LR Bernhard Tilg. Heutiger Regierungsbeschluss bevollmächtigt das Land dazu, weitere Verträge mit Krankenhäusern abzuschließen, sobald diese in den nächsten Tagen fertig gestellt sind.
Die Zeit drängt: Ab 1. Juli 2011 trägt das Land statt wie bisher die Gemeinden die Verantwortung für das Rettungswesen und die notärztliche Versorgung. Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen - Sozialversicherungsrecht, Arbeitszeitgesetz - hat für das Land die Adaptierung des Tiroler Notarztsystems erforderlich gemacht.
Die notärztliche Versorgung soll in Zukunft über die Tiroler Krankenhäuser gewährleistet werden. Das Land schließt zu diesem Zweck eigene Verträge mit den Spitalsträgern ab.
In einem ersten Schritt wurden die Krankenhäuser Kufstein, St. Johann und Schwaz sowie die TILAK vertraglich verpflichtet. Mit den anderen Krankenhausträgern steht man kurz vor dem Vertragsabschluss. "Wir setzen in der notärztlichen Versorgung verstärkt auf die Kompetenz unserer Krankenhäuser. Damit wird die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung 24 Stunden pro Tag 365 Tage im Jahr von den jeweiligen Krankenhäusern sichergestellt“, so Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg.
Es wird jedoch ein Mischsystem sein. Die niedergelassenen Notärzte bleiben ebenfalls ein bedeutender Pfeiler in der notärztlichen Versorgung. Hier gibt es für Osttirol ein Konzept, das die Mediziner Franz Krösslhuber und Gernot Walder – sie fungieren als Notarztsystem-Koordinatoren – erarbeitet haben.
In Tirol gibt es 13 Notarztstützpunkte, zusätzlich wird das System durch die erwähnten niedergelassenen Notärzte vervollständigt. Eine flächendeckende notärztliche Versorgung der Tiroler Bevölkerung sowie der Gäste sei jedenfalls gewährleistet, versichert Tilg. Mittel- und langfristig wird eine gute Vernetzung der notärztlichen Versorgung zwischen Boden und Luft angestrebt.
Foto: Brunner Images
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