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Diskussionen über Matreier Heliport-Pläne

Knaus darf keinen Rettungshubschrauber stationieren.

Seit der Matreier Bürgermeister Andreas Köll in der Gemeinderatssitzung am 3. Juli Pläne für einen neuen Hubschrauber-Hangar am derzeitigen Hubschrauber-Standort in der Tauerngemeinde präsentierte, gibt es eine neue Front zwischen der schwarzgrünen Landesregierung und dem Iseltaler Bürgermeister, der in dieser Sache vor allem von der Bergrettung und deren Chef Peter Ladstätter flankiert wird. Köll begründet die Notwendigkeit für einen Ausbau des Heli-Stützpunktes nämlich mit einer Unterversorgung Osttirols bei Rettungsflügen. „Osttirol hat derzeit 0,25 bis 0,50 Hubschrauber", meinte er im Rahmen der GR-Sitzung und verwies auf zahlreiche Klinik-Überstellungsflüge des ÖAMTC-Hubschraubers C7, der dadurch nicht immer für Rettungseinsätze verfügbar sei. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis jemand in den Bergen sterbe, weil nicht rechtzeitig der Hubschrauber kommt. Dem widerspricht ÖAMTC-Flugretter Klaus Rainer mit Nachdruck. Von 1998 bis 2008 gab es nur einen Hubschrauber in Osttirol, seit Anfang 2015 ebenfalls. Rainer: „2015 fliegen wir alleine, haben jetzt schon 133 Prozent mehr Einsätze und alles läuft sehr gut.“ Er lasse sich die Leistungen der Flugrettungscrew nicht schlecht reden. Der ÖAMTC habe 800.000 Euro in den Standort investiert, einen Pachtvertrag bis 2033 in Nikolsdorf und dort einen flugtechnisch deutlich besseren Standort als Matrei, auch zur Erreichung von Zielen im Nationalparkgebiet. Aufgrund der Enge und der Oberleitungen sei der Standort Matrei fliegerisch eigentlich „eine Katastrophe“, erklärt der Pilot: „Nur wer selber einen Rettungshubschrauber in der Nacht und bei schlechtem Wetter gesteuert hat, der kann sich diese Meinung bilden.“ Außerdem würden die alpinen Einsätze nur etwa ein Zehntel aller Hubschrauber-Rettungseinsätze in Osttirol ausmachen. Das sehen die zuständige Verkehrslandesrätin Ingrid Felipe und Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg offenbar ähnlich, wie ein vor wenigen Tagen mit den sechs Flugrettungsunternehmen Tirols unterzeichneter Vertrag beweist. Das Land wollte die Flugrettung eigentlich ausschreiben, hat den Vertrag mit den bisher tätigen Unternehmen – darunter Knaus und dem ÖAMTC – aber letztendlich auf deren Wunsch noch einmal verlängert und zwar laut TT bis Ende 2016. Laut diesem Vertrag darf Roy Knaus in Osttirol gar keinen Rettungshubschrauber mehr stationieren.
Mehr Lärm durch mehr Hubschrauberflüge in Matrei? Foto: Brunner Images
Roy Knaus darf keinen Rettungshubschrauber in Matrei stationieren. Foto: Brunner Images
Dennoch soll um rund 500.000 Euro ein 22 Meter langer Hangar in Matrei gebaut werden, geeignet für zwei Hubschrauber der Firma Knaus. Entstehen soll das Gebäude, das auch eine Ordination und ein Notarztfahrzeug beherbergen soll, am bisherigen Hubschrauberstandort und nicht, wie von Knaus ursprünglich geplant, in Matrei-Seblas. Dort gab es immer wieder Einsprüche, Knaus zog seinen Antrag jetzt zurück. Hinterfragbar sind die Matreier Pläne vor allem vor dem Hintergrund, dass Knaus keine Rettungsflüge mehr durchführen darf. Er will stattdessen – laut Andreas Köll – eine Agusta Bell 412 stationieren. Das ist ein großer Hubschrauber für bis zu zehn Personen, der nicht nur Katastropheneinsätze fliegen, sondern auch Schutzhütten versorgen könne. Und auch das Bundesheer könne künftig am Matreier Stützpunkt landen, erklärt der Bürgermeister. Für Köll ist das Projekt jedenfalls „voll förderfähig“ und auch die Bergretter beteiligen sich bereits fleißig mit einer eigenen Studie und Entwürfen an der Planung des neuen Hangars, was den Flugretter auf die Palme bringt. Rainer: "Die Bergrettung Osttirol sollte sich um ihre Kernkompetenz kümmern, in alpine Not geratene Menschen zu retten, wenn es die Rettungskette verlangt, bei Nacht, Nebel und schlechten Witterungsbedingungen. Aber die Bergrettung soll sich nicht in Flugrettungsangelegenheiten einmischen. Umgekehrt verbittet sich diese Organisation ja auch die Einmischung in ihre Angelegenheiten. Ich fordere deshalb den Chef der Bergrettung Osttirol auf, dies zu unterlassen, es entspricht auch nicht der Agenda der Bergrettung Tirol insgesamt.“ Im Flugrettungsvertrag aller Hubschrauberbetreiber mit dem Land Tirol sei alles klar geregelt. Diskussionen sind jedenfalls vorprogrammiert, weil das Land angekündigt hat, dass bei einer Verletzung des Heli-Vertrages doch eine Ausschreibung für das gesamte Bundesland stattfinden werde.
Der Rettungshubschrauber "C 7" brachte den Verletzten in das BKH Lienz.
Der ÖAMTC fliegt mit dem Christophorus 7 ganzjährig in Osttirol und klagt derzeit das BKH Lienz.
Mit dem ÖAMTC liegt Andreas Köll auch als Obmann des Lienzer Krankenhausverbandes im Clinch. Er erwähnte bei der Gemeinderatssitzung eine 300.000 Euro-Klage gegen das BKH-Lienz im Zusammenhang mit der Bezahlung von Überstellungsflügen. Das BKH werde in dieser Angelegenheit von Rechtsanwalt Johannes Hibler vertreten. ÖAMTC-Stützpunktleiter Klaus Rainer bestätigt die Klage. Es gebe mit allen Tiroler Krankenhäusern idente Vereinbarungen für die Verrechnung von Interhospitalflügen. Das betreffe nicht nur den ÖAMTC, sondern alle Hubschrauberunternehmen. Dieser fixe Satz wurde vor kurzem erhöht und wird vom Land zur Hälfte refundiert. Das BKH Lienz weigert sich, laut Rainer als einziges Krankenhaus in ganz Tirol, diesen Beitrag zu bezahlen.
Gerhard Pirkner ist Herausgeber und Chefredakteur von „Dolomitenstadt“. Der promovierte Politologe und Kommunikationswissenschafter arbeitete Jahrzehnte als Kommunikationsberater in Salzburg, Wien und München, bevor er mit seiner Familie im Jahr 2000 nach Lienz zurückkehrte und dort 2010 „Dolomitenstadt“ ins Leben rief.

