Regeln für Rafting auf der Isel beachten
Für das Befahren der Isel gelten ganz bestimmte Verordnungen, Beschränkungen und Ausnahmen, welche die Bezirkshauptmannschaft Lienz nun in Erinnerung ruft.
Grundsätzlich ist das Fahren mit Fahrzeugen oder Schwimmkörpern auf der Isel zwischen dem Ortsteil „Feld“ in Matrei und der Lienzer Hofgartenbrücke verboten. Durch Verordnung des Landes gilt diese Beschränkung für die Schifffahrt auf der Isel seit 1999.
Dazu wurden aber auch Ausnahmen verordnet, so dass jeweils in der Zeit von 15. Mai bis 30. September eines jeden Jahres Fahrten mit wildwassergeeigneten Ruderfahrzeugen oder Schwimmkörpern, also auch das Rafting, in der Zeit von 9 Uhr bis 19 Uhr erlaubt sind.
Ebenso sind Fahrten bei behördlich bewilligten Veranstaltungen einschließlich der Proben und Übungen zulässig. Ausgenommen vom Fahrverbot sind auch Fahrzeuge und Schwimmkörper des öffentlichen Sicherheits- oder Rettungsdienstes.
Zur korrekten Abwicklung der Fahrten sind außerdem konkrete An- und Ablegestellen wie Ortsteil Feld, Kalserbachbrücke oder Schlaitenbrücke festgelegt.
Verstöße gegen die angeführte Verordnung sind strafbar und können mit einer Geldstrafe bis zu 3.633 Euro geahndet werden, wie die BH Lienz bekannt gab.
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