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Knalleffekt: Droht Matrei die Zwangsverwaltung?

Gemeinderat in die BH Lienz zitiert. Köll im Erklärungsnotstand.

Die Samstagsausgabe der Tiroler Tageszeitung dürfte heute zum Renner in Osttirol werden. Bereits auf der Titelseite berichtet die TT von einer abendlichen Krisensitzung am 15. Mai, zu der Bezirkshauptfrau Olga Reisner sämtliche Matreier Gemeinderäte und Bürgermeister Andreas Köll nach Lienz zitiert hatte. Anwesend war auch Christine Salcher, die Leiterin der Gemeindeabteilung des Landes Tirol. Was dem Bürgermeister der Marktgemeinde auf den Tisch gelegt wurde, ist purer Sprengstoff in Form eines vernichtenden neuen Prüfberichtes, der nicht nur von einem Fehlbetrag von 3,3 Millionen Euro in der Gemeindekasse und Gesamtschulden (inklusive Haftungen) von 37 Millionen Euro spricht. Diese Zahlen sind seit Jahren bekannt und wurden auch auf dolomitenstadt.at schon vielfach diskutiert und kommentiert. Interessant ist vielmehr die jüngste Interpretation der Behörde, die gegenüber dem in Matrei uneingeschränkt regierenden Köll offenbar endgültig die Samthandschuhe auszieht. Laut TT attestiert die Gemeindeabteilung in ihrem Bericht eine "massive Verzerrung bzw. Verschleierung der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Marktgemeinde". Auch das ist freilich nicht neu. Bereits im März 2012 hatte die Bezirkshauptmannschaft eine Revision veranlasst und mehr als 40 Anweisungen zur Sanierung der Gemeindefinanzen formuliert. Schon damals wurden massive Überziehungen auf den Girokonten kritisiert, oder die Verbuchung zweckgewidmeter Bedarfszuweisungen als laufende Einnahmen. Der neue Bericht formuliert laut TT noch klarer: "Insbesondere muss darauf hingewiesen werden, dass durch eine nicht den Vorschriften entsprechende Verbuchung von einmaligen Einnahmen als laufende Einnahmen bzw. von laufenden Ausgaben als einmalige Ausgaben seit Jahren eine Fehlzuordnung in der Buchhaltung … erfolgt." Anders formuliert: aus tatsächlichen Abgängen erzeugte die Bilanzkosmetik "systemische Überschüsse". Matrei ist bei Zahlungsverpflichtungen um mehr als zwei Millionen Euro im Rückstand. Die Girokonten der Gemeinde, die nach dem Prüfbericht von 2012 durch Umschuldung kurzfristig "saniert" wurden sind wieder mit 2,2 Mio Euro im Minus. Deshalb kommt die jüngste Analyse zu dem Schluss, dass die damaligen Zielvorgaben weit verfehlt wurden. Fazit laut TT: "Eine kommissarische Verwaltung stehe nicht nur im Raum, sondern werde ernsthaft überlegt."
Noch schaltet und waltet der Matreier Bürgermeister und Bundesrat Andreas Köll fast uneingeschränkt im Matreier Gemeindeamt. Doch das könnte sich ändern. Foto: Expa/Groder
Noch schaltet und waltet der Matreier Bürgermeister und Bundesrat Andreas Köll fast uneingeschränkt im Matreier Gemeindeamt. Doch das könnte sich ändern. Foto: Expa/Groder
Gerhard Pirkner ist Herausgeber und Chefredakteur von „Dolomitenstadt“. Der promovierte Politologe und Kommunikationswissenschafter arbeitete Jahrzehnte als Kommunikationsberater in Salzburg, Wien und München, bevor er mit seiner Familie im Jahr 2000 nach Lienz zurückkehrte und dort 2010 „Dolomitenstadt“ ins Leben rief.

