Freigesprochener „Klaubauf“ meldet sich zu Wort
Heute traf ein Leserbrief von Peter Lublasser bei uns in der Dolomitenstadt-Redaktion ein. Er ist jener "Klaubauf", der kürzlich im Innsbrucker Landesgericht vom Vorwurf freigesprochen wurde, er habe im Dezember beim Klaubauftreiben in Matrei in Osttirol einen Jugendlichen schwer verletzt.
Peter Lublasser nimmt Stellung zu Vorverurteilungen und zur Art der polizeilichen Ermittlungen, die er als "einseitig" wahrgenommen hat. Wir bringen die Stellungnahme des Familienvaters im vollen Wortlaut:
"Sicher wäre es besser, die ganze Sache einfach auf sich beruhen zu lassen, aber die vielen Ungerechtigkeiten, die ich in den letzten Monaten erfahren habe, drängen mich zu einer Stellungnahme. Die Zeit von Dezember 2013 bis März 2014 war eine sehr schwierige und belastende Zeit für mich und meine Familie. Wir mussten erfahren, wie schnell es gehen kann, dass man von einem Tag auf den anderen wie ein Verurteilter behandelt wird und wie schwer es ist, das Gegenteil zu beweisen. Das Ereignis beim Klaubaufgehen in Matrei hat mich genauso entsetzt wie viele andere und es ist natürlich in meinem Interesse, dass der Fall aufgeklärt wird.
Wie ich aber in letzter Zeit unter Druck gesetzt wurde und wie einseitig die Ermittlungen gelaufen sind, wurde bei der Verhandlung in Innsbruck auch der Richterin und dem Staatsanwalt klar. Die „unabhängigen Befragungen“ und „lückenlosen“ Beweise, laut denen ich von der Osttiroler Polizei auf freiem Fuß angezeigt wurde, stellten sich bald als widersprüchlich und haltlos heraus. Nicht nur, dass alle Zeugen völlig unterschiedliche Aussagen machten, so stimmten diese vor Gericht nicht mehr mit den früheren Angaben überein.
Besonders schockiert hat mich, dass die Polizei nur an belastenden Aussagen interessiert war und einige entlastende Zeugen erst gar nicht verhört hat. Mir kommt gar vor, dass man krampfhaft versucht hat, einen Täter zu finden und dadurch die Objektivität verloren hat. Auch das mehrmalige Kopfschütteln des Staatsanwalts und die Aussage der Richterin ermutigten mich: „Wenn es so ist, ist das traurig und nicht so, wie die Polizei in einem Rechtsstaat ermitteln sollte."
Mein Vertrauen in die Polizei ist jedenfalls verloren gegangen.
Mit der Kritik an den lokalen Ermittlern stehe ich nicht alleine da, weshalb die Verhandlung mit einem eindeutigen Freispruch endete. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Um meine Unschuld zu beweisen waren nicht nur ein Anwalt, sondern auch gute Nerven und viel Zusammenhalt innerhalb der Familie notwendig. Eine Verurteilung wäre für mich existenzbedrohend gewesen, trotzdem bleiben die Kosten für meinen Strafverteidiger an mir hängen. Niemandem wünsche ich so behandelt zu werden, obwohl unschuldig, als "Prügelkrampus" abgestempelt.
Peter Lublasser
Matrei in Osttirol, am 31. März 2014"
3 Postings
Dem Beschuldigten und jetzt Freigesprochenen hat in Matrei von offizieller Seite niemand geholfen, auch die "Verantwortlichen" für das Klaubaufgehen haben sich diskret aus ihrer Verantwortung gestohlen und in keinster Weiste versucht, schlichtend in den Prozess mit den vielen Schweinereien, die nach dem 7. Dezember 2013 passiert sind, einzugreifen.
Deswegen hat die Bezirkshauptfrau schon recht, wenn sie fordert, dass die Veranstaltung angemeldet werden soll. Dann ist wenigstens die Öffentlichkeit gefordert, für Ordnung zu sorgen, wenn es in Matrei schon keinen Verein für derartiges Brauchtum wie überall anders geben darf.
Nur schnell schnell einen Beschuldigten zu suchen, damit das Problem bis zum nächsten Vorfall aus der Welt ist, ist ein bisschen einfach gedacht und kann wie in diesem Fall für Betroffene wirklich existenzbedrohend sein.
Mein Vorschlag dazu an den Peter Lublasser: Sende deine Stellungnahme an alle Krampusvereine. Dann wird wohl niemand mehr das Risiko eingehen, auch so behandelt zu werden. Zudem müsste die Behörde vorschreiben, dass jeder Krampus bei öffentlichen Auftritten eine große Nummer, unter der seine Daten registriert sind, gut sichtbar tragen muss. Anders wird es wohl nicht gehen, dass derart feige Übergriffe stattfinden.
Danke für die Veröffentlichung. - Eine Stellungnahme der Ermittler wäre nun angebracht, wenn sie auch nicht zu erwarten ist. Interessant ist, dass laut Peter Lublassers Schreiben der Staatsanwalt, der laut Gesetz Herr des Ermittlungsverfahrens ist, erst im Prozess seine Verwunderung über die vom Gericht als einseitig erkannte Ermittlung zeigt. Er allein entscheidet über eine Anklageerhebnung. Entweder hatte er die ermittelnden Beamten nicht im Griff, oder aber er interessierte sich auch nicht für entlastende Aussagen und Beweise. Sein Kopfschütteln erscheint suspekt. - Beschädigt bleiben neben dem eigentlichen Opfer nun Peter Lublasser, aber auch das Vertrauen in die Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft zurück. Letzteres ließe sich durch transparent gemachte Konsequenzen für Ermittler wie auch Anklagebehörde vielleicht wiederherstellen. Die Hoffnungen darauf sind gering. Aber eine öffentliche Entschuldigung sollte zumindest drin sein.
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