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Frustrierender Wahltag für jungen Prägratener

Simon Unterwurzacher durfte seine Stimme nicht abgeben.

Simon und Stephanie Unterwurzacher aus Prägraten finden, dass die Gemeinde ihre Jungwähler besser informieren sollte.
Simon Unterwurzacher war schon in der Wahlzelle, als ihn Bürgermeister Anton Steiner zurückrief. Er musste den Stimmzettel ohne Kreuzerl zurückgeben. Der Jugendliche durfte in seiner Heimatgemeinde Prägraten seine politische Wahl nicht treffen, obwohl er seit März 16 Jahre alt ist. Ein frustrierendes Erlebnis für den Erstwähler: "Mein Name stand nicht im Wählerverzeichnis." Pech, erklärte die Wahlkommission in Prägraten und verwies darauf, dass sich jeder Wähler selbst um den Eintrag ins Verzeichnis kümmern muss. Simons Schwester Stephanie ärgert das. Sie hat sich erkundigt: "Rein rechtlich sieht es tatsächlich so aus, dass man bis zu einem gewissen Stichtag persönlich sicherstellen muss, auf der Wählerliste vermerkt zu sein. Allerdings fragen wir uns, ob es nicht zuallererst Aufgabe der Gemeinde ist, besonders die Erstwähler mit allen die Wahl betreffenden Informationen zu versorgen? Beispielsweise könnte durch einen Postwurf dazu aufgerufen werden, das Wählerverzeichnis eigenständig zu kontrollieren." Beim Amt der Tiroler Landesregierung bedauert man und verweist auf einen möglichen Fehler im tirolweit verwendeten elektronischen Wählerverzeichnis. Die Gemeinde treffe nach aktuellem Stand keine Schuld, derzeit wird geprüft, ob weitere Erstwähler in anderen Gemeinden an der Stimmabgabe gehindert wurden. "Wir wissen mittlerweile, dass in Prägraten mindestens noch eine Erstwählerin ihr Wahlrecht nicht wahrnehmen konnte", erzählen Simon und Stephanie. Alle Artikel zur Landtagswahl
Gerhard Pirkner ist Herausgeber und Chefredakteur von „Dolomitenstadt“. Der promovierte Politologe und Kommunikationswissenschafter arbeitete Jahrzehnte als Kommunikationsberater in Salzburg, Wien und München, bevor er mit seiner Familie im Jahr 2000 nach Lienz zurückkehrte und dort 2010 „Dolomitenstadt“ ins Leben rief.

20 Postings

JAS
vor 12 Jahren

Die Stimmabgabe musste ihm verwehrt werden, weil er eben nicht im Wählerverzeichnis aufschien. Die Wahlbehörden (Sprengelwahlbehörden) haben keinen Zugriff auf die Meldedaten, und nicht in jeder Wahlbehörde (Sprengelwahlbehörde) sitzt der Bgm. bzw. ein Gemeindemitarbeiter (kein Ermessensspielraum)!

 
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F_Z
vor 12 Jahren

die Frage wäre doch ob ihm die Stimmabgabe verweigert werden mußte - hätte nicht die Möglichkeit bestanden das ihn die Wahlkommission wählen lässt?

 
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JAS
vor 12 Jahren

@ spitzeFeder

Da gebe ich dir Recht! Solche Fehler sind zu vermeiden. Aber wo Menschen das "System" (EDV) bedienen, können nun mal Fehler passieren!

Bin mir sicher, dass ...

1) ... das Wählerverzeichnis nicht absichtlich fehlerhaft erstellt wurde. 2) ... Hr. Unterwurzacher nicht der Einzige gewesen sein wird, dem die Stimmabgabe bei dieser Wahl verweigert werden musste.

 
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hubert
vor 12 Jahren

@spitzeFeder: Der Computer, die EDV macht keine Fehler. Das ist immer der Mensch, der Programmierer, der Anwender, der die Fehler macht! Der Bürgermeister (natürlich seine Gemeindebediensteten) erstellen aus dem Melderegister das Wählerverzeichnis für eine bestimmte Wahl. Da kann er doch einfach, seinen Wählern in der Gemeinde einen Brief schreiben und ihnen mitteilen, dass sie im Wählerverzeichnis aufscheinen und zur Wahl zugelassen sind. Auch die Wahlzeiten und das zuständige Wahllokal für den Wähler kann gleich angeführt werden. Das wäre Bürgerservice!!! Machen die großen Gemeinden (Städte und Märkte) eh zumeist.

 
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spitzeFeder
vor 12 Jahren

So wie ich das verstanden habe, besteht auch wenig bis keine Aufregung über die Entscheidung der zuständigen Wahlkommission, die ist offensichtlich gesetzeskonform. Die Aufregung besteht viel mehr darin, dass durch einen ebenso offensichtlichen EDV-Fehler wahlberechtigte österreichsiche Staatsbürger NICHT im Wählerverzeichnis aufscheinen. Genau dieser Fehler im "System" ist es, welcher hinterfragt und in Zukunft ausgeschlossen werden muss,

meint spitzeFeder

 
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JAS
vor 12 Jahren

@F_Z

... wenn nicht beschlussfähig, dann auch nicht Bgm. am Zug, weil nicht beschlussfähig!

