Schutz vor Hunden: Neue Verordnung
Leinenzwang in definierten Zonen der Stadt Lienz.
Die Novellierung des Landes-Polizeigesetzes zwang die Stadtgemeinde Lienz zur Änderung der bestehenden Verordnungen betreffend Leinenpflicht. Die Thematik wurde im Oktober 2010 dem Umweltausschuss zugewiesen, der in den vergangenen Monaten speziell ausgewiesene Zonen in der Stadt definierte. In diesen Bereichen müssen die Vierbeiner ab sofort angeleint werden, um die Mitmenschen vor Belästigung und Gefahr zu schützen.
Derzeit gibt es in Lienz 320 gemeldete Hunde. An die Leine müssen sie in Hinkunft innerhalb der geschlossenen Ortschaft von Lienz inkl. der Pfister, in allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln und Parks, entlang von gekennzeichneten Rad-, Wander- und Spazierwegen und auf markierten Skipisten während des Winterbetriebes. Verstöße gegen die Leinenpflicht werden mit bis zu 360 Euro Strafe geahndet. Diensthunde sind von dieser Regelung ausgenommen.
Ebenfalls ein Novum: Gekennzeichnete städtische Kinderspielplätze dürfen mit Hunden überhaupt nicht betreten werden.
Mit der „Liebburg-Info“ wird die Stadt auf alle Neuerungen hinweisen und Hundebesitzer detailliert informieren.
In der neuen Verordnung ist auch die klar definierte Hundekotaufnahmeverpflichtung enthalten. Hundehalter und –führer sind verpflichtet, im gesamten Gemeindegebiet die durch Hunde verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Im Stadtgebiet befinden sich zu diesem Zweck insgesamt 36 kombinierte Hundesackerl-Ausgabe- und Sammelbehälter, die flächendeckend verteilt sind. Pro Jahr werden rund 120.000 solcher Beutel entnommen. Wer die „Hundstrümmerl“ einfach liegen lässt, muss tief in die Tasche greifen, wenn er erwischt wird: Das Vergehen kostet ihn bis zu 1.820 Euro.
In der letzten Gemeinderatsitzung wurde ausführlich über die neue Verordnung diskutiert. GR Hannes Schwarzer (LSL) wünscht sich eine Erhöhung der Anzahl an Hunde-Sackerl-Automaten und Mülleimer. GR Josef Blasisker (FP) geht die Zonierung nicht weit genug, er regte Leinenzwang im gesamten Gemeindegebiet an, was jedoch nach dem neuen Gesetz nicht mehr möglich ist. Für GR Gerwald Lentner (SP) ist es ein unvollkommenes Gesetz, da es im Alltag kaum exekutiert werden könne. Eine Freilauffläche im Stadtgebiet, etwa im Anschluss an den Draupark, brachte GR Meinhard Pargger (VP) in die Diskussion ein. Eine Herabnahme von der Tagesordnung und erneute Zuweisung an den Ausschuss – von vier Mandataren beantragt – wurde abgelehnt.
Die Hundeleinenverordnung wurde im Gemeinderat mit vier Gegenstimmen erlassen.
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