Kinder brauchen jetzt einen eigenen Pass
Mit 15. Juni brauchen alle Kinder bei Auslandsreisen einen eigenen Pass.
Ab Freitag, 15. Juni, ist die bestehende Miteintragung von Kindern im Pass der Eltern ungültig. Jedes Kind benötigt dann für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder Personalausweis. Das gilt auch dann, wenn der Reisepass der Eltern noch länger gültig ist.
Das Prinzip „Eine Person – ein Pass“ wurde von der Europäischen Union unter anderem als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt. Ein Reisepass kann unabhängig vom Wohnsitz bei jeder Bezirkshauptmannschaft und etlichen Gemeinde- und Stadtämtern beantragt werden.
Bei einem neu ausgestellten Pass werden auf dem Chip die personenbezogenen Daten und das Lichtbild gespeichert. Ab dem zwölften Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke erfasst.
Die Gültigkeitsstufen von Reisepässen für Kinder bleiben gleich: Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Reisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zweiten Geburtstag wird ein Reisepass mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zwölften Geburtstag wird ein Erwachsenenpass für jeweils zehn Jahre ausgestellt. Der Reisepass für Minderjährige ist bis einschließlich des zweiten Geburtstags bei Erstausstellung gebührenfrei, kostet danach 30 Euro und ab dem zwölften Geburtstag 75,90 Euro.
Passausstellungen in Lienz:
Bürgerservice der Bezirkshauptmannschaft Lienz
Montag: 8 – 16 Uhr
Dienstag – Freitag: 8 – 12 Uhr
Gemeindeämter im Bezirk Lienz, die Reisepassanträge annehmen:
Abfaltersbach, Anras, Assling, Außervillgraten, Heinfels, Hopfgarten i.D., Innervillgraten,
Kals a..Gr., Kartitsch, Matrei i.O., Nußdorf-Debant, Obertilliach, Prägraten a.G., Sillian,
St.Jakob i.D., Strassen, Untertilliach, Virgen.
Weiterführende Informationen zur Passausstellung gibt’s hier.
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