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Häufig gestellte Fragen zu Natura 2000 …

… und die Antworten darauf von der Umweltabteilung des Landes Tirol.

Intakte Natur als Magnet für Touristen? Vor allem Umweltschützer sehen Natura 2000 als Chance. Foto: Ramona Waldner
Intakte Natur als Magnet für Touristen? Vor allem Umweltschützer sehen Natura 2000 als Chance. Foto: Ramona Waldner
Vor dem Hintergrund geplanter Kraftwerksprojekte in Osttirol und angesichts einer Mahnung der EU Kommission zur Nachnominierung von Schutzgebieten wurde "Natura 2000" wieder zu einem geflügelten Wort in der lokalpolitischen Diskussion. Kraftwerksbefürworter wie die Bürgermeister der Iselgemeinden Matrei, Virgen und Prägraten aber auch Interessenvertreter warnen beständig vor einer "Käseglocke", die jedwede wirtschaftliche Entwicklung verhindere. Naturschützer sehen dagegen große Chancen, auch und gerade im naturnahen Tourismus. Die Umweltabteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung sandte uns folgende Auflistung von "Frequently Asked Questions", die etwas Licht in das Natura 2000-Informationsdunkel bringen soll. Wir zitieren im Originalwortlaut, also im Beamtendeutsch, um Missverständnisse zu vermeiden. Sind in einem Natura 2000-Gebiet weitere Aktivitäten unzulässig? Nein. Aktivitäten in Natura 2000-Gebieten müssen für diese nicht zwangsläufig nachteilig sein. So hat etwa die extensiv betriebene Landwirtschaft wesentlich zur Schaffung einer heterogen strukturierten Landschaft und damit zur Schaffung von wertvollem Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten beigetragen und ist die Fortführung der geübten Bewirtschaftungsweise vielfach zum Erhalt der Lebensräume und Habitate notwendig. Beispielsweise können Bergmähwiesen nur dann erhalten werden, wenn sie auch weiterhin einer extensiven Nutzung unterzogen werden. Die Habitat-Richtlinie sieht deshalb auch vor, dass zum Schutz und erforderlichenfalls zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der für ein Natura 2000-Gebiet maßgeblichen Lebensräume und Arten sog. Managementpläne erstellt werden, die Maßnahmen rechtlicher, administrativer oder vertraglicher Art enthalten können. In Tirol hat sich insbesondere das Instrument der Schutzgebietsbetreuung bewährt. Müssen rechtmäßig bestehende Anlagen in Natura 2000-Gebieten beseitigt werden? Nein, solche Anlagen müssen nicht entfernt werden (z.B. Schutzhütten, Wege). Ist der Bau von Anlagen in Natura 2000 Gebieten möglich? Ja, wenn die Errichtung und der Betrieb dieser Anlagen mit den Erhaltungszielen für das jeweilige Natura 2000-Gebiet nicht im Widerspruch stehen. Die Erhaltungsziele werden mit Verordnung der Landesregierung festgelegt. Bis zur Erlassung der Verordnungen sind Vorhaben danach zu beurteilen, ob sie sich mit dem Schutz jener Lebensräume und Arten, die Grund für die Unterschutzstellung sind und die sich aus den für jedes Gebiet zu erstellenden Standarddatenblättern ergeben, vereinen lassen. Für Projekte, an denen ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, kann auch im Falle einer Beeinträchtigung des Natura 2000-Schutzgebietes eine Bewilligung erteilt werden, sofern es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt und Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherstellung der Kohärenz des Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 gesetzt werden. Die Interessen müssen natürlich ein entsprechend hohes Gewicht aufweisen, damit ihnen der Vorzug gegenüber dem Interesse an der Vermeidung einer Beeinträchtigung des Natura 2000-Gebietes eingeräumt werden kann. Ausdrücklich genannt werden in der Habitat-Richtlinie etwa die Gesundheit von Menschen oder die öffentliche Sicherheit, also Interessen, die insbesondere bei geplanten Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser oder Lawinen zutreffen. Gilt der Schutz von EU-Lebensräumen und EU-Arten nur in ausgewiesenen Natura 2000-Gebieten? Nein. Auch die Tiroler Naturschutzverordnung 2006 sieht für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Pflanzengesellschaften einen Individuen- und vielfach auch Lebensraumschutz vor, so etwa für die Ufer-Tamariske als namengebende Art des Lebensraumtyps 3230, die „Alpinen Pionierformationen des Caricion bicoloris-atrofuscae“ und die Bergmähwiesen.
Gerhard Pirkner ist Herausgeber und Chefredakteur von „Dolomitenstadt“. Der promovierte Politologe und Kommunikationswissenschafter arbeitete Jahrzehnte als Kommunikationsberater in Salzburg, Wien und München, bevor er mit seiner Familie im Jahr 2000 nach Lienz zurückkehrte und dort 2010 „Dolomitenstadt“ ins Leben rief.

2 Postings

Gerhard Pirkner
vor 11 Jahren

Hallo Leonhard, gute Frage :-). Die Abteilung Umweltschutz beim Amt der Tiroler Landesregierung will Sprechtage für "Betroffene" in den Gemeinden anbieten. Ob gezielte, sachlich informative Öffentlichkeitsarbeit über die Medien geplant ist, wissen wir nicht.

 
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Leonhard
vor 11 Jahren

Danke für die Information. Ich hätte auch eine Frage: Sind die vier Fragen der Beginn einer Serie oder war's das?

 
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