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Poppeller kontert Vorwürfe der Liste Fritz

Für den Bürgermeister ist die bestehende Agrarlösung die beste für Ainet.

Aufs Schärfste weist Karl Poppeller, Bürgermeister von Ainet, die Vorwürfe der „Liste Fritz“ zurück, wonach er in der Agrarfrage wider besseren Wissens gegen die eigenen Gemeindeinteressen gehandelt habe. Auslöser für den Vorwurf war die Tatsache, dass Poppeller den Erstbescheid der Agrarbehörde nicht beeinspruchte, sondern die bestehende Vereinbarung ohne Gang zum Höchstgericht akzeptierte. „Und zwar aus dem Grund, weil die 1977 von Bürgermeister Alois Girstmair durchgeführte Tauschrelation selbst heute noch die denkbar beste Lösung für die Gemeinde darstellt“, erklärt Poppeller. Daher habe er auch keine Notwendigkeit gesehen, an den bestehenden Verhältnissen etwas zu ändern. Eine Handlungsweise, die ihm laut Tiroler Gemeindeordnung auch zustehe. "Ich habe als Bürgermeister von meiner Kompetenz Gebrauch gemacht, eine Entscheidung getroffen und den Gemeinderat erst im Anschluss darüber informiert“, so Poppeller. "Aus heutiger Sicht wäre es vielleicht besser gewesen, den Gemeinderat früher einzubinden. Die Verantwortung liegt aber in jedem Fall bei mir und dazu stehe ich auch." Selbst wenn das Höchstgericht die „endgültige Hauptteilung“ für nicht zulässig erachtet hätte, zöge das keinen Vorteil nach sich, der die daraus entstehenden Nachteile aufwiegen würde, ist sich Poppeller sicher. „Eine neuerliche Diskussion über die Bewertung der Rechte würde nicht nur den örtlichen Frieden gefährden, sondern auch die Entwicklung blockieren und in vielen Grundstücksfragen zu lang andauernden Verhandlungen führen.“ Aus Gemeindesicht sei von der Agrargemeinschaft Ainet finanziell ohnehin nicht viel zu erwarten. „Die Agrargemeinschaft besitzt 95 Hektar Wald, von dem die Hälfte Schutzwald ist. Daraus erzielt sie einen Nettoerlös von 13.000 Euro“, rechnet Poppeller vor. Mit diesem Geld muss der gesamte Aufwand abgedeckt werden. Ansonsten verfügt sie noch über 5,5 Hektar Weidefläche im Bereich des Isel-Überschwemmungsgebietes und einen 2,5 Hektar großen Stierfleck. Im Gegenzug verzichteten die Bauern damals auf ihre Weide- und Holznutzungsrechte auf den Flächen der Gemeinde. „Bei der heutigen Förderlage eine enorme Einbuße für die Bauern“, räumt Poppeller ein. Würde ein Höchstgericht die bestehenden Vereinbarungen kippen, müsste alles wieder neu ausverhandelt werden, wobei es zu hohen Forderungen kommen könnte. Ein Umstand dem Poppeller vorbeugen wollte. „Wir wollen keine rückwärts gerichtete Politik betreiben.“ Dass der Gemeinde durch seinen unterlassenen Einspruch des Erstbescheides ein Schaden erwachse, kann Poppeller nicht nachvollziehen. „Die Gemeinde war und ist der größte Gewinner der Regulierung. Durch den Verzicht der Agrargemeinschaft auf die Weiderechte, konnte überhaupt erst ein Gewerbe- und Wohngebiet entstehen“, klärt Ainets Bürgermeister auf. „Durch Grundverkäufe, Pacht und Baurechtszins sowie die Kommunalsteuer erzielt die Gemeinde einen weit höheren Ertrag als beispielsweise durch eine Jagdpacht die jährlich weit unter 1.000 Euro liegt.“ Auch der Vorwurf, dass er oder seine Familie Nutznießer dieser Agrarlösung seien, weist Poppeller von sich: „Ich bin zwar bäuerlicher Herkunft, habe aber weder damals, noch heute Vorteile aus den Regulierungen gezogen.“ Ihm sei weder ein Baugrund, noch Gelder zugeflossen. Seine Kritiker lädt Poppeller ein, im Gemeindeamt Ainet Einsicht in die Akten zu nehmen: „Es sind keine Unterlagen verschwunden und können von allen Interessierten eingesehen werden.“

4 Postings

atomsix
vor 12 Jahren

In dieser Angelegenheit ist aber auch auf jeden Fall die Vorgangsweise der Agrarbehörde zu hinterfragen. Schließlich hat ja diese Behörde den besagten Bescheid erlassen, wonach in Ainet anscheinend eine Hauptteilung stattgefunden hat. Es fällt ja schon richtig auf, dass diese Behörde - vielleicht sogar aufgrund einer Weisung von oben - jegliche auch noch so geringfügige Vermögensauseinandersetzung zwischen Gemeinde und Agrargemeinschaft (nach deren Bildung wohlgemerkt) als Anlass nimmt, um auf eine Hauptteilung zu entscheiden. Damit sind dann die Ansprüche der Gemeinde für immer und ewig erledigt. Eine solche Entscheidungsfindung ist sehr bedenklich - in einem Graubereich aber offenbar möglich. Nur wird damit der Schwarze Peter damit dem jeweiligen Bgm. bzw. der nächsten Instanz zugeschoben.

 
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waldmenschin
vor 12 Jahren

Was noch nie zur Sprache kam! Der Aineter Hauptteilung stimmte der Gemeinderat unter Bürgermeister Girstmair, der für die Sache der Gemeinde wie ein Löwe kämpfte, einstimmig zu!!! Nur ein Mitglied des Gemeinderates war damals Anteilsberehtigter.

 
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soonnig
vor 12 Jahren

Apropos Schulbildung. Ziemlich tief, der letzte Satz in Leonhards Kommentar. Den hätte er sich wirklich sparen können, finde ich!

 
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Leonhard
vor 12 Jahren

Gut erklärt von Popeller. Also wieder einmal eine reine Zeitungsente. Naiv zu glauben, dass Popeller so dumm sein könnte, sich als Bürgermeister und Felbertauern-Vorstand über die Gemeinde oder eine Agrargemeinschaft zu bereichern. Einige Medien in Osttirol sind schon sehr einfach gestrickt, vor allem jene, die Redakteure ohne Schulabschluss einstellen .....

 
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