11 Postings

Gipfel
vor 9 Jahren

Das was CATO geschrieben hat sagt alles aus, i glaub das es die Matreier nit verstehen wollen das lei mehr einer da ist, in Matrei einen Ganzjahres Stützpunkt blöderes gibt es nicht

 
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Michi89
vor 9 Jahren

Wenn man sich im Winter in der Hauptsaison vor das BKH setzt wird man relativ schnell erkennen das sich das mit einem Hubschrauber einfach nicht ausgehen wird. (In der Nebensaison schaut es anders aus) Es sind zwar nicht alles medizinische Notfälle die geflogen werden, jedoch wird sich die Anzahl der Patienten die mit dem Hubschrauber geflogen werden nicht verringern und damit ist der Hubschrauber genauso gebunden wie bei einem Notfall. Von einen großen Lawineneinsatz wo 2-3 Helikopter benötigt werden ganz zu schweigen.

In Schwaz regt sich das Land Tirol auf das ein Hubschrauberstützpunkt geschlossen wird und in Matrei machen sie genau dasselbe! Osttirol wird vom Land Tirol behandelt wie Tirol von der Republik Österreich!

Für mich gibt es sowieso nur 2 Möglichkeiten warum man gegen einen Rettungshubschrauber sein kann: Entweder man ist beim ÖAMTC auf der Gehaltsliste oder man ist ein Matreier Grüner.

 
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Kurgan
vor 9 Jahren

Also wenn ich lese, dass Köll sagt, dass es wohl einen Toten in den Bergen geben muss, dass die Berechtigung für einen 2. Hubschrauber erkannt wird, dann muss ich sagen: "Anda, lass die ewige Panikmache!" Oder forderst du, wenn C7- und Knaus-Maschinen im Einsatz sind und im Villgratental wer abstürzt auch noch einen 3. oder 4. Helikopter?

