Sonderlandtag zum Thema Agrargemeinschaften
Die Tiroler Opposition testet die Grünen und fordert weiter Rückübertragung.
Einmal mehr demonstrieren die vier Oppositionsparteien im Tiroler Landtag unter dem Titel "TOP" (Tiroler Opposition) Einigkeit bei einem Sachthema und drücken gemeinsam einen Sonderlandtag durch. Bis spätestens 25. Oktober muss sich die schwarz-grüne Landesregierung einer weiteren öffentlichen Debatte zur Frage der Agrargemeinschaften stellen.
„Wir erwarten uns auch beim kommenden Sonderlandtag wieder die Zustimmung der Grünen zum ´Gemeindegut-Rückübertragungs-Gesetz`. Für die Grünen als Koalitionspartner der ÖVP geht es um ihre Glaubwürdigkeit. Sie haben das Agrarunrecht als ´größten Kriminalfall Tirols` richtig eingeschätzt und waren beim Sonderlandtag im Februar dieses Jahres vehement für die Rückübertragung," erklärt dazu der Fritz-Abgeordnete und Agrarexperte Andreas Brugger im Chor mit den Klubobmännern Gerhard Reheis (SPÖ), Hans Lindenberger (Vorwärts) und Gerald Hauser (FPÖ).
Naturgemäß anders sieht das die Regierungsseite. Mit "großer Verwunderung" nimmt der Osttiroler VP-Klubobmann-Stellvertreter Hermann Kuenz den Vorstoß der Opposition zur Kenntnis. „Die Koalitionspartner gehen den konstruktiven Weg und arbeiten an einer Novelle zum Tiroler Flurverfassungslandesgesetz. Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Stellung der Gemeinden zu stärken und die Lebensfähigkeit der Agrargemeinschaften zu sichern“, erklärt Kuenz.
Das von Brugger ausgearbeitete Rückübertragungsgesetz sei schon einmal durch den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes als nicht beschlussreif und verfassungsrechtlich bedenklich bewertet worden. "Auch eine Beschwerde der vereinigten Opposition gegen die Bestimmungen im Flurverfassungsgesetz über die Teilwälder wurde vom Verfassungsgerichtshof als unzulässig zurückgewiesen", ätzt der Osttiroler Landwirt in Richtung Opposition: „Auch diese Entscheidung zeigt ganz deutlich, dass die Initiativen der Liste Fritz und ihres Agrarexperten Brugger nicht der Weisheit letzter Schluss sind. Unsere Einladung zur konstruktiven Mitarbeit an Lösungen ist weiter aufrecht. Sonderlandtage sind reiner Populismus und nicht geeignet, offene Fragen zu lösen.“
Ob die Grünen bei diesem Sonderlandtag dem Oppositionsantrag "Dringlichkeit" zuerkennen, ist noch offen. Gegenüber der TT erklärte Klubobmann Gebi Mair vor dem Wochenende: "Wir müssen uns den Entwurf erst genau anschauen." Vor der Landtagswahl im April positionierte sich vor allem der damalige grüne Klubchef Georg Willi mit geharnischter Kritik an der Haltung des nunmehrigen Regierungspartners ÖVP in Sachen Agrargemeinschaften.
9 Postings
DEMI@ "Nicht jede Agrarmeinschaft hat Ihren Grund zu unrecht erworben" das habe ich ja nie behauptet, auch nicht erwähnt und im entwurf des rückübertragungsgesetzes ist das feststellungsverfahren ja nur ein teil, aber fakt! bitte nicht inszenieren. ich brauch das gesetz nicht, aber diejenigen, die versuchen, alles unter dem teppich zu kehren um gras über die sache wachsen zu lassen. . noch einmal: unrechtmäßig einverleibtes gemeindegut muß zurückgegeben werden, mehr nicht. das ist eine ethisch/moralische handlung und keine parteienerfindung. ist das denn so schwierig zu verstehen?
