheitsgehalt und ohne dass es jemals eingetreten wäre oder (wegen ein paar höherer Kanalschulden?) jemals eintreten wird. Über die Matreier Bergbahnen wurden auch gerne Konkursgerüchte gestreut, in Konkurs gegangen sind aber dann andere Bergbahnen...
Dank an Dolomitenstadt für die Info - und Applaus für die treffenden Anmerkungen von "holymoly"!
Es gibt immer noch genug Menschen, die auf die Fernsteuerung des Herrn K. reagieren.
man muss nur scheinbar gekonnt viele baustellen aufreisen um vom eigenen handeln ablenken; das verkauft man dann durch "co-schreiberlinge" der bevölkerung als einsatz für das land/volk/.... und viele glauben das auch noch; danke dolomitenstadt.at für ein wenig aufklärung .... die anderen medien trauen sich eh nichts ... die sind zu sehr von förderungen und einschaltungen der politgünstlinge abhängig ... pressefreiheit ha, ha, ha ..... der "vogelkundler" sollte sich schön langsam mit dem pleitegeier beschäftigen, denn ein "auslagern" in andere firmen wird in der privatwirtschaft wohl kaum so möglich sein, wie es sich eben wieder die politik höchst offiziell zugesteht; armes volk .... wie lange schaun wir da wohl noch zu ..... wo äussert sich die wirtschaftskammer dazu ????? sehr ruhig um diese vertetung der noch arbeitenden leute des landes ..... ich bin dafür, dass wir alle den vorgezeigten weg des herrn k einschlagen, damit wir scheller fertig sind, mit dem land .... dann können wir die blau-weisse flagge griechenlands hissen .....
@Ornithologe, wohl ein ganz kluges Bürschchen.
Oje, das ist aber ein ganz Böser, dieser Köll! Laut Redaktion fährt er derzeit „zu fast allen Landesprojekten auf Konfrontationskurs“, so kann in unserem Lande ja nichts mehr weitergehen... Die Fakten sind aber wieder einmal ganz anders, wie Dolomitenstadt berichtet:
* Der Verwaltungsgerichtshof (nicht Verfassungsgerichtshof) hat im Wesentlichen nur entschieden, dass der Marktgemeinde Matrei (nicht „Andreas Köll“) in gegenständlichem Wasserrechtsverfahren, „als diesem Beschluss allein zugrundeliegende Frage“ keine Parteistellung zukommt. Deswegen konnten die Bedenken zahlreicher Firmen im Gewerbegebiet, Anrainer, der Agrargemeinschaft Bichl, der Gemeinde, des Planungsverbandes sowie der Wildbach-und Lawinenverbauung auch nicht berücksichtigt werden. Die Einholung eines Gerichtsgutachtens bei der Wildbach-und Lawinenverbauung wurde bereits seitens des LvWG mangels Parteistellung verweigert. Punkt.
* Niemand hindert die Bundeswasserbauverwaltung (nicht „das Land“) daran, ein neuerliches Leader-Ansuchen einzubringen, es läuft ja bekanntlich bereits ein neues Leader-Programm für Osttirol. Die Begeisterung dafür soll sich jedoch in Grenzen halten, da vor dem LvWG sogar der (amtliche) BH-Naturschutzsachverständige (und nichtamtliche „Fischereisachverständige“) aufgrund des neuen Wissensstandes (Lawine „Rot“ sowie Wildbach „Rot“ und damit Lebensgefahr lt. Stellungnahme WLV) eine Standortverlegung vorgeschlagen hat, womit auch die Marktgemeinde Matrei ebensowenig ein Problem hätte, wie mit derartigen Aufweitungen (Einrichtungen) am Tauernbach. Punkt.
* Zudem hat Bgm. Dr. Andreas Köll als Baubehörde I. Instanz gegenüber dem ORF nur erklärt, dass sich jeder Bürgermeister in Tirol dem Verdacht des Amtsmißbrauches aussetzen würde, der in einer Lawinengefahrenzone und Wildbachgefahrenzone „ROT“ mit festgestellter Lebensgefahr derartige Einrichtungen (Besucherplattform, Informations-und Kinderspieleinrichtungen, usw.) nach TBO genehmigen würde, obwohl es jetzt dafür keine Widmung mehr bräuchte. Punkt. Soweit die unbestreitbaren Fakten. Die weitere Zukunft wird daher zeigen, ob die Bundeswasserbauverwaltung an diesem Projektsstandort festhält und entsprechende Ansuchen einbringen wird...
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