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Wieder Arbeitslosengeld für Nebenerwerbsbauern

Gesetz saniert. Landwirte können entgangene Leistungen nachfordern.

Nebenerwerbsbauern können auch weiterhin Arbeitslosengeld beziehen. Das beschloss der Ministerrat am 22. Oktober. Damit wird eine Gesetzeslage saniert, die seit dem Sommer für Unmut nicht nur unter Landwirten sorgte. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs – aufbauend auf eine Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes – erhielten Nebenerwerbsbauern, die ihren Arbeitsplatz verloren, plötzlich kein Arbeitslosengeld mehr. Sie wurden wie Unternehmer mit aufrechter Gewerbeberechtigung eingestuft. Das AMS zahlte "die Arbeitslose" nicht aus.

Jetzt können entgangene Leistungen, die vom AMS zurückbehalten wurden, rückwirkend mit 1. Jänner 2014 nachgefordert werden. Alle Nebenerwerbslandwirte, deren Einheitswerte die Grenze von 13.177 Euro nicht übersteigen, sind von diesem Beschluss, der im November im Parlament abgesegnet wird, erfasst.

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Kleinbauern müssen oft durch einen Nebenerwerb ihre Existenz absichern. Verlieren sie ihren Job, steht ihnen jetzt wieder Arbeitslosengeld zu.

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