Ich gehe davon aus, dass die Wahlbehörde in Prägraten gemäß § 8 TLWO 2011 entschieden hat, und zwar dass Hr. Simon Unterwurzacher nicht wäheln darf (weil eben nicht im Wählerverzeichnis aufscheinend!!!).

Also, doch alles gesetzeskonform? Ich versteh die Aufregung nicht!

 
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JAS
vor 12 Jahren

... für was dann ein Wählerverzeichnis? Dann soll doch jeder wählen dürfen, der sich das antut, am Sonntag das Wahllokal aufzusuchen, oder?

Egal woher, wieoft, berechtigt oder unberechtigt!

 
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bergfex
vor 12 Jahren

Danke für die allseitige Belehrung...du böser Bürgermeister..du..du..du.....

 
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Fruchtzwerg
vor 12 Jahren

Oh, da ist mir wohl ein Fehler unterlaufen. Ich habe den Kommentar von F_Z irgendwie überlesen, und dachte mit F_Z wäre ich gemeint (FruchtZwerg). ;-) So macht das natürlich ein bisschen mehr Sinn... Sorry!

 
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F_Z
vor 12 Jahren

und weil ich es gerade sehe: @ bergfex: in der isel wird gar nix entsorgt - sonst geht uns noch die deutsche tamariske ein...

 
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F_Z
vor 12 Jahren

Nun ja die Gesetzeslage sieht so aus (ich zitiere mal die relevanten Stellen):

1. Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen § 2 Wahlrecht: (1) Zum Landtag wahlberechtigt sind: a) österreichische Staatsbürger, die in Tirol ihren Hauptwohnsitz haben, spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

3. Abschnitt - Erfassung der Wahlberechtigten, Wahlkarte § 25 Teilnahme an der Wahl, Ort der Ausübung des Wahlrechts: (1) An der Wahl dürfen nur Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind.

2. Abschnitt - Wahlbehörden § 8 Bildung, Aufgaben (2) Den Wahlbehörden obliegt neben der Besorgung der ihnen durch dieses Gesetz ausdrücklich übertragenen Aufgaben die Entscheidung über alle Fragen und Streitfälle, die sich in ihrem Bereich über das Wahlrecht und dessen Ausübung oder sonst bei der Durchführung der Wahl ergeben.

Meine Meinung ist folgende: Wenn jemand wählen will, und klar ist, das er nach §2 wählen darf, und nach §25 nicht, dann entscheidet nach §8 die Wahlbehörde ob er wählen darf oder nicht. Nachdem vermutlich der Bürgermeister der Leiter der Wahlbehörde ist, hat er bei einer solchen Entscheidung erstmal gar nicht mitzureden. Entscheiden tun die Beisitzer - durch Abstimmung. Nur wenn die Stimmengleichheit haben, oder nicht beschlussfähig sind, dann kommt der Bürgermeister zum Zug (§16).

und ich wiederhole mich: Also meiner Meinung nach ist es ein Witz das jemand nicht wählen darf, weil er nicht im Wählerverzeichnis steht. Da sollte doch der Hausverstand über der Technikhörigkeit stehen.

noch zu Bemerken wäre: der Bürgermeister ist für das Anlegen des Wählerverzeichnisses zuständig (§18). Wenn ich für etwas verantwortlich bin, und es nicht ganz klappt, dann versuche ich wenigstens das auszubügeln...

 
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Fruchtzwerg
vor 12 Jahren

@bergfex: Dem Erstwähler zu unterstellen, in der Schule nicht aufgepasst zu haben - DAS ist ein Witz! Ich kann mich nicht erinnern, in der Schule je Sätze gehört zu haben wie "Und vergesst ja nicht zwei Monate vor der Wahl das Wählerverzeichnis auf euren Namen zu überprüfen, denn ansonsten kann es durchaus sein, dass ihr eure Stimme nicht abgeben könnt."! Hätten Sie den Artikel aufmerksam gelesen, wüssten Sie, dass der Jungwähler die Gesetzeslage sehr wohl kennt, und die dürftige Information seitens Gemeinde kritisiert hat. In Prägraten wurden übrigens keine "rosa Wahlkarten" an die Wähler veschickt. Außerdem sind die ersten beiden Sätze in meinem vorherigen Kommentar keine Meinung sondern eine Vermutung. Ich vermute, dass es für den allergrößten Teil der Wählerschaft eine Selbstverständlichkeit ist, im Wählerverzeichnis aufzuscheinen, und dass sich, aus ebendiesem Grund, nur sehr wenige Leute selbst davon überzeugt haben dort vermerkt zu sein. Was das damit zu tun hat, Recht und Ordnung über Bord zu werfen, erschließt sich mir nicht.

