Diese leisten mit einem jährlichen Bauvolumen von rund 200 Millionen Euro einen wesentlichen Beitrag zur Beschäftigung und Konjunktur.
"Wenn Bauvorhaben der Gemeinden im Winter zu einer zusätzlichen Stabilisierung des Arbeitsmarktes beitragen, sollen sie ebenfalls von dieser Wirtschaftsförderung des Landes profitieren“, betont Landeshauptmann Günther Platter.
Die entsprechende Förderrichtlinie wurde von der Tiroler Landesregierung beschlossen, sie tritt mit 1. Oktober 2010 in Kraft. Anträge für Bauvorhaben, die ab 1. November 2010 begonnen und zum überwiegenden Teil bis zum 31. März 2011 abgeschlossen werden, müssen spätestens bis Ende dieses Jahres eingereicht werden.
Die Winterbauförderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt und beträgt zehn Prozent der förderbaren Kosten. Das anrechenbare Investitionsvolumen muss mindestens 50.000 Euro betragen. Die Förderbemessungsgrundlage wird mit 250.000 Euro begrenzt.
Ausschlaggebend für den Förderzuschlag sind die Arbeitsplatzwirksamkeit des Projekts sowie die Schaffung von zusätzlichen Lehrlingsausbildungs- und Dauerarbeitsplätzen beim beantragenden Unternehmen. Eine Rolle spielen aber auch Innovationsgrad, Umweltauswirkungen und Nachhaltigkeit des Projekts. Die Vergabe der Förderung erfolgt nach Einlangen der Anträge.
Nähere Infos unter: www.tirol.gv.at/wirtschaftsfoerderung
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