Bisher wurden Einsatzfahrten des Roten Kreuzes mit der Sozialversicherung abgerechnet, die Patienten hatten lediglich einen geringen Selbstbehalt zu tragen. Am 19. Jänner wurde ein Beschluss gefasst, der die Patienten zur Kasse bittet und auch einigen Aufwand verursacht.
Der Hintergrund: Es kam zu einer Kostensteigerung für die Fahrten. Das Rote Kreuz fordert aufgrund von Faktoren wie Treibstoffpreiserhöhung, Notarzt- und Personalkosten sowie Versicherungen eine Erhöhung der Transporttarife.
"Für das Jahr 2010 konnte mit der TGKK keine Einigung bezüglich der Anhebung der Tarife erzielt werden", so der Osttiroler Bezirksgeschäftsführer und Bezirksrettungskommandant Andreas Stotter. "Folglich wurde dem Obmann der TGKK am 23. 11. 2010 mitgeteilt, dass man um einen dringenden Termin ersucht, um diese Angelegenheit zu klären. Darin wurde auch unmissverständlich darauf hingewiesen, dass es ab 31. 12. 2010 keine Fortführung der Verrechnung mit den Tarifen aus 2009 mehr geben kann."
Bis zu einer Sitzung des Verbandsausschusses am 19. Jänner 2011 sei es trotz mehrmaliger Kontaktaufnahme mit der TGKK weder zu einem Gesprächstermin noch zu einer Einigung gekommen, sodass dieser Ausschuss beschloss, rückwirkend ab 1. Jänner 2011 mangels gültiger Tarifgrundlage die Ankündigung, nämlich Privattarife zur Anwendung zu bringen, durchzuführen.
Für die Patienten ist das nicht nur teurer – die Krankenkasse refundiert nur 80 Prozent der Kosten – sondern auch mit einem Mehraufwand verbunden. Sie haben die Kosten vorzufinanzieren und dann die Rechnung bei der Sozialversicherung einzureichen.
Wie hoch der jeweilige Betrag ausfalle, sei abhängig vom Aufwand des Einsatzes, so Fritz Eller, stellvertretender Landeskommandant des Tiroler Roten Kreuzes. Bei einem größeren Einsatz könnten auch mehrere hundert Euro fällig werden. Seit November 2009 bemühe sich das Tiroler Rote Kreuz um eine Anpassung der aktuellen Tarife für Rettungs- und Krankentransporte sowie die Notarzteinsätze.
"Es finden derzeit Verhandlungen mit der TGKK statt, deren Ausgang zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar ist", betont Stotter.
Die private Verrechnung gilt vorerst bis zum Juli 2011, dann kommt das neue Rettungsgesetz zum Tragen. "Die jetzige Entwicklung zeigt deutlich, wie nötig eine Neuordnung des Tiroler Rettungswesens war", so Landesrat Tilg in einer Aussendung. "Denn es kann nicht sein, dass der Tarifstreit auf dem Rücken der Patienten ausgetragen wird."
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