 
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bergfex
vor 12 Jahren

@JAS, gebe dir vollkommen Recht. Man sieht also, wie interessiert Jugendliche UND Eltern sind, bzw. die Gesetzeslage kennen. In der Schule wohl auch nicht besonders aufgepasst. Haben die Eltern die rosa Wahlkarten auch nicht ins Haus bekommen ? Wenn ja, spätestens dann müsste ihnen auffallen das ihr Sohn keine bekommen hat. @Alex, stimme deiner Meinung auch zu. @F_Z, deine Meinung ist wirklich ein Witz (erster Satz). Da könnten wir Recht und Ordnung gleich in der Isel entsorgen.

 
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F_Z
vor 12 Jahren

Also meiner Meinung nach ist es ein Witz das jemand nicht wählen darf, weil er nicht im Wählerverzeichnis steht. Da sollte doch der Hausverstand über der Technikhörigkeit stehen. Auf der Landeshomepage steht: Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger, der seinen Hauptwohnsitz in Tirol hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Wenn der Jugendliche diese Voraussetzungen erfüllt, und das auch nachweisen kann (Ausweis, Melderegister), ist es dann nicht Aufgabe der Wahlkommission eine Wahl zu ermöglichen, anstatt ihn davon abzuhalten?

 
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Alexander Klaunzer
vor 12 Jahren

Ich finde es sehr schade das dieser verantwortungsbewusste junge Mann sein Wahlrecht nicht ausnutzen konnte! Diese Wahl zeigte uns wieder einmal das speziel die jungen Leute von der Politik nichts wissen wollen und dadurch auch nicht motiviert werden, zur Wahl zu gehen! Das Wählerverzeichnis sollte von der jeweiligen Gemeinde überprüft werden, denn ich glaube nicht, dass jeder Wähler sich erkundigt, wenn nicht mal 70% zur Wahl gegangen sind! Jugend ist Zukunft und das sollte auch den Politikern klar sein!

 
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Fruchtzwerg
vor 12 Jahren

Dann möchte ich Sie fragen, ob Sie sich im Vorfeld von Ihrem Aufscheinen im Wählerverzeichnis überzeugt haben? Ich wage zu behaupten, dass die Allerwenigsten das Wählerverzeichnis auf ihren Namen untersucht haben. Außerdem verstehe ich nicht, warum sie das Wort mündig unter Anführungszeichen gesetzt haben. Ja, in Österreich ist man mit 16 Jahren im Bezug auf Wahlen jeglicher Art mündig, und nicht "mündig".

 
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spitzeFeder
vor 12 Jahren

@ JAS:

Haben Sie sich jemals darum kümmern müssen, in ein Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden? Ich für meinen Teil darf dazu festestellen, dass dies bei meiner Person niemals nötig war (und ich bis Dato auch von keinem ähnlichen Fall gehört hätte). Wenn da - Ihrer Logik folgend - sich jeder Neuwähler selbst darum kümmern müsste, dann könnten wir das gesetzlich verbriefte Wahlrecht für alle österreichischen Staatsbürger, welche am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, gleich wieder abschaffen,

meint spitzeFeder

 
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JAS
vor 12 Jahren

... und deshalb wird das Wählerverzeichnis zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.

Jeder kann sich davon überzeugen, ob er/sie in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Würde man davon Gebrauch machen, könnten solche Fehler (die nun mal passieren können) vermieden werden. Eine mehrmalige Kontrolle wird dadurch überflüssig. Eine Verständigung der Wähler macht grundsätzlich Sinn. Allerdings ist ein Nachtrag im Wählerverzeichnis nach Auflage und Abschluss dieses nach der Tiroler Landtagswahlordnung nicht möglich!!!

Die Verantwortung liegt jedenfalls auch beim "mündigen" Wähler!

 
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spitzeFeder
vor 12 Jahren

Kaum auszudenken, wenn das "tirolweit verwendete elektronische Wählerverzeichnis" tatsächlich fehlerhaft ist und dieser Fehler nicht nur die - offensichtlich mindestens zwei - jungen Bürger in Prägraten betroffen hat. Für die Betroffenen nicht angenehm, für die Wahlbehörden im Sinne der Demokratie jedenfalls aufklärungsbedürftig,

meint spitzeFeder

 
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hubert
vor 12 Jahren

Da will ein Jugendlicher wählen gehen und darf dann tatsächlich nicht! Wenn er nicht im Wählerverzeichnis seiner Heimatgemeinde aufscheint, ist da nichts zu machen. Sollte eigentlich nicht vorkommen, auch wenn es ein elektronisches Verzeichnis ist. Was wahrscheinlich schon sehr lange der Fall sein wird, das mit der Elektronik (kann ich mir nicht anders vorstellen). Da hat wohl ein Gemeindebediensteter bei der Erstellung des Verzeichnisses zum Stichtag ein falsches Abfragedatum eingegeben, kann in der Hektik natürlich schnell passieren. Eine mehrmalige Kontrolle, auch durch Wahlleiter, wäre hier erforderlich gewesen. Auch hätte die Gemeinde, der Bürgermeister, alle Jungwähler/Innen über ihr erstmaliges Wahlrecht informieren können, dann wäre der Fehler sicherlich gleich aufgefallen. Nur so eine Idee von mir ...

 
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