Neues Agrargesetz kommt noch im Mai
Begutachtungsfrist endete gestern. Tiroler Oppostitionsparteien üben heftige Kritik.
Am Rosenmontag versandte die Tiroler Landesregierung den Begutachtungsentwurf der TFLG-Novelle. Gestern endete die Begutachtungsfrist und die letzten Stellungnahmen langten ein. Darunter auch die des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes, einer der wichtigsten Player in der Debatte. In den wesentlichen Punkten des Entwurfs gab es keine grundsätzlichen Bedenken aus verfassungsrechtlicher Sicht, wie die TT heute berichtet.
Anders sehen die Lage die Tiroler Oppositionsparteien sowie die Landwirtschaftskammer. Sie sprechen von einem verfassungswidrigen Gesetz. Bereits am Freitag, 28. März langte die Stellungnahme der SPÖ beim Verfassungsdienst des Landes Tirol ein – ihr Urteil: "Ein Placebo". Sie vertritt nach wie vor die Auffassung, dass die Rückübertragung der beste und einfachste Weg ist, um wieder verfassungskonforme Zustände beim Gemeindegut herzustellen.
Eine 90-seitige Stellungnahme legte auch die Liste Frtitz vor. "Die schwarz-grüne Agrargesetz-Novelle ist nicht nur keine Verbesserung, sondern ein Schritt zurück", ärgert sich Andreas Brugger vom Bürgerforum. Die Liste Fritz sieht besonders in der Möglichkeit des Ausseinandersetzungsverfahrens die Hauptgefahr für die Tiroler Gemeinden: "Mit diesem Instrument können die Gemeinden enteignet werden, es ist der Schlüssel zum Ausräumen des Gemeindevermögens."
Kritik für die neue Novelle hagelt es auch von Vorwärts Tirol. "Bereits jetzt ist abzusehen, dass der vorliegende Gesetztesentwurf wieder zahlreiche verfassungsrechtliche Fragen aufwirft", so Klubobmann Hans Lindenberger. Vorwärts fordert eine endgültige Lösung unter Mitwirkung der einschlägigen Interessensgemeinschaften. Als Lösungsvorschlag präsentiert die Partei des Villgrater Landtagsabgeordneten Sepp Schett eine Wohnbauoffensive unter Mitarbeit des Gemeindeverbandes. "Leistbarer und bebaubarer Grund und Boden sollten eruiert und freigespielt werden – mit den betroffenen Agrargemeinschaften soll eine einvernehmliche Lösung gefunden werden", erklärt Lindenberger.
Am meisten sorgte allerdings die ablehnende Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Tirol für Unruhe in der Tiroler Landesregierung. „Der Entwurf ist hinsichtlich des Substanzverwalters und der Abgeltung der Leistungen der Agrargemeinschaften äußerst problematisch und zum Teil auch verfassungswidrig. Er bedarf daher dringend einer Nachbearbeitung“, so Rechtsprofessor Andreas Kletečka. Der Osttiroler Landtagsabgeordnete und Hauptverhandler des Agrargesetzes, Hermann Kuenz versteht die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer allerdings nicht als Kritik. "Im Gegenteil: Konstruktive Vorschläge sind willkommen und werden geprüft", so Kuenz. Der Klubobmann der Grünen, Gebi Mair, kann den Forderungen der Landwirtschaftskammer wenig abgewinnen: "Die Landwirtschaftskammer versucht plötzlich wieder Höchstgerichte auszuhebeln".
Am Zug ist nun der Verfassungsdienst des Landes. "Dieser schaut sich jetzt die Dinge an – in dieser Frage ist vor allem die Verfassungskonformität interessant – der politische Spielraum ist extrem eng", erklärt Kuenz. Die Verhandlungen führt man dann auf Koalitionsebene fort. Der Bauernbund-Politiker zeigt sich optimistisch, dass das neue Agrargesetz noch im Mai-Landtag verabschiedet wird.
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