Oder wäre dein Einsatz dafür so stark, wenn der Hubi in St. Jakob stationiert werden sollte? Eben... iimmer nur Bla bla... und bitte: schreib nit immer so elendslange Einträge ins Forum. Das liest so keiner.

 
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Leonhard
vor 9 Jahren

Ich glaube, solche Vergleiche - 500.000 für Dieses oder 500.000 für Jenes - sind fern jeder Realität. Betriebe können mit laufenden Förderprogrammen des Landes und Bundes unterstützt und damit vielleicht der eine oder andere Arbeitsplatz geschaffen werden. Gerade in Matrei würde es zu einem ziemlichen Chaos führen, wenn man einfach 500.000 für die KMUs freigeben würde, ganz abgesehen davon, dass das Geld sowieso nicht vorhanden ist. Ich glaube, dass ein Hubschrauberstützpunkt einen Ort ziemlich beleben kann, ein bisschen etwas fällt sicher auch für die Wirtschaft ab.

 
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holzwurm
vor 9 Jahren

Folgende Fragestellung ergibt sich:

500.000€ öffentliches Geld für einen Heliport Matrei bringt wie viele Dauerarbeitsplätze?

500.000€ öffentliches Geld zur Unterstützung Matreier KMU´s bringt wie viele Dauerarbeitsplätze?

 
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Gipfel
vor 9 Jahren

Ich glaube ihr wollt's nicht begreifen das es in osttirol nur an Hubschrauber gibt wenn in Matrei so viel los währe dann war der Knaus schon geblieben aber da is halt nichts zum holen

 
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Klesch
vor 9 Jahren

Braucht man im Winter einen Hubschrauber kann einem das öfters passieren das der vom Nikolsdorfer Heliport wegen Nebel nicht aufsteigen kann. Zudem kann man eine Hubschrauberhilfe laut letzten Winter/ Lawinenunfall die farbe auswählen. Öamtc Mitglied will von Knausflotte nicht geborgen werden. ILL müsste eigentlich der einteilung mächtig sein.

 
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Osttiroler..
vor 9 Jahren

Weitere Fakten zur Klarstellung diverser Fehlinformationen auf dolomitenstadt.at:

1) Es entspricht absolut nicht den Tatsachen, daß „vor wenigen Tagen ein Vertrag mit den sechs Flugrettungsunternehmen Tirols unterzeichnet worden“ wäre: Wäre ein solcher tatsächlich abgeschlossen worden, würde er sämtlichen europarechtlichen und kartellrechtlichen Bestimmungen in diesem Zusammenhang widersprechen und wäre u.U. sogar kartellrechtlich strafbar…

2) Eine „Vereinbarung über die Festsetzung von Tarifen für und die Abrechnung von Flugrettungseinsätzen im Bereich der Grundversorgung“ wurde zwar bereits im Jahre 2012 zwischen Land Tirol und Heli Tirol GmbH abgeschlossen, ist aber kein Vertrag zugunsten Dritter: In diesem Vertrag wird es Heli Tirol nicht untersagt, einen Rettungshubschrauber in Matrei in Osttirol zu betreiben. Dieser Vertrag galt aufgrund nicht erfolgter Kündigung bis zum 30.06.2015 und gilt nunmehr jedenfalls bis 2016…

3) Es entspricht daher auch nicht den Tatsachen, daß sich die Tiroler Landesregierung in ihrer letzten Sitzung vom vergangenen Dienstag mit einer Vertragsverlängerung beschäftigt hätte…

4) Es entspricht zudem nicht den Tatsachen, daß es in der Hubschrauberfrage „eine neue Front zwischen der schwarz-grünen Landesregierung und dem Iseltaler Bürgermeister“ gäbe. Das Gegenteil ist der Fall: Ein einstimmig vom Tiroler Landtag angenommener Dringlichkeitsantrag des Osttiroler „Impuls“-Abgeordneten LA Josef Schett, wird auch die Frage einer ausreichenden Notarztversorgung Osttirols im bodengebundenen wie im luftgebundenen System (Flugrettung) im Rahmen einer Gesamtstudie „Modellgesundheitsregion Osttirol“ (Versorgungsregion „OST“) dauerhaft klären. Die diesbezüglichen Anträge und Anfragen von LA Schett können unter folgendem link auf der homepage des Landes Tirol abgerufen werden: https://portal.tirol.gv.at/LteWeb/public/ggs/ggsDetails.xhtml?id=13087&cid=9431; https://portal.tirol.gv.at/LteWeb/public/ggs/ggsDetails.xhtml?id=13088&cid=9432; https://portal.tirol.gv.at/LteWeb/public/ggs/ggsDetails.xhtml?id=13089&cid=9433; https://portal.tirol.gv.at/LteWeb/public/ggs/ggsDetails.xhtml?id=13083&cid=9436.

