Moped-Ausweis: Neue Richtlinien
BH Lienz informiert über Änderungen im Führerscheingesetz ab 1. September 2011.
Die Bezirkshauptmannschaft Lienz weist in einer Aussendung auf folgende Rechtslage hin:
Seit 1. September 2009 benötigen alle Lenker von Motorfahrrädern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und Invalidenkraftfahrzeugen einen entsprechenden Mopedausweis. Diese Übergangsbestimmung endet am 1. September 2011. Dann müssen die komplette theoretische und praktische Ausbildung sowie die entsprechenden Prüfungen absolviert werden.
Weiters ist für jede der oben angeführten Kraftfahrzeugkategorien eine eigene Berechtigung, ein Mopedausweis, zu erwerben. Dies bedeutet, dass beispielsweise Personen, die zwar im Besitz eines Mopedausweises für Motorfahrräder sind, nicht automatisch vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge oder Invalidenkraftfahrzeuge lenken dürfen. Diese Berechtigungen müssen gesondert erworben werden.
Ein Mopedausweis für Motorfahrräder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge wird nur dann nicht benötigt, wenn der Lenker über eine gültige Lenkberechtigung einer beliebigen Klasse verfügt. Zuständig für die Ausstellung von Mopedausweisen sind die Fahrschulen und die Autofahrerclubs.
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