Bauernbund wehrt sich gegen „Politpropaganda“
Direktor Peter Raggl betrachtet Kritik an Agrargemeinschaften als ungerechtfertigt.
Ungewohnt einig sind sich derzeit die Tiroler FPÖ, die Grünen und die Vertreter der Liste Fritz in der Frage der „Haller´schen Urkunden“. Diese wurden so genannt, weil sie von Wolfram Haller, Jurist der Villacher Agrarbehörde, ausgearbeitet wurden, nachdem der Bezirk Lienz in der NS-Zeit in den „Gau Kärnten“ eingegliedert wurde.
Damals sei man in die Ortschaften gefahren und habe, unterstützt von regimetreuen Bürgermeistern, die als Bauern selbst davon profitiert haben, große Flächen an Gemeindegut in Agrargmeinschaften umgewandelt. Also in eine rechtliche Organisationsform für landwirtschaftlich genutztes Gemeinschaftsvermögen.
Für den FPÖ-Landespartei- und Landtagsklubobmann Mag. Gerald Hauser, Bürgermeister aus St. Jakob, ein Unrechtsakt. „Da es sich um ehemaliges Gemeindegut handelt, ist eine Rückübertragung die logische Konsequenz“, so Hauser.
Diese Meinung teilen auch der Klubobmann der Tiroler Grünen, LA Georg Willi und der Landtagsabgeordnete Andreas Brugger von der Liste Fritz.
Völlig anders wertet man dies auf Seiten des Tiroler Bauernbundes. Bauernbunddirektor Peter Raggl erkärt in einer Aussendung, dass es im Kärntner Landesarchiv keine Unterlagen zu den Osttiroler Agrargemeinschaften gebe. Außerdem hätte man mit der Grundbuchsanlegung zu Beginn des 20. Jahrhunderts viele Osttiroler Agrargemeinschaften als Nachbarschaften oder Interessentschaften sowie Alpgenossenschaften ins Grundbuch eingetragen. „Politische Gemeinden waren daher weder Miteigentümer noch in irgendeiner Weise anteilsberechtigt“, so Raggl.
Später, genauer im Jahr 1938, trat die Deutsche Reichsgemeindeordnung in Kraft. Auf deren Grundlage habe man dann per Gesetzesanordnung Ortschaften, Fraktionen und ähnliche, in der Gemeinde bestehende Verbände, Körperschaften und Einrichtungen aufgelöst und in die Gemeinde einverleibt.
Proteste der betroffenen Bauern hätten bereits im April 1939 zu ersten Erhebungen seitens der Agrarbehörde geführt, die 1941 abgeschlossen wurden. „Historische Dokumente belegen, dass sich Haller für eine Rückübertragung der agrargemeinschaftlichen Gründe an die tatsächlichen Nutzungsberechtigten einsetzte, da diese aus seiner Sicht, aufgrund des NS-Gesetzes, zu Unrecht den Gemeinden übereignet worden waren“, so Raggl.
Daher ärgere ihn diese Art von Politpropaganda. „Für die Agrarbehörde des Landes sind diese `scheinbar neuen Erkenntnisse ´weder neu, noch ändern sie etwas an der tatsächlichen Situation“, so Raggl. Es werde auch weiterhin rund 250 Gemeindegutsagrargemeinschaften geben. Selbst wenn man die Agrargemeinschaften verteufle und sogar die „Nazi-Keule“ schwinge. Obwohl das für Raggl zu weit geht. „Solche rein politisch motivierten Aussagen brauchen wir nicht, sondern eine sachliche Aufarbeitung“, betont der Bauernbunddirektor.
2 Postings
...sorry, Fairness muss es natürlich heißen.
@ dolomitenstadt.at ...ein Editor wäre vllt. nicht schlecht!
na servus,
.......Herr Raggl regt sich über Unrecht auf, egal aus welchem Grunde dies einst geschehen ist, klammere ich jetzt einfach mal aus. Schon allein aus Gründen der Fairnis gehören die einst geründeten Fraktionen, Agrargemeinschaften ect. den Gemeinden und der Allgemeinheit wieder zurückgegeben. Ich bedauere sehr, dass ein solches Unrechtsbewusstsein bei den Begünstigten einfach nicht fruchtet. ....es bewegt sich etwas und das ist schon mal sehr gut.
Herzlichst ihr df.
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