Grüne: Fall Matrei darf sich nicht wiederholen
Derzeit befindet sich eine Novelle zur Tiroler Gemeindeordnung in Begutachtung. Sie betrifft die aufsichtsbehördliche Genehmigung von Kontokorrentkrediten, die Möglichkeit sich zu Verwaltungsgemeinschaften zusammenzuschließen und mehr Minderheitenrechte im Gemeinderat. „Diese vorgezogene kleine Novelle bringt für die Gemeinden Verbesserungen und für das Land Sicherheiten“, erklärt Hermann Weratschnig, Gemeindesprecher der Grünen. Im Zusammenhang mit der dramatischen finanziellen Schieflage in Matrei in Osttirol werde klar, warum die Novelle jetzt erfolge. „Ein Fall wie Matrei kann und darf sich nicht mehr wiederholen."
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Befinden sich die Grünen jetzt wieder im Wahlkampf mit ihrem Koalitionspartner ÖVP? Ah ja, vielleicht doch: In einem dreiviertel Jahr sind ja Wahlen zum Gemeinderat und aus diesem sind die Grünen in Matrei mit Josef Brugger ja kläglich hinausgefallen! Der Gemeindesprecher der Grünen, Weratschnig, sollte aber mal besser dafür sorgen, dass dem Matreier Bürgermeister endlich dieser ominöse Prüfbericht ordnungsgemäß zugestellt wird, weil dieser ist vorerst der einzige Adressat, dem das Ergebnis der Gebarungseinschau gesetzlich zusteht... Wenn auch hier ein Weratschnig schon wieder mehr wissen sollte, als die geprüfte Gemeinde, dann wird einmal mehr klar, wie in Tirol die verfassungsmäßige Gemeindeautonomie, die Selbstverwaltung, die Rechte der Gemeinde und diejenigen Dritter mit Füßen getreten werden, von Amtsmißbrauch, Verletzung der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes gegenüber Matrei noch gar nicht zu reden! Wie kann Weratschnig von einem Fall Matrei reden, wenn der Prüfbericht noch nicht einmal auf seiner langen Reise an der richtigen Stelle angekommen ist, die drei Monate noch nicht einmal eingehalten worden sind, binnen derer der betroffene Bürgermeister das verfassungsmäßige Recht hat, eine Stellungnahme zu den „Feststellungen“ abzugeben, wo diese korrekt, rechtens oder vielleicht nicht (mehr) richtig sind: “Audiatur et altera pars“, oder „man höre auch die andere Seite“, lautet ein uraltes rechtsstaatliches Prinzip, das man nur in totalitären, diktatorischen Systemen nicht gewährt... Sind wir schon (wieder) so weit, 70 Jahre nach der Befreiung Österreichs, für welche es gerade dieser Tage wieder einige Lippenbekenntnisse geben wird, auch von grüner Seite? Dieses Prinzip bedeutet, vor voreiligen Schlüssen, vor einem allzu raschen Urteil zu warnen und auszudrücken, dass man sich eine abschließende Meinung erst dann bilden sollte, wenn man die Darstellung a l l e r Beteiligten kennt!
Und abschließend, Herr Weratschnig: Diese gar nicht so kleine Gemeinderechtsnovelle bringt zahlreiche, durchaus begrüßenswerte Verbesserungen für alle. Sie wurde schon längere Zeit vorbereitet und enthält auch viele Anliegen des Tiroler Gemeindeverbandes. Schon deshalb kann es keine „Lex Matrei“ sein, oder kennen Sie schon das festgestellte Endergebnis der Prüfung von Matrei in drei Monaten? Dann müssten Sie Nostradamus sein? Diese bestellte Behauptung kommt somit nur von den Grünen und ist einfach ein Witz: Die Gemeinde Matrei hat nämlich schon lange vor dieser „kleinen Novelle“ i n a l l e n Fällen der Aufnahme von Kontokorrentkrediten um aufsichtsbehördliche Genehmigung angesucht, selbst bei den Ermächtigungsrahmen für den Bürgermeister, von denen dieser bislang gar nie Gebrauch gemacht hat! A l l e Darlehen in Matrei wurden nämlich ordnungsgemäß vom Gemeinderat beschlossen, kundgemacht und angesucht: Dies wurde sogar eingehend von der Staatsanwaltschaft geprüft, auf eine anonyme Anzeige hin, das sollten gerade Sie als Grüner genau wissen...
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