Hohe Preisunterschiede bei Winterreifen
Die Arbeiterkammer hat gestestet - bis zu 89 % Unterschied beim Kauf.
Pünktlich zur Winterreifenpflicht, die mit dem 1. November 2014 beginnt, hat die AK Tirol die Preise für Winterreifen von insgesamt 18 Händlern im Bundesland verglichen. Es wurden Unterschiede von bis zu 50 Euro pro Reifen für ein und dasselbe Modell festgestellt. Das zeigt die Preiserhebung der AK Tirol. Bei bestimmten Modellen kann die Preisdifferenz pro Reifensatz (vier Reifen) je nach Händler sogar 200 Euro betragen.
Zwischen 29. September und 15. Oktober 2014 haben die AK Konsumentenschützer stichprobenartig die Preise bei Tiroler Reifenhändlern erhoben. In den Preistest einbezogen wurden Reifentypen der Dimensionen 175/65 R14 T und 195/65 R15 T. Bei der Dimension 175/65 R14 T gab es den größten Preisunterschied beim Firestone Winterhawk 3. Im günstigsten Fall kostet dieser Reifen 46 Euro pro Stück, im teuersten hingegen 87 Euro. Das macht beim Kauf von vier Reifen einen Preisunterschied von immerhin 164 Euro. Bei der Dimension 195/65 R15 T gab es den größten Preisunterschied beim Bridgestone Blizzak LM 001. Die Preise bewegen sich bei diesem Reifen zwischen 58 Euro und 109,20 Euro. Hier beträgt der Preisunterschied beim Kauf von vier Reifen sogar 204,80 Euro.
Wer seine Reifen nicht selbst montieren will, kann auch hier durch einen Preisvergleich bares Geld sparen. Für die Montage mit Ventil und Stecken, Wuchten auf Stahlfelgen ist für vier Reifen mit bis zu 72 Euro zu rechnen. Der Durchschnittspreis für die Montage von vier Reifen beträgt 49,96 Euro. Beim Kauf neuer Reifen bieten allerdings zahlreiche Händler Vergünstigungen oder sogar eine Gratis-Montage an. Die Lagerkosten für 4 Reifen betragen pro Saison zwischen 18 und 45 Euro. Im Durchschnitt also rund 29,26 Euro.
Sämtliche Detailergebnisse der aktuellen Erhebung finden Sie auf www.ak-tirol.com
Achtung: Winterreifenpflicht
Vom 1. November 2014 bis 15. April 2015 gilt in Österreich die „witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht“, und es besteht Winterreifenpflicht bei winterlichen Fahrverhältnissen. Das bedeutet, dass bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis Winterreifen an allen Rädern eines Kraftfahrzeuges angebracht sein müssen oder, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht sind.
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