20 Postings

Sepp Brugger
vor 10 Jahren

Das Finanzdesaster der Gemeinde Matrei hat nichts mit natura 2000 zu tun, deswegen habe ich mich hier dazu nicht geäußert. Ich darf erinnern, dass es bereits 2012 eine Bilanzprüfung der Gemeinde Matrei gegeben hat wobei konkrete Vorgaben erteilt wurden. Nun erfolgte offenbar eine neuerliche Überprüfung, da die Auflagen der Aufsichtsbehörde nicht erfüllt wurden.

Aber wen es interessiert, den kann ich gerne mitteilen, dass ich eine Stellungnahme zur natura 2000 Ausweisung abgegeben habe. In dieser Stellungnahme habe ich kritisiert, dass nicht der gesamte Kaiserbach, die gesamte Schwarzach und der Tauernbach bis zum Froßnitzbach auch ausgewiesen wurden. Ich bin mir sicher, dass der Schutz am besten gewährleistet ist wenn die Seitenbäche miteinbezogen werden. Die massive Kritik und der Vorwurf der Packelei am Kalser Bürgermeister halte ich für eine reine Retourkutsche, da dieser sich als einziger positiv zur Nominierungung der Isel und der Seitenbäche als natura 2000 Gebiet geäußert hat. Ich bin mir sicher und weiß es, dass es keine Absprache mit dem Karlser Bürgermeister gegeben hat sowie es keine Absprache mit der Matreier Bürgermeister oder der Tiwag wegen der Ausweisung bzw Nichteinbeziwehung des Tauernbaches gegeben hat. Zur Zahlungsunfähigkeit: Wie soll man/frau es nennen, wenn die Gemeinde Matrei die vom Land vorgeschrieben nnen Sozialbeiträge in Höhe von mehreren 100.000, die Entschädigungen für die Elementarschäden an die Weggemeinschaften und andere Schulden nicht bezahlen kann und die Girokonten massiv überzogen werden? Das Märchen vom Abbau der Kontoüberziehungen höre ich vom Bürgermeister der Marktgemeinde Matrei schon seit Jahren aber trotz Waldverkaufs und Umschuldung haben sich die Kontoüberziehungen jährlich wieder erhöht. Habt ihr euch (@Justitia und co) schon einmal gefragt warum die MatreierIinnen für Kanal, Müll und Wasser erheblich mehr an Gebühren zahlen als BewohnerInnen in anderen Osttiroler Gemeinden?

 
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Spitzkofel
vor 10 Jahren

@senf @spitzeFeder

Ich will hier sicher nicht ablenken - Gehört auch aufgeklärt - und hier ist Objektivität oberstes Gebot!

Nur wenn Ihr meine Posts in der Vergangenheit gelesen habt, dann wird euch aufgefallen sein, dass ich auch bei Natura2000 Artikeln immer wieder Antworten der "Grünen Politiker" einfordere!

Nur schweigen Sie hier alle - Egal ob Haidenberger, Brugger oder sonst wer!

Eigentlich eine Schande wenn man auf die ursprünglichen Ziele, Werte, Ideale, ... der "Grünen Bewegung" denkt!

 
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blubla
vor 10 Jahren

"wünschen sie offensichtlich ihrer eigenen Heimatgemeinde die Zahlungsunfähigkeit oder versuchen zumindest, eine solche herbeizureden:"

@Justizia

Lieber jetzt einen externer Finanzverwalter, als die nächsten 10 Jahre weiter zu "wurschteln" (bzw. verschleiern) und die Schulden auf noch ganz andere Dimensionen anwachsen zu lassen! Vielleicht haben wir dann irgendwann eine finanziell gesundere Gemeinde, die es sich leisten kann Straßen zu reparieren und nicht darauf angewiesen ist Gemeindegut zu verkaufen und weiter die finanzielle Lage zu verschleiern....

Ich würde lieber nicht in der Haut der Gemeinderäte stecken, die Jahrelang alle Entscheidungen blind zugestimmt haben..

 
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spitzeFeder
vor 10 Jahren

Mir fehlt auch eine Stellungnahme der (Osttiroler) Grünen zur Kalserbachthematik, keine Frage.

Allerdings unterstütze ich hier senf: In DIESEM Artikel geht es nun einmal nicht um Wasserflüsse, sondern um Geldflüsse. Und es scheint, dass realist davon abzulenken versucht.

