Der Anlass für die Überlegungen Gerwald Lentners kurz vor der Wiederholung der Bürgermeisterstichwahl, Hannes Hibler anzuzeigen, ist mittlerweile fast ein Jahr her:
Die 2. Vizebürgermeisterin Elisabeth Blanik hatte am 3. März 2010 ihren bislang einzigen Vorsitz im Gemeinderat inne. Ein Tagesordnungspunkt war die Berufung gegen einen von Bürgermeister Hannes Hibler ausgestellten Baubescheid zur Sanierung eines Hauses in der Innenstadt. Hibler konnte die Sitzung als Berufungsbehörde gegen seinen eigenen Bescheid bei diesem Punkt nicht leiten, Vizebürgermeister Pargger war an diesem Tag krank, also hatte Elisabeth Blanik den Vorsitz.
Stadtamtsdirektorin Dunja Ladstätter hatte den Entscheidungsentwurf vorbereitet. Ihr sei, kritisiert der Bürgermeister in einer Presseaussendung vom 7. Jänner 2011 scharf, unter dem Vorsitz von Blanik „der Mund verboten worden“. Das Ergebnis der Sitzung sei ein „Desaster“ gewesen, wie es Hibler nennt: Der Gemeinderat gab der Berufung Recht. Rot, LSL, Grün und Blau stimmten mit ihrer Mehrheit die ÖVP nieder, der Bescheid wurde abgeändert und die Baubewilligung verweigert. Das Land Tirol hob jedoch als letzte Instanz die Entscheidung des Gemeinderates auf und stellte die Baugenehmigung Hiblers wieder her.
Elisabeth Blanik stellte in einem Pressegespräch am 25. Jänner klar, dass die Aussagen Hiblers in keiner Weise den Tatsachen entsprechen würden, und wehrt sich gegen die Anschuldigungen: „Ich habe mit Gerwald Lentner das Protokoll noch einmal detailliert durchgesehen, die Vorwürfe des Bürgermeisters sind völlig haltlos.“
Anders als Blanik überlegt SPÖ-Gemeinderat Gerwald Lentner – allerdings ausdrücklich als Privatperson – rechtliche Schritte gegen Hibler einzuleiten. Lentner: „Elisabeth Blanik führte den Vorsitz im Gemeinderat gut und hat – anders als Hibler behauptet - die Rechtsmeinung von Frau Dr. Ladstätter vertreten. Ich erwäge eine Anzeige beim Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer Tirol, da Bürgermeister Hibler das Ergebnis der Abstimmung verbotenerweise öffentlich gemacht hat, was nach § 301 strafbar ist. Der Bürgermeister hat eindeutig seine Verschwiegenheitspflicht verletzt. Ich bin erschüttert, dass ein Rechtsanwalt so vorgeht."
Der Vorwurf der Lienzer SPÖ ist nicht ganz neu, Hibler konterte darauf bereits vor 14 Tagen mit dem Hinweis, dass er lediglich auf Blaniks Art der Vorsitzführung hingewiesen und damit keinerlei Gesetz verletzt habe.
4 Postings
Lieber Kurt! Du sprichst mir aus dem Herzen. "Mit Steinen wirft man nicht" und er, der Lentner hat selber einen in der Hand. Absoluter Wahlkampfirrsinn
Gehört hierher: Jetzt wirds echt skuril : Hibler wirft aus der Sitzung – Achtung top secret – der Blanik Versagen vor. Das geht laut HR Lentner nicht, weil geheim. Lentner zitiert aus dem Protokoll dieser Sitzung – nicht mehr top secret ? – dass er der Frau Stadtamtsdirektor das Wort verboten hat, nicht Frau Blanik ( das ist natürlich viel besser ! ). Für das Plaudern aus der Sitzung muß Hibler vor den Staatsanwalt, Lentner natürlich nicht, der darf das, ist ja Richter i.R. ?! Blanik ruft zur konstruktiven Zusammenarbeit auf, daher macht der HR Lentner die Anzeige ganz privat, dann kann die ÖVP auch nicht böse sein…..
privatperson lentner herr lentner muß anscheinend wieder einmal für frau blanik herhalten, wie bei der gemeinderatswahl, wo er angeblich im alleingang die eidesstattlichen erklärungen für die bzö geschrieben hat, und die spö nichts davon wissen wollte (auch als privatperson) mal schaun ob er wieder einmal seinen rücktritt als gemeinderat überlegt, und in den süden zieht.
Liebe Poster, durch einen kleinen Fehler war bei diesem Artikel die Kommentarfunktion nicht aktiviert. Wir haben´s repariert und es darf natürlich ab sofort auch hier nach Herzenslust kommentiert werden. Bei der Gelegenheit möchte ich mich im Namen der Redaktion dafür bedanken, dass trotz der Hitze des Wahlkampfes die meisten Postings sehr sachlich sind und wir bisher keine einzige Wortmeldung sperren mussten!
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