@senf dass das gemeindegut rückübertragen werden muss, dass unrechtmäßig (vgh) genommen wurde – genau da liegt der Knackpunkt Nicht jede Agrarmeinschaft hat Ihen Grund zu unrecht erworben. Ob eine Agrargemeischaft unter das vgh Urteil von Mieders fällt muß erst festgestellt werden. Die Opposition glaubt aber anscheinend, das mit einem Rückübertagungsgesetz plötzlich alle Porbleme gelöst sind. Da wird viel Sand in die Augen gestreut. Und nur weil sich 5 Parteien irgendwo einig sind heist das noch nicht das sie im Recht sind. Nicht umsonst hat der Verfassungsgerichtshof den ersten Entwurf des Rückübertragungsgesetzes als verfassungswiedrig angesehen.
Wenn sich einige Kommentarschreiber schon auf den Rechtsstaat berufen, dann sollten sie von den Gemeinden den Eigentumstitel verlangen. Und im übrigen empfehle ich ihnen, das Verfassungsgerichtshof Erkenntnis von 2010 (VfSlg 19.262/2010 Unterlangkampfen-Erkenntnis) auch mal zu lesen.
Wenn 5 Parteien ,
Fitz-Abgeordnete und Agrarexperte Andreas Brugger im Chor mit den Klubobmännern Gerhard Reheis (SPÖ), Hans Lindenberger (Vorwärts) und Gerald Hauser (FPÖ) die Grünen waren sich ja auch einig, dass hier zeitnaher Nachholbedarf um Unrecht wieder gutzumachen herrscht, sich aber nur die ÖVP auf den "Schwanz" getreten fühlt und selbst nur Populismus und die Lebensfähigkeit der Agrargemeinscheiften als Argumet vorbringt, zeigt doch von alleine, dass Sie selber ganz genau Wissen, dass Sie im Unrecht sind.
5:1 sind wohl mehr als ein eindeutiges Zeichen, wem hier das Rechtsverständis fehlt.
Einzig und alleine der ÖVP!
Wie gut ging es verschiedenen Gemeinden wohl, könnten sie aus Bewirtschaftung, Waldverkauf Verpachtung,ect. Einkünfte generieren und nicht die Agrargemeinschaften.
Ich jedenfalls freue mich, das hier, und davon bin ich überzeugt, Eigentum wieder demjenigen gehören wird, den es einst gehört hat!
Herzlichst Ihr df
@demi mein rechtsempfinden kann man im posting nachvollziehen. im gegensatz zu Ihrer themenumschreibung/schweifung meinte ich, dass das gemeindegut rückübertragen werden muss, dass unrechtmäßig (vgh) genommen wurde - mehr nicht und da braucht niemand den anderen enteignen! dass das in einigen gemeinden auf eine andere art gelöst wurde (ainet - unbeeinspruchter bescheid - frist...) mag wiederum in der vielfach erwähnten überheblichkeit mancher lokalpolitiker liegen. die wogen habe sich dort gelegt, weil das thema eigentlich wenige kratzt, und das weiß man auch. das ist politisch gegenüber dem einfachen, arbeitenden menschen kalkulierbar. eine anmerkung von ihnen finde ich sonderbar "Die Aufarbeitung der strittigen Agrargemeinschaften läuft, braucht allerdings seine Zeit, da unser Rechtssystem nicht schneller arbeitet" allerdings: bei der einverleibung von gemeindeeigentum hat das damalige "rechtssystem" recht flott gearbeitet. . zur erinnerung: der sonderlandtag wurde ja dazu verlangt, um die forderung eines rückübertragungsgesetzes gemeinsam zu beschließen, das die mehrheit im Landtag bisher für nicht notwendig erachtet hat. warum wohl? das kann jeder für sich ausdenken.
