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Neue Fahrtkostenbeihilfe und Schulkostenförderung

Zwei Sonderprogramme für die Arbeitsmarktförderung hat die Tiroler Landesregierung heute, 2. Juni, beschlossen. Die neugestaltete, ab sofort bis Ende 2018 laufende Fahrtkostenbeihilfe soll Nachteile aus der erschwerten Erreichbarkeit des Arbeitsortes ausgleichen.

Bis zu 300 Euro jährlich beträgt diese Förderung. „Im Vergleich mit der früheren Beihilfe wurden die Einkommensgrenzen und Fördersätze angehoben. Außerdem steht mit 30. Juni eine verlängerte Einreichfrist zur Verfügung“, informiert Landesrat Johannes Tratter.

Die ebenso bis Ende 2018 laufende Schulkostenförderung versteht sich als Beitrag des Landes für die beruflichen Aus- und Weiterbildungskosten. Unterstützt wird im Sinne der Fachkräfteoffensive die Verbesserung der beruflichen Qualifikation von Arbeitskräften. Einschließlich des Bildungsbonus für positiv abgelegte Schlussprüfungen werden bis zu 50 Prozent der bezahlten Schulkosten übernommen.

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