5) Es entspricht weiters nicht den Tatsachen, daß Osttirol mit dem, in Nikolsdorf stationierten Rettungshubschrauber „C7“ des Christophorus Flugrettungsvereines (CFV) auch nur ansatzweise ausreichend versorgt wäre: Niemand kritisiert in diesem Zusammenhang „die Leistungen der CFV-Flugrettungscrews“, also sollte Herr Rainer wieder auf den Boden der Sachlichkeit „herunterlanden“.

Es entspricht aber sehr wohl den Tatsachen, daß „C7“ nach wie vor mehr Einsätze in Kärnten sowie in Form von Überstellungsflügen (als Interhospitaltransporte) außerhalb Osttirols fliegt, als Einsätze in Osttirol. Zudem ist Nikolsdorf aufgrund von Inversionslagen (Kaltluftseen) im Lienzer Talboden an einigen Tagen pro Jahr nicht für Starts und Landungen geeignet. In Zeiten dieser Nichtpräsenz des „C7“ sowie der vorerwähnten Klimabedingungen (z.B. auch während der Extremschneefälle 2014) hat Osttirol überhaupt keinen(!) Rettungshubschrauber, sodaß man keinesfalls von „ein Hubschrauber ist ausreichend für Osttirol“ sprechen kann: Wer an solchen Tagen oder in solchen Nächten – und das sind nicht wenige – einen schweren Unfall oder einen intensivmedizinisch indizierten Notfall haben und auf einen medizinisch begleiteten Lufttransport angewiesen sein sollte, hat nach Meinung der, diese Haltung vertretenden „Experten“, wohl Pech gehabt?

6) Im Unterschied zu Cpt. Klaus Rainer, der Mitarbeiter eines privatwirtschaftlich organisierten und aus Mitgliedsbeiträgen bzw. bislang mitunter auch öffentlichen Mitteln wettbewerbswidrig unterstützten Flugrettungsanbieters ist, ist Dr. Andreas Köll gewählter Obmann des Gemeindeverbandes Bezirkskrankenhaus Lienz und damit Hauptrepräsentant der, mit Abstand wichtigsten Gesundheitseinrichtung Osttirols: Es kann wohl nicht sein, daß sich privatwirtschaftliche Anbieter in einem vereinten Europa „der vier Grundfreiheiten“ selbst ihren Markt untereinander aufteilen, ihre Standorte aussuchen und sogar Preisabsprachen treffen, welche allen einschlägigen europarechtlichen und kartellrechtlichen Bestimmungen widersprechen! Hier sind aus patientenrechtlichen (europäische Patientenrechtscharta), verfassungsrechtlichen und landesgesetzlichen Vorgaben hoheitliche Planung nach objektiven Versorgungskriterien und Einsatzradien angesagt, nicht aber private Ansichten oder Wunschvorstellungen einzelner Anbieter, die „feststellen“, daß es neben ihnen „keinen weiteren“ Anbieter bräuchte…

7) Es entspricht weiters nicht den Tatsachen, daß der Matreier Bürgermeister „in dieser Sache vor allem von der Bergrettung und deren Chef Peter Ladstätter flankiert“ würde: Der Bezirksleiter der Bergrettung Osttirol hat kürzlich nur die Idee eines Flugeinsatzstellenneubaues im Bereich des Speichers „Oblass“ auf Kalser Gemeindegebiet ins Spiel gebracht, worüber u.a. auch in der Matreier Gemeinderatssitzung so nebenbei berichtet worden ist: Diese Vorstellung war aber (aufgrund nicht gegebenen Interesses seitens des CFV) von Anbeginn an als unrealistisch einzustufen…

