Ist der Kraftwerksbau in Innervillgraten illegal?
Muss der Kraftwerksbau in Innervillgraten gestoppt werden? Für Gerhard Heilingbrunner, den ehemaligen Präsidenten des Umweltdachverbandes, lautet die Antwort Ja.
Ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Ciju Puthuppally, das Heilingbrunner am 22. Mai in Innsbruck vorlegte, belegt aus seiner Sicht, dass sich die Gemeindevertreter rund um Bürgermeister Josef Lusser selbst ins Abseits manövrierten, weil weder zeitgerecht noch korrekt mit dem Bau des sieben Millionen Euro teuren Projektes begonnen wurde.
Zur Vorgeschichte: Die Tiroler Landesregierung erteilte nach jahrelangem politischen Hickhack im Februar 2011 eine naturschutzrechtliche Bewilligung für zwei Kraftwerke Stallerbach und Kalksteinbach, mit der Auflage, dass eine ökologische Bauaufsicht bestellt wird. Weil solche Bescheide nach zwei Jahren ablaufen und mit dem Bau nicht begonnen wurde, suchte die Gemeindeführung im Februar 2013 um Fristverlängerung an. Daraufhin wurde die Frist bis Februar 2015 verlängert. Doch wieder verzögerte sich der Baubeginn und im Herbst 2014 kam deshalb Hektik auf.
Deshalb wurde im November 2014 eilig eine Baugrube für das Turbinengebäude ausgehoben. Doch eines hatte man vergessen: die an die Bewilligung gekoppelte Bestellung der ökologischen Bauaufsicht. Fazit aus der Sicht des Rechtsgelehrten: die ausgehobene Grube ist illegal. Und weil ein illegaler Baubeginn eigentlich gar keiner ist, verstrich auch die zweite Frist ungenutzt. In der Zusammenfassung des Rechtsgutachters liest sich das so:
"Zusammenfassend muss demnach festgehalten werden, dass der im November 2014 unternommene Baubeginn illegal war, dass er als solches die abgelaufene Frist nicht rettete, und dass die naturschutzrechtliche Bewilligung auch nicht durch eine zweite Erstreckung weitergesichert werden konnte. Somit gilt der Bescheid vom 14. 2. 2011 als endgültig erloschen."
Wenn dieses Gutachten hält, darf jedenfalls nicht weitergebaut werden und das Vorhaben braucht einen neuen naturschutzrechtlichen Bewilligungsbescheid. Seit der ersten Erteilung hat sich die politische Landschaft verändert. Jetzt ist die grüne Landesrätin Ingrid Felipe zuständig. Die Gegner des Projektes – zu ihnen zählt auch Impuls-Abgeordneter Sepp Schett – verweisen immer wieder darauf, dass die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht gegeben sei, was einen so gravierenden Eingriff in die weitgehend unberührte Natur des Villgratentales fragwürdig mache.
Das Gutachten zum Download:
Gutachten KW Innervillgraten
2 Postings
die grünen tragen sicher auch im sommer die sonne mit kübeln in den keller - damits im winter nicht des licht aufschaltn miassn ....
Da wurde (vielleicht) ein Termin aus Witterungsgründen nicht eingehalten, um einige Wochen überschritten - selbst da streiten sich die Rechtsgelehrten. Der Schluss der (ja so toleranten) "Umweltschützer": Ein rechtsgültiger positiver Bescheid vom naturschutzrechtlichen Verfahren soll plötzlich nicht mehr gültig sein! Und bei neuerlichem Verfahren (wir Steuerzahler tragen natürlich gerne die Kosten) werden die so gegen jede politsche Einflussnahme auftretenden Grünen schon dafür sorgen, dass der Bescheid negativ (was hat sich in den naturschutzrechtlichen Gegebenheiten geändert?) ausfällt, weil sie sind ja jetzt in der Regierung.
Soweit zum Demokratieverständnis der Grünen, Umweltschutzverbände, NGO's, des Alpenvereins .....
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