@senf wie sieht es mit Ihrem Rechtsempfnden aus? Wenn tatsächlich ein Rückübertragungsgesetz kommen sollte, dann kann auch nur rückübertragen werden was rechtsglültig als Gemeindegut festgestellt wüde. Es ändert sich also nichts am ganzen Pozedere mit Einspruchsrechten beider Parteien bis zur letzten Instanz. Alles andere wäre auch nur eine Enteignung. Mann sollte endlich die Kirche im Dorf lassen und nicht wieder versuchen dieses Thema medial aufzupauschen. Der Großteil der Agrargemeinschaften die rechtsgültig als Gemeindegut festestellt sind hat sich inzwischen mit der jeweiligen Gemeinde geeingt. Ein Rückübertragunggesetz wäre also nur eine Lösung für ein paar schwarze Schafe (nicht Parteimäßig gemeint) die sich weiterhin weigern endgültige Bescheide anzuerkennen. Die Aufarbeitung der stritigen Agrargemeinschaften läuft, braucht allerdings seine Zeit, da unser Rechtssystem nicht schneller arbeitet. Und es steht jeder Partei in einem Rechtsstaat zu um Ihr Recht zu kämpfen. Alles brauch seine Zeit, da können weder die Gemeinden noch die Agrargemeischaften noch unsere Landesregierung dafür, und es wird auch durch Sonderlandtage nicht schneller. Haben wir keine anderen Probleme im Land????
wallnöfer hat in den 60ger Jahren bereits erkannt, dass es innerhalb der politischen gemeindestrukturen zu verlusten der övp kommt und er hat mit seiner regierung die einverleibung von gemeindegut in die agrargemeischaften rasch und rechtzeitig grund- und boden für bauern gesichert. der vgh hat das als unrecht erkannt und klare worte gesprochen. die rückübertragung dieses vermögens als eigentums an die gemeinden ist daher überfällig. da hilft kein dopplelter rechnungskreis oder andere tricks. wir lernen unserem nachwuchs, dass dinge, die anderen gehören zurück zu geben sind. herr kuenz und seine gefolgschaft hat das nicht verstanden, hier lebt man anscheindend ein anderes rechtsempfinden (christlich-sozial ?). und denjenigen, die nun für gerechtigkeit kämpfen "populismus" vorzuwerfen, zeigt wieder einmal die überheblichkeit bäuerlicher vertreter. ziel der gesetzesnovellierung muß gerechtgkeit sein, und nicht die "lebensfähigkeit der agrargemeischaften zu sichern". herr kuenz sollte sich zudem ernsthaft für eine gerechte entlohnung der erntehelfer stark machen, die vorkommnisse in thaur (siehe tt, orf, krone, kurier ...) und auch andererorts waren ja nicht gerade christlich sozial. tauernwind hat recht.
Eine funktionierende Demokratie lebt von einer aktiven Opposition, die natürlich Anfragen stellen muss und Kontrolle ausübt. Sonst können wir gleich beim Einparteiensystem bleiben. Insofern lässt die Aussage von H. Kuenz, dass ein Sonderlandtag reiner Populismus sei, auf ein stark gestörtes Verhältnis zur Demokratie schließen und sagt viel über seine Einstellung. In Belangen Agrar-Gemeindegut werden die Gemeinden derzeit von der Landesregierung, sprich ÖVP (Grüne?), weiterhin im Regen stehen gelassen und müssen jede für sich , oft verbunden mit hohen Kosten, um ihre Rechte kämpfen. Das das nicht so bleibt ist ein "dringliches Thema" und sollte das auch für Grünen sein. Vorausgesetzt es liegt ihnen etwas an ihrer Glaubwürdigkeit und daran, dass die betroffenen Gemeinden nicht weiterhin benachteiligt bleiben.
Naja nach der Wahl zieht der "reine Populismus" Sager bei mir auch nicht mehr so richtig.
Interessant finde ich vor allem die Gesetzesänderung lt. Herrn Kuenz seinen Worten ".....und die Lebensfähigkeit der Agrargemeinschaften zu sichern“.
Wenn die Lebensfähigkeit davon abhängt, die Agrargründe mit nicht vorgesehenen Methoden zu bewirtschaften, dann soll diese Agrargemeinschaft meiner Meinung nach eben nicht mehr Lebensfähig sein.
"Agrar" (=Landwirtschaft) lässt sich auch ganz einfach in Wikipedia erläutern evtl. hilft das so Manchem die eigentlichen Erwerbsfelder wieder zu erkennen.
Auf die Haltung der Grünen bin ich auf alle Fälle gespannt.
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