 
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Justizia
vor 10 Jahren

Herr Dr. Brugger! Unabhängig davon, dass es grundsätzlich bemerkenswert ist, wenn sie einen Bürgermeister der größeren Regierungspartei - die ja angeblich ihr Koalitionspartner in Tirol sein sollte - attackieren, wünschen sie offensichtlich ihrer eigenen Heimatgemeinde die Zahlungsunfähigkeit oder versuchen zumindest, eine solche herbeizureden: was auch immer ihre Beweggründe dafür sein sollten, verstehen kann sie ein Außenstehender nicht! Jedenfalls dürfte ihre Motivation dafür eher in einem rein persönlich- politischen und damit sehr niederen Level zu finden sein: soweit so gut, das ist ihre Sache und ich hoffe, dass es ihnen dabei auch persönlich gut geht und sie sich jeden Morgen oder Abend selbst - reinen Gewissens - noch im Spiegel ansehen können? Geht es ihnen wirklich gut?

Zu ihren juristischen Betrachtungen ist nur festzuhalten, dass eine Gemeinde in der Kameralistik ganz anderen Budget - und Bilanzierungsbestimmungen unterliegt, als ein Privatunternehmen. Wie sie vielleicht wissen, wurden aber all ihre Erörterungen, die erstaunlich nahe der Diktion einer anonymen Anzeige aus dem Jahre 2012 gegen Dr. Köll (in Zusammenhang u.a. mit Girokonten) ähneln, eingehend von den Staatsanwaltschaften und dem Justizministerium bis Dezember 2014 geprüft, ebenso wie eine Anzeige von Dr. Peter Pilz gegen Dr. Andreas Köll in Zusammenhang mit der Volksbefragung über die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht: was dabei herausgekommen ist, das wissen sie wahrscheinlich auch selbst am besten? Mich können sie daher rechtlich damit überhaupt nicht beeindrucken!

Etwas ist auch klar, die Aufsichtsbehörden der Länder sind ganz sicher nicht Teil der Gemeindeautonomie oder gemeindlichen Selbstverwaltung: im Gegenteil, sie beschneiden diese nicht nur im Sinne der verfassungsrechtlichen Versprechen aus 1962, vor allem der Charta der Europäischen Gemeindeautonomie. Ich bin überhaupt der Meinung, dass es in Europa in wenigen Jahrzehnten nur mehr Kommunen, Regionen und die EU als Staatenbund oder Vereinigte Staaten geben wird, aber keine Länder, Landtage, Landesregierungen oder Bezirkshauptmannschaften, da unsere föderal-bundesstaatliche Struktur nur mehr 8 von zwischenzeitlich EU-28 aufweisen: Dann erübrigen sich wahrscheinlich so virtuelle Diskussionen darüber, ob eine schwerstens mit Infrastrukturaufgaben belastete Berggemeinde für Trink- und Abwasser, Straßen- und Wegenetz oder Schulen, bei denen sie angeblich sogar selbst für Girokonten gestimmt haben sollen, diese einmal temporär um 1 bis 2 Millionen überzogen haben sollten, oder nicht. Das ist meilenweit von Hypo Alpe Adria oder Hypo Tirol Italia entfernt, das wissen sie ganz genau, Herr Dr. Brugger! Wenn also jemand eine strengere Aufsicht benötigen würde, so dürfte dies wohl eher auf gewisse Banken oder Länder zutreffen, meinen sie nicht auch?

 
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Senf
vor 10 Jahren

@realist: wahrscheinlich bekommst du keine antwort, weil du im falschen boot sitzt. es geht hier um die gemeindefinanzen. vielleicht sollte dein posting einzig und allen zur ablenkung dienen. so kann man unbequeme realitäten auch verdrängen.

 
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Spitzkofel
vor 10 Jahren

@ Brugger

Nehmen Sie doch lieber mal zur "Nichtausweisung des Kalserbaches" Stellung! Von Hrn. Haidenberger bkommt man ja keine Antowort! (Hab Ihn hier schon mehrfach drum gebeten)

Auch hier erwarte ich mir keine Reaktion!

