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Almbauern erhalten Strafgelder rückerstattet

Keine Sanktionen, wenn die Flächenabweichung für Almauftreiber nicht erkennbar war.

Die bereits geleisteten Strafzahlungen fließen an die Bauern zurück.
Die bereits geleisteten Strafzahlungen fließen an die Bauern zurück.
Almauftreiber können aufatmen. Viele von ihnen, darunter zahlreiche Osttiroler Landwirte, waren mit hohen Strafgeld-Forderungen im Zusammenhang mit der Almförderung konfrontiert. Die von Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter eingesetzte "Taskforce Almen" hat jetzt in ihrer letzten Sitzung beschlossen, dass Bauern, die ihre Tiere auf Gemeinschaftsalmen auftreiben, keine Strafe zahlen müssen. Bereits geleistete Strafzahlungen wegen falscher Flächenangaben werden in den nächsten Monaten rückerstattet. Die Auftreiber werden rückwirkend sanktionsfrei gestellt, wenn für sie nicht erkennbar war, dass es zu abweichenden Angaben bei den Futterflächen gekommen ist. Zur Feststellung gibt es ein vereinfachtes Verfahren. Betroffene Almbauern müssen lediglich eine entsprechende Erklärung bei der Bezirksbauernkammer abgeben. Auch eine EU-Verordnung sieht vor, dass Förderempfänger nicht zu sanktionieren sind, wenn sie belegen können, dass sie an der unrichtigen Flächenangabe keine Schuld tragen. „Mit dieser Regelung schaffen wir klare Verhältnisse und möglichst hohe Rechtssicherheit für Almbauern. Das Almproblem ist dann gelöst, wenn die Bäuerinnen und Bauern ihr Geld zurückbekommen haben“, betont Rupprechter. Die aktuelle Regelung ergänzt die bereits laufende Aufarbeitung der Sanktionsverfahren für jene Almbauern, die für die Jahre 2009 bis 2013 Strafzahlungen vorgeschrieben bekamen. Auch sie erhalten ihr Geld zurück, wenn die Landwirtschaftskammer bestätigt, dass sämtliche Angaben nach „bestem Wissen und Gewissen“ erfolgt sind und die fehlerhaften Flächenwerte durch nicht erkennbare Probleme im Rahmen der Digitalisierung verursacht wurden. Die Rückzahlungen durch die AMA erfolgen schrittweise bis Herbst. Ende Juni wird mit rund vier Millionen Euro ein besonders hoher Betrag an die Almbauern ausbezahlt. Bereits Ende April wurden 530.000 Euro überwiesen. Minister Rupprechter geht davon aus, dass insgesamt rund 12 Millionen Euro an rund 13.500 Betriebe retourniert werden. Die Rückzahlungen betreffen nur Strafgelder, nicht die Rückforderungen für zu viel ausbezahlte Fördergelder für nicht vorhandene Futterflächen. Ab 2015 soll ein neues Almmodell dafür sorgen, dass Flächenabweichungen und in der Folge Sanktionen möglichst verhindert werden.

Ein Posting

auslaender
vor 10 Jahren

Hmm ich hab zuletzt auch Strafe gezahlt weil für mich die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht erkennbar war... jetzt kann ich sicher auch meine Strafe zurückforden. Interessant wo der Rechtsstaat in Österreich anfängt und wo er aufhört, bzw. für wen Gesetze gelten und für wen nicht.

 
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