8) Nicht den Tatsachen entspricht auch die, auf dolomitenstadt.at kolportierte „Meinung“ von Cpt. Klaus Rainer, daß Nikolsdorf „der flugtechnisch deutlich bessere Standort als Matrei, auch zur Erreichung von Zielen im Nationalparkgebiet(!)“ wäre: Unabhängig davon, daß diese Aussage weder von den gesetzlich geforderten Einsatzradien sowie anderen Faktoren her zutrifft (die 380 kV-Leitung ist z.B. mehr als 500 m vom bestehenden Matreier Heliport „LOMM“ entfernt!), ist es schon bemerkenswert, wenn ein Mitarbeiter des CFV medial erklärt, daß „der Standort Matrei fliegerisch eigentlich eine Katastrophe“ wäre: Wenn dies wirklich der Fall wäre, dann stellt sich schon die Frage, warum von dort aus bislang hunderte Flugrettungseinsätze, Einsätze des Österreichischen Bundesheeres bis hin zum „Black Hawk“ des Innenministeriums und zahlreicher anderer Anbieter ohne jegliches Problem durchgeführt werden konnten sowie die Frage, warum der ÖAMTC (CFV) dann überhaupt noch jene Gemeinde anfliegen sollte, welche z.B. im Jahre 2014 am meisten Notarzteinsätze im boden- und luftgebundenen System ganz Osttirols aufgewiesen hat?

9) Bemerkenswert ist auch die „Feststellung“, daß „die alpinen Einsätze nur etwa ein Zehntel aller Hubschraubereinsätze in Osttirol ausmachen“ würden sowie eine frühere „Feststellung“, daß Osttirol im Falle der Abwesenheit des „C7“ ja ohnehin über ein ausreichendes bodengebundenes Notarztsystem verfüge: In letzter Zeit hat es bereits Einsätze gegeben, wo „bodengebundenes Personal“, wie z.B. die Bergrettung von Prägraten am Großvenediger, zeitgleich (nach rund 1,5 Stunden Aufstieg!) bei einem Alpinunfall eintraf, wie der „C7“, der zudem noch rasch einmal im Tal zwischentanken musste: Dr. Köll hat somit völlig Recht in seiner Einschätzung, daß es „nur eine Frage der Zeit“ sein wird, „bis jemand in den Bergen sterben“ muss, weil nicht rechtzeitig der Hubschrauber gekommen ist! Hier genügt wohl jedes einzelne gerettete Menschenleben für sich als Argument und können wohl nur Nichtpraktiker mit mathematischen Statistikvergleichen argumentieren…

10) Es stimmt nicht, daß „Roy Knaus in Osttirol gar keinen Rettungshubschrauber mehr stationieren und keine Rettungsflüge mehr durchführen“ dürfe: Heli Tirol GmbH hat „zur Flugrettung in Tirol“ Anfang April 2015 nur die einseitige Erklärung abgegeben, daß sie „ab 1. Mai 2015 zumindest bis Ende 2023 in Tirol ausschließlich auf nachstehenden Stützpunkten einen Notarzthubschrauber betreiben“ wird: „Martin 2 – Karres als Ganzjahresstützpunkt, Martin 7 – Mayrhofen im Zillertal als Winterstützpunkt (1. Dezember bis 1. Mai) sowie Martin 8 – Hochgurgl als Sommer- und Winterstützpunkt mit Erweiterung auf einen Ganzjahresstützpunkt.“ Heli Tirol GmbH hat auch erklärt, daß sie bis 2023 keine Anträge auf Errichtung von Heliports mit überwiegend Rettungsflugbetrieb stellen werde: „Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Heliports mit UVP-Prüfung, da es ansonsten zu einer Einschränkung des Unternehmens im Lastenflugbetrieb kommen würde.“ Des Weiteren hat Heli Tirol seine Anträge „auf Heliports mit überwiegend Rettungsflugbetrieb in Matrei/Seblas, Lermoos und Westendorf“ mit sofortiger Wirkung zurückgezogen…

11) Hinzuweisen ist jedoch in diesem Zusammenhang auf einen neuen Vertrag zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und allen Flugrettungsbetreibern Österreichs, vertreten durch Vorstandsvorsitzenden Mag. Peter McDonald, welcher von diesem, gemeinsam mit Gerhard Huber (Sprecher der IG Notarzthubschrauber) und Reinhard Kraxner (Flugrettungsexperte der IG Notarzthubschrauber) am 18.6.2015 im Presseclub Concordia in Wien präsentiert worden ist. Dieser Vertrag bringt nicht nur Kostensicherheit für alle künftigen Unfallopfer, sondern regelt auch den gesetzlichen Auftrag der SV-Träger, allen Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den entstandenen Transportkosten zu leisten: Dieser Zuschuss ist einheitlich für alle SV-Träger in der Mustersatzung des Hauptverbandes festgelegt und beträgt seit dem 1.7.2015 zwischen € 894,93 bis € 1.913,07 pro Einsatz (die Satzung sah bislang für die Flugrettung Tarife vor, die die Kosten häufig nur zu einem Teil abdeckten).