Nichts als Wirbel machen und bei eigentlich grünen Kernthemen schweigen!

--> klar ! Müsste man doch zugeben eine Teil des "Deals" zu sein!

 
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Sepp Brugger
vor 10 Jahren

Die Aufsichtsbehörde ist Teil der Gemeindeautonomie und wenn diese ihrer Pflicht nachkommt, wird damit nicht die Gemeindeautonomie verletzt. Gott sei Dank schreitet die Aufsichtsbehörde endlich ein. Was passiert wenn die Aufsichtsbehörde versagt wird uns gerade bei der Hypo Alpe Adria vor Augen geführt.

Laut Aussendung der Marktgemeinde Matrei wurde 2014 eine Ertragsüberschuss von € 240.594,96 erwirtschaftet. Vor einiger Zeit haben wir dann den Medien entnommen,Dass die Gemeinde Matrei dem Land Tirol mehrere € 100.000 an Sozialhilfe-und Behindertenhilfe Beiträgen für das Jahr 2014 noch schuldet. Wegen Zahlungsschwierigkeiten wurde eine Ratenzahlung vereinbart. Braucht es dazu noch weitere Beweise der Verzerrung und Verschleierung der tatsächlichen finanziellen Lage der Gemeinde Matrei? Für@Retourkutsche und @Justizia zur Information: Nach ständiger Rechtsprechung des OGH ist unter Zahlungsunfähigkeit der dauernde Mangel an Zahlungsmitteln zu verstehen, welcher daran hindert, alle fälligen Schulden bei redlicher wirtschaftlicher Gebarung zu bezahlen. Die Gemeinde Matrei schuldet mehreren Straßeninteressentschaften den Beitrag gem. Tiroler Straßengesetz. Die Gemeinde Matrei hat für den von ihr zu leistenden Beitrag um Beihilfe bei der Tiroler Landesregierung angesucht und diese als Beitrag zu den Sanierungsarbeiten nach den Elementarschäden auch erhalten. Diese vom Land gewährten Beihilfen wurden aber einigen Straßeninteressentschaft nicht ausbezahlt. Derartige Beweise für die Zahlungsprobleme der Gemeinde Matrei können beliebig fortgesetzt werden. Ich empfehle daher @Justitia den Bürgermeister von Matrei auch einmal über folgende gesetzlichen Bestimmungen aufzuklären: § 153 StGb, Untreue :(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich mißbraucht und dadurch dem anderen einen Vermögensnachteil zufügt, ist zu bestrafen. § 159 StGb, Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigeerinteressen: (1) Wer grob fahrlässig seine Zahlungsunfähigkeit dadurch herbeiführt, dass er kridaträchtig handelt (Abs. 5), ist zu bestrafen. 5) Kridaträchtig handelt, wer entgegen Grundsätzen ordentlichen Wirtschaftens Jahresabschlüsse, zu deren Erstellung er verpflichtet ist, zu erstellen unterlässt oder auf eine solche Weise oder so spät erstellt, dass ein zeitnaher Überblick über seine wahre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich erschwert wird.

 
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bergfex
vor 10 Jahren

@Justizia, willst du die User nun alle klagen??????? Abwarten und Tee trinken.

 
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Justizia
vor 10 Jahren

Der Ölzweig und die Waage werden hier nichts mehr nützen, da geht es um Gerechtigkeit.

 
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vitl
vor 10 Jahren

@Justizia

hast du vergessen, dass du den ölzweig und nicht das schwert schwingen sollst??

 
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Ar m
vor 10 Jahren

Welche möglichen Haftungs- und Rechtsfolgen können sich eigentlich für den Leiter/die Leiterin einer Gemeindeaufsichtsbehörde (Bezirkshauptmann/frau) ergeben, die urplötzlich eine bisherige, grundsätzliche Rechtsposition gegenüber früheren Prüfberichten bzw. Bonitätsberechnungen für bereits abgeschlossene Jahresrechnungen ändert? Gibt es da keinen „Anspruch“ auf Rechtssicherheit für eine Gemeinde, kann mir das jemand beantworten?

