So bleiben die derzeitigen Bestimmungen zum Aufenthaltsabgabegesetz auf Schutzhütten weiterhin ohne Änderungen bestehen. Begründet wird dies damit, dass Schutzhütten mit einer einfachen Ausstattung schlichtweg nicht mit Betrieben im Dauersiedlungsbereich vergleichbar wären.
Keine Nächtigungsabgabe für Schutzhütten
Die Novelle zum Tiroler Abgabengesetz wurde nun doch gelockert.
Ursprünglich sah die Tiroler Landesregierung höhere Abgabe von Schutzhütten pro Nächtigung vor, nun wurde das Gesetz doch wieder gelockert. Die Regierung legte einen neuen Gesetzesentwurf vor, der im Oktober im Landtag beschlossen werden soll.
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