Demnach gehört seit 1.7.2015 eine oftmals entstandene Kostensituation für Unfallopfer nach einer Bergung mit dem Hubschrauber der Vergangenheit an: Diese neue Vereinbarung zur Direktverrechnung beseitigt somit alle Unsicherheiten hinsichtlich der Kostenübernahmen nach Hubschrauberrettungsflügen im Interesse der Geretteten. In dieser Vereinbarung wurden auch erstmals alle Betreiber - vom Christophorus Flugrettungsverein (CFV) des ÖAMTC (mit Schwerpunkt in Ostösterreich) bis zur SchenkAir GmbH in Vorarlberg – und alle(!) 38 Standorte bundesweit umfasst. Österreichweiter Vertragspartner seitens der Unternehmensgruppe Knaus ist die Heli Austria GmbH. Neben weiteren Regelungen sind für Osttirol laut diesem Vertrag zwei(!) ganzjährige(!) Standorte angeführt, und zwar der Heliport Nikolsdorf (IAOC-Kennung „LOKL“) für den Christophorus Flugrettungsverein (CFV) sowie der bestehende Heliport Matrei (IAOC-Kennung „LOMM“) für die Heli Austria GmbH (Unternehmensgruppe Knaus)…

12) Nicht nur aufgrund des einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses vom 3.7.2015 – sondern insbesondere auch aufgrund des vorerwähnten Vertrages - darf somit die Heli Austria GmbH zukünftig sowohl einen Rettungshubschrauber in Matrei stationieren, als auch (z.B. mit einer Agusta Bell 412) überwiegend Rettungs- und Katastrophenflüge von dort aus durchführen. Heli Tirol GmbH oder Heli Mount GmbH dürfen darüberhinaus seit Juli 2015 auch Lasten- und Transportflüge in untergeordnetem Ausmaß durchführen, was bislang vertraglich (Eigentümer des Heliports ist die Marktgemeinde Matrei, Halterin und Betreiberin zukünftig die Heli Austria GmbH/Unternehmensgruppe Knaus) nicht möglich gewesen ist.

Mit diesem Gemeinderatsbeschluss gehören auch die bisherigen Probleme mit Anrainern in Seblas der Vergangenheit an, welche – ebenso wie beide Gemeinderatsfraktionen und eine überwiegende Mehrheit in der Bevölkerung – überhaupt nichts gegen den bestehenden Standort Matrei „LOMM“ einzuwenden haben. In Matrei wurde jedenfalls mit allseits großer Zufriedenheit aufgenommen, daß jetzt nur mehr der bestehende Heliport ausgebaut werden sollte, womit Dr. Josef Brugger zukünftig wohl der einzige Gegner eines Rettungshubschraubers in der Iseltaler Marktgemeinde bleiben dürfte…

13) Schließlich entspricht es nicht den Tatsachen, daß „Andreas Köll auch als Obmann des Lienzer Krankenhausverbandes im Clinch mit dem ÖAMTC“ liege: Obwohl In Österreich die gesetzliche Zuständigkeit für das gesamte Rettungswesen, also auch für die Flugrettung, bei den Ländern liegt und diese verfassungsrechtlich Vorsorge für die Bereitstellung aller benötigten, geeigneten Rettungsmittel zu treffen haben, hat der Christophorus Flugrettungsverein (CFV) den Gemeindeverband(!) Bezirkskrankenhaus Lienz auf einen Betrag von zwischenzeitlich mehr als 300.000,-- Euro geklagt, welcher von den 33 Osttiroler Gemeinden (in etwa) alljährlich in Form einer „Gemeinderestumlage“ zu bezahlen wäre.

Alle(!) 33 Osttiroler BürgermeisterInnen haben daraufhin in einer Resolution dem Land Tirol mitgeteilt, daß sie aufgrund der gesetzlichen Zuständigkeiten und Bestimmungen des Tiroler Rettungsdienstgesetzes nicht bereit wären, in Form einer „freiwilligen Vereinbarung“ zukünftig diese Kosten zu übernehmen, zumal das BKH Lienz auch jenes Spital in Tirol wäre, welches mit Abstand am weitesten von der nächsten Schwerpunktklinik entfernt sei. Aus diesem Grunde wären auch die Kosten für, von der Leitstelle Tirol bei Hubschrauberunternehmen angeforderte Interhospitaltransporte - von Lienz aus – in etwa gleich hoch, wie in allen anderen Tiroler Spitälern zusammen! Man darf also gespannt sein, wie dieses – vom Christophorus Flugrettungsverein eingeklagte - Gerichtsverfahren ausgehen wird, wobei das BKH Lienz – wie von dolomitenstadt.at richtig berichtet – vom Lienzer Rechtsanwalt Dr. Johannes Hibler vertreten wird…

 
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Gipfel
vor 9 Jahren

Ich glaube Ladstätter weiß nichts mehr von seinen Vortrag Anfang Juli (sollte man veröffentlichen) Hubschrauberstandort Oblas ??

 
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Ladstaetter Peter
vor 9 Jahren

Wertes Team von Dolomitenstadt, liebe Leser

Ein Freund machte mich auf diesen Artikel aufmerksam. Mit Verwunderung las ich den hier beschriebenen Sachverhalt.

An dieser Stelle ist zu sagen, dass die Bergrettung des Bezirkes Lienz sich in Sachen Flugrettungsstützpunkt in keinster Weise einmischen möchte bzw auch nie eingemischt hat. Es gibt weder Absprachen mit der Politik noch mit einzelnen Flugrettungsbetreibern von Seiten der Bergrettung.

Ich möchte Sie höflichst ersuchen die Bergrettung des Bezirkes Lienz aus diesen Diskussionen herauszuhalten.

Für die Bergrettung des Bezirkes Lienz BL Ladstätter Peter

 
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Sepp Brugger
vor 9 Jahren

1. Der Hubschrauberplatz in Matrei wurde als Landeplatz bewilligt und ist eigentlich als Hubschrauberstützpunkt nicht geeignet. Die Bewilligung als Hubschrauberstützpunkt wurde nur vorübergehend erteilt - zuletzt verlängert bis 2016 - da Knaus einen Stützpunkt in Seblas errichten wollte. Dieser Antrag wurde nun zurückgezogen und daher sollte der Hubschrauberlandeplatz wieder als solcher nicht als Hubschrauberstützpunkt genutzt werden.

2. Sowohl der Rechnungshof des Bundes als auch der Landesrechnungshof haben kritisiert, dass es in Tirol eine Überversorgung mit Rettungshubschraubern gibt und dadurch enorme Kosten verursacht werden. Entsprechend dieser Kritik ist das Land Tirol bestrebt,. die Anzahl der Rettungshubschrauberstützpunkte zu reduzieren. Für Osttirol ist daher nur mehr ein Rettungshubschrauber-Stützpunkt vorgesehen und dies reicht auch durchaus aus.

3. Die Gemeinde Matrei ist stark verschuldet. Ich bin daher überrascht dass auch die Matreier Liste einem Ausbau des bestehenden Hubschrauberlandeplatzes in Matrei mit Investitionen von 500.000 zustimmte, obwohl es dafür keinen Bedarf gibt und die Marktgemeinde Matrei auch keine Geld hat.Im übrigen hat der Rechnungshof des Bundes gefordert, dass bbei der Bewilligung von Hubschrauberstützpunkten auch die Wirtschaftlichkeit geprüft werden sollte. Ein Rettungshubschrauber Stützpunkt in Matrei kann aber aufgrund der geringen Auslastung nicht wirtschaftlich geführt werden d.h. sein Betreiber (Knaus) wird interessiert sein, möglichst viele Lastenflüge durchzuführen, um eine ausreichende Auslastung zu gewährleisten. Was das bedeutet kann sich jeder in Karres anschauen.

4. Für einen Hubschrauberstützpunkt, der nicht überwiegend für Rettungsflüge genutzt wird, bedarf es einer UVP Bewilligung.Wenn eine Augusta Bell 412 stationiert werden soll, kann wohl nicht mehr von überwiegend Rettungsflügen gesprochen werden.

 
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