 
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Justizia
vor 10 Jahren

Andreas Köll ist selbst Jurist und kennt gute Anwälte. Wenn sich das tatsächlich so abgespielt haben sollte, wie in diesem Forum behauptet, dann sollten sich einige Damen und Herren warm anziehen! Da gibt es viele rechtliche Aspekte, unter denen man ein derartiges „Tribunal“ hinterfragen kann, von der tirolweiten Kreditschädigung einer Gemeinde und eines Bürgermeisters bzw. öffentlichen Mandatars, bis hin zur offensichtlichen Weitergabe von vertraulichen Auszügen und nicht überprüften Feststellungen aus einem noch nicht einmal vorhandenen Prüfbericht an ein Medium und dritte Personen, b e v o r ihn d e r B ü r g e r m e i s t e r u n d d e r G e m e i n d e r a t überhaupt zu Gesicht bekommen haben. Andreas, Du kannst Dich jederzeit bei mir melden!

 
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Randnotiz
vor 10 Jahren

Was war das denn? Eingeladen wurde jedenfalls einmal per weitergeleitetem E-mail von BH Olga Reisner zu einer Informationsveranstaltung („Information und Endbesprechung“), also offenbar einem Angebot an alle Matreier Gemeinderäte, wodurch diese wohl noch schnell auf den selben Wissensstand gebracht werden sollten, wie manch ausgewählte Medien und privilegierte RP-Mitglieder des Tiroler Landtages, die darüber schon Tage zuvor mit Dritten gesprochen haben... Vor dieser „Endbesprechung“ konnte man auch bereits Freitag morgens in einer Tiroler Tageszeitung das „gewünschte Ergebnis“ dieses höchst eigenartig aufgebauten „Aufsichtsmittels“ lesen, nämlich, das Matrei „offenbar voll bzw. überschuldet“ sei und einen Verschuldungsgrad von über 100 Prozent statt rund 65 Prozent aufweise...

Abgesehen davon, dass das für andere Osttiroler Gemeinden zutrifft, ging es in der Dramaturgie weiter: „Platzt in Osttirol eine Finanzbombe“, lautete die spekulative Überschrift. Nur alles, was bis zu diesem Zeitpunkt der Inszenierung noch fehlte, war ein schriftlicher Prüfbericht über die Gebarungseinschau an die, einzig dafür im Gesetz vorgesehene Person, nämlich an den Bürgermeister der Marktgemeinde Matrei in Osttirol! Dieser hat einen solchen bis dato noch immer nicht, um dazu offiziell Stellung beziehen zu können.

Eine Übermittlung wurde ihm in der „Informationsbesprechung“ vom vergangenen Freitag allerding für „nächste Woche“ zugesagt, da es noch keine schriftliche Ausfertigung gäbe...

Zu all diesen unglaublichen Vorgängen, die stark an die Vorgangsweise bei Natura 2000 erinnern, stellen sich nur zwei Fragen: Dürfen in Tirol gesetzlich geschützte Rechte einer Gemeinde und Rechte Dritter auf diese Art und Weise - inklusive begleitender medialer Vorverurteilung - verletzt werden und ist es in diesem Lande möglich, Mittel der Gemeindeaufsicht zu „politischen Zwecken“ zu missbrauchen?

 
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AA
vor 10 Jahren

So entsteht ein Mär­ty­rer!

 
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bergfex
vor 10 Jahren

Ist der Herr Groder bei dem Foto vor Köll auf die Knie gefallen oder hat es der BM so angeschafft.

 
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Furla
vor 10 Jahren

Ich finde das einen beachtenswerten Gedankengang, wenn offensichtlich ein(e) Gemeinderat/in versucht hier den Verkauf des letzten vorhandenen Gemeindeguts als „großen“ Sanierungsschritt darzustellen. Zumindest wären damit einmal die allerletzten Reserven dahin.

Ob DAS die Bevölkerung wirklich möchte und im Gemeindeinteresse wäre, ist die große Frage?

 
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bergfex
vor 10 Jahren

.......... Bereits im März 2012 hatte die Bezirkshauptmannschaft eine Revision veranlasst und mehr als 40 Anweisungen zur Sanierung der Gemeindefinanzen formuliert. Schon damals wurden massive Überziehungen auf den Girokonten kritisiert, oder die Verbuchung zweckgewidmeter Bedarfszuweisungen als laufende Einnahmen.......... @Retourkutsche, Wilst du das auch abstreiten? Hast du bei diese Sitzungen gefehlt?

@Retourkutsche, du hast es ja schön kopiert (wie in der TT) .

 
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RSMRB
vor 10 Jahren

"Die Kontostände konnten bereits – von einem Höchststand von noch rd. Euro 5,5 Mio. im Jahre 2012 – auf aktuell rd. Euro 2,2 Mio. abgebaut werden und hat unser Bürgermeister verbindlich erklärt, dass diese binnen eines Jahres auf „Null“ gestellt werden."

Geht man im Matreier Gemeinderat schon so selbstverständlich von einem negativen Kontostand aus, dass man dies gar nicht mehr erwähnt? Oder klingt das Wort Defizit - obwohl laut Ihren Worten ja bald abgebaut - einfach zu sehr nach schlechter Führung?

Desweiteren lege ich Ihnen die Lektüre eines Grammatikbuches nahe. Als gewählter Volksvertreter in verantwortungsvoller Position sollte man sich doch angemessen ausdrücken können.

 
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Retourkutsche
vor 10 Jahren

Als einer der eingeladenen Teilnehmer an der gestrigen „Informationsveranstaltung“ in der BH Lienz möchte ich einfach nur folgendes feststellen: Es gibt noch überhaupt keinen schriftlichen Prüfbericht über die, zwischenzeitlich alljährlich in jeder Gemeinde Osttirols stattfindende Gebarungseinschau vom 23.2.2015 in Matrei!

Vielleicht hat die TT einen „Prüfbericht“ erhalten, unser Bürgermeister als vorerst einziger gesetzlicher Adressat jedenfalls keinen, weshalb er zu den konkreten Inhalten auch keine Stellungnahme abgeben kann bzw. konnte.

§ 119 der TGO lautet: „Gebarungsprüfung

(1) Die Aufsichtsbehörden sind berechtigt, die Gebarung der Gemeinde auf ihre Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie auf die Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften zu überprüfen.

(2) Das Ergebnis der Gebarungsprüfung ist dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat zu übermitteln. Der Bürgermeister hat die aufgrund des Prüfungsergebnisses getroffenen Maßnahmen innerhalb von drei Monaten den Aufsichtsbehörden mitzuteilen.“

„Verteilt“ wurde von BH Dr.in Olga Reisner lediglich eine mehrseitige Tischvorlage für eine Power-Point-Präsentation an alle Gemeinderäte, welche HRin Mag. Christine Salcher unter mehrfachem, ausdrücklichen Hinweis auf Amtsverschwiegenheit und Datenschutz „vertraulich“ behandelt haben wollte. Nach Abschluss der Information ersuchte sie die Gemeinderäte sogar wieder um Rückgabe, was jedoch nicht von allen befolgt wurde. Eine gesetzeskonforme Zustellung des Prüfberichtes, den es offensichtlich noch nicht gab, wurde dem Bürgermeister erst auf ausdrückliches Verlangen für nächste Woche in Aussicht gestellt....

Mit dieser Vorgangsweise werden nicht nur Prinzipien der Europäischen Charta der Gemeindeautonomie verletzt, sondern auch die Bestimmungen über die Selbstverwaltung und Gemeindeautonomie in der Österreichischen Bundesverfassung.

Entgegen § 116 TGO werden auch Rechte der Gemeinde und jene Dritter massiv verletzt sowie Bestimmungen über Amtsverschwiegenheit und Datenschutz!

§ 116 der TGO lautet: „ Ausübung des Aufsichtsrechtes

(1) Das Aufsichtsrecht des Landes Tirol ist so auszuüben, dass die Rechte der Gemeinde und jene Dritter möglichst geschont werden. Stehen im Einzelfall verschiedene Aufsichtsmittel zur Verfügung, so ist das jeweils gelindeste, noch zum Ziel führende Mittel anzuwenden.

(2) Mit Ausnahme der Vorstellung (§ 120) besteht auf die Ausübung des Aufsichtsrechtes kein Rechtsanspruch.“

Laut unserem Finanzverwalter Mag. Michael Rainer hätten im Falle einer gesetzeskonformen Vorgangsweise schon jetzt einige „Feststellungen“ richtiggestellt bzw. aufgeklärt werden können, welche nicht mehr zutreffen oder schon erledigt worden sind.

Auch alle Girokonten wurden - entgegen den Feststellungen der BH - lückenlos im Gemeinderat beschlossen, ordnungsgemäß kundgemacht und zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung beantragt, womit seitens der Gemeinde alle dafür vorgesehenen Erfordernisse erfüllt worden sind. Die Kontostände konnten bereits - von einem Höchststand von noch rd. Euro 5,5 Mio. im Jahre 2012 - auf aktuell rd. Euro 2,2 Mio. abgebaut werden und hat unser Bürgermeister verbindlich erklärt, dass diese binnen eines Jahres auf „Null“ gestellt werden:

Er gedenkt dabei, als Substanzverwalter dem ausdrücklichen Wunsch mehrerer Agrargemeinschaften Folge zu leisten, welche diverse Gemeindegutsagrargemeinschaftsgrundstücke „zurückkaufen“ möchten, von denen die Gemeinde zwischenzeitlich bereits mehrere Millionen Quadratmeter zugesprochen bekommen hat: Alleine die Realisierung eines Industriegrundstückes in Seblas mit rd. 1,4 Hektar an erweiterungswillige Betriebe wird rd. Euro 830.000 Euro einbringen!

Für mich ist es daher nicht verständlich, weshalb die BH Lienz - deren Rechtsansicht von Oberbehörden bereits mehrfach nicht geteilt worden ist (2012 wurden z.B. drei ursprüngliche Versagungsbescheide behoben) - mitten in einem gesicherten Abbauprozess mit derartigen „Aufsichtsmitteln“ eingreift?

Ich konnte mich somit gestern des Eindruckes eines versuchten, „politischen Natura2000-Tribunals“ nicht ganz erwehren …

Über die „richtige“ Verbuchung laufender oder einmaliger Einnahmen kann man in einem gutachterlich gestützten AVG-Verfahren schon manchmal auch anderer Rechtsansicht sein: Da verlassen wir uns ganz auf unseren Finanzverwalter, einen ausgezeichneten Fachmann, der selbst schon in der Gemeindeabteilung und im Landesrechnungsdienst tätig war. Und über die Zulässigkeit der Einbuchung privatrechtlicher Vereinbarungen für vorgezogene Erschließungsbeiträge - bis dato aus Sicht der BH - nie ein Problem, werden wohl auch Gutachter befinden müssen.

Von der Bestellung eines Amtsverwalters war indes gestern überhaupt nie die Rede, doch wurde ein solcher des Öfteren schon in der Vergangenheit „ins Spiel“ und damit - wie heute auch als Spekulation - in die Medien gebracht; vorzugsweise von GR Mag. Bernd Hradecky und dessen nahem Verwandten Dr. Josef Brugger, einem früherem Gemeinderat:

Diese übersehen dabei nur, dass dafür laut § 126 TGO auch der gesamte Gemeinderat aufgelöst werden müsste, unter Einhaltung aller, dafür vorgesehenen rechtlichen Bedingungen: Ob das unsere Bevölkerung wirklich möchte und im Gemeindeinteresse wäre, ist die große Frage, ein dreiviertel Jahr vor den nächsten Gemeinderatswahlen? Meist wurde in der Vergangenheit derjenige bestraft, der Neuwahlen aus rein politischem Kalkül vom